RN/57
12.38
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Meine sehr verehrten Zuseherinnen und Zuseher! Ja, die Neutralität Österreichs ist fest in der Identität der Österreicherinnen und Österreicher verankert. Das ist auch vollkommen klar, war sie doch wichtig für die Wiedererlangung der Freiheit Österreichs.
Blicken wir etwas zurück in die Geschichte: Im zu Ende gehenden Jahr 2025 feiern wir ja nicht nur 80 Jahre Kriegsende und 70 Jahre Staatsvertrag, sondern auch 70 Jahre Beschluss des Neutralitätsgesetzes. Die Neutralität steht eben nicht im Staatsvertrag, sondern in einem eigenen Neutralitätsgesetz, das aus freien Stücken beschlossen wurde. Man darf auch den Begriff immerwährend im Zusammenhang mit der Neutralität nicht als ewig verstehen, sondern eben als: nicht nur aus Anlass eines Krieges, für den man sich neutral erklärt, sondern auch außerhalb eines solchen Anwendungsfalles der Neutralität.
Wichtig ist, dabei auch zu erwähnen – wir feiern nämlich übermorgen noch ein 70-jähriges Jubiläum –, dass Österreich am 14. Dezember 1955 den Vereinten Nationen, also der UNO, beigetreten ist. Obwohl dieser Beitritt zuvor fünf Jahre lang von den USA und von der damaligen UdSSR verhindert wurde, sind wir tatsächlich am 14. Dezember 1955 der UNO beigetreten. Die Schweiz hat das erst viel später als Österreich getan.
Wir feiern heuer auch 50 Jahre umfassende Landesverteidigung. Das ist vielleicht auch deshalb nicht uninteressant, weil im Blick zurück die Vergangenheit immer wieder verklärt wird, früher sei alles besser gewesen, tatsächlich aber waren die Siebzigerjahre eine eher unruhige Zeit. Jom-Kippur-Krieg, Ölkrise, ständig ein mit Atomwaffen bestücktes Flugzeug in der Luft, das einen entsprechenden Atomschlag hätte ausführen können – eigentlich nachvollziehbar, dass gerade in einer solchen Zeit die umfassende Landesverteidigung, die militärische, wirtschaftliche, zivile und vor allem die geistige Landesverteidigung, in die Bundesverfassung aufgenommen wurde.
Wir feiern auch 30 Jahre Beitritt zur Europäischen Union und mit dem Beitritt zur Europäischen Union auch die entsprechende Anpassung unserer Bundesverfassung an die neuen Möglichkeiten, an die Verpflichtungen, nämlich auch diejenige, die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik auch die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu unterstützen und daran mitzuwirken. Seit damals haben sich die Zeiten verändert, vor allem seit dem Jahr 1989, dem Fall der Berliner Mauer und dem Auflösen zumindest eines der beiden damaligen Blöcke. Man kann mit Fug und Recht behaupten, dass sich die Welt seit 1989 beziehungsweise seit 1995 verändert hat und nicht mehr die gleiche wie im Jahr 1955 zu Zeiten des Staatsvertrages, des Beschlusses des Neutralitätsgesetzes oder des Beitritts zu den Vereinten Nationen ist.
Wenn man allerdings immer genau zuhört und sich anschaut, was die FPÖ mit dem „5-Punkte-Plan zum Schutz der Neutralität“ meint, kann man sagen: Im Großen und Ganzen versteht die FPÖ in ihrer Auslegung unter Neutralität Isolation, Ablehnung der Europäischen Union und Ablehnung internationaler Zusammenarbeit. Ausgenommen – und das ist immer wieder interessant – von dieser Ablehnung der internationalen Zusammenarbeit ist die Partei von Putin (Abg. Kassegger [FPÖ]: Meine Güte!), weil es diesen Freundschaftsvertrag (Abg. Kassegger [FPÖ]: Den gibt es nicht!) nach wie vor gibt, der wurde bisher noch nicht aufgelöst. Eine zumindest fragwürdige Rolle spielen patriotische Parteien, die vielleicht die Europäische Union aushebeln oder einzelne Länder aus der Europäischen Union herauslösen wollen. Damit wird natürlich auch das konsequente Eintreten der FPÖ gegen die Sanktionen, die gegen den Aggressor Russland verhängt werden, klarer.
Die FPÖ negiert auch konsequent die Tatsache, dass Österreichs Neutralität eine militärische, aber keine politische Neutralität ist, das heißt, keinen Militärbündnissen beizutreten und keine fremden Truppen auf österreichischem Staatsgebiet zu haben. Natürlich sind wir politisch nicht neutral, das waren wir noch nie, das waren wir auch 1955 nicht. (Abg. Kassegger [FPÖ]: Seit wann unterscheidet das Völkerrecht zwischen politisch und militärisch?! Das sage ich Ihnen als Jurist! ) Natürlich müssen wir völkerrechtswidrige Angriffskriege verurteilen. Völkerrechtswidrige Angriffskriege müssen verurteilt werden, und Staaten, die davon betroffen sind, müssen im Rahmen unserer rechtlichen Möglichkeiten unterstützt werden, meine Damen und Herren.
Die FPÖ ignoriert auch konsequent den Beitritt zur Europäischen Union und die Tatsache, dass mit Artikel 23j des B-VG die Möglichkeit und auch die Verpflichtung zur aktiven Teilnahme an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und damit auch an der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik besteht; natürlich auch unter Berücksichtigung der irischen Klausel, die es uns ermöglicht, unsere Beiträge und unsere Möglichkeiten der Unterstützung im Einzelfall entsprechend an unsere Neutralität anzupassen, aber umfasst davon sind natürlich auch die Sanktionen gegen den Aggressor Russland. Das gilt zum Beispiel auch für die Schweiz, die auch neutral ist, die aber in der Interpretation ihrer Neutralität durchaus interessante Ansätze hat, wie wir vor einiger Zeit bei einem Vortrag hier im Hohen Haus hören konnten.
Aus diesem Grund haben die Regierungsparteien einen Entschließungsantrag eingebracht, der die Bundesregierung auffordert, „die im Ministerratsvortrag ‚Ausrichtung Österreichs in gemeinsamen außen- sicherheits- und verteidigungspolitischen Fragen‘ vom 9. April 2025 dargestellten Prioritäten für Österreichs Sicherheitspolitik im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten schnellstmöglich umzusetzen und in die Überarbeitung der Österreichischen Sicherheitsstrategie zu integrieren“.
Dieser Ministerratsvortrag stellt klar, dass sich Österreich zur Neutralität im Einklang mit seiner Verfassung bekennt und sich für multilaterale Engagements im Rahmen der UNO und der OSZE einsetzt. Gerade unsere internationalen Beiträge, sei es jetzt bei Eufor Althea oder bei KFOR oder auch bei Unifil und bei verschiedenen anderen internationalen Missionen, werden im Ausland hoch geschätzt, und vor allem die Arbeit unserer Soldatinnen und Soldaten – bitte, Frau Bundesministerin, das bei deinen Besuchen auch entsprechend auszurichten – wird höchst geschätzt und die Kompetenz der Soldaten als notwendig für diese Einsätze erachtet.
Diese internationale Zusammenarbeit, meine Damen und Herren, wird auch weiterhin wichtig sein, um Frieden zu gewährleisten – eben durch die Stärke der Diplomatie –, und darum ist auch unsere Bewerbung für den UNO-Sicherheitsrat so wichtig. Es geht um die Stärke des Rechts – da muss man völkerrechtswidrige Vorgänge auch erkennen, bezeichnen und verurteilen, wenn sie solche sind –, aber auch um militärische Zusammenarbeit. Deshalb sind vor allem auch die Umsetzung des Aufbauplans österreichisches Bundesheer 2032 plus und die damit verbundene Mission vorwärts unserer Bundesministerin Klaudia Tanner notwendig, um Österreich wieder verteidigungsfähig zu machen. Und nicht nur das! Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ist es natürlich auch wichtig, dass diese Investitionen in Gerätschaften eine entsprechende Rückkoppelung in der österreichischen Wirtschaft auslösen. Wir haben gehört: 60 Prozent bei Beschaffungen wie zum Beispiel der Pandur-Panzer und sogar bis zu 99 Prozent bei Anschaffungen, was die Infrastruktur betrifft, die auch notwendig, höchst notwendig sind.
Der zweite Tagesordnungspunkt in dieser Debatte betrifft einen weiteren Entschließungsantrag. Darin fordert Kollege Stögmüller - - (Abg Stögmüller [Grüne] spricht mit Abg. Gewessler [Grüne].) Kollege Stögmüller fordert, die überarbeitete Sicherheitsstrategie – Kollege Stögmüller! – bis 2025 vorzulegen. (Abg. Stögmüller [Grüne]: Na ja, das habt ihr seit einem Jahr gesagt!) – Jetzt passt er auf.
Ich muss dazu sagen: Kollege, du forderst jetzt, diese Sicherheitsstrategie bis 2025 vorzulegen, bis Ende 2025, was schon in zwei Wochen ist. Das ist doch etwas billig, weil die schon Mitte 2022 fertig war, aber aufgrund des hinhaltenden Widerstandes der Grünen erst Ende 2024 beschlossen werden konnte. Also zuerst hinauszuzögern und jetzt eine Beschleunigung zu fordern, das ist etwas widersprüchlich. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS. – Zwischenrufe der Abgeordneten Stögmüller [Grüne] und Gewessler [Grüne].)
Außerdem muss man dazusagen, dass mittlerweile auch ein Bürgerbeteiligungsprozess durchgeführt wurde und Experten und auch die Ressorts angehört wurden und das natürlich auch entsprechend eingearbeitet werden muss. Das Positive an diesem Bürgerbeteiligungsprozess – weil ich vorhin die umfassende Landesverteidigung angesprochen habe – ist meines Erachtens doch, dass im Rahmen dieser Prozesse diese Themen der Bedrohungslagen und damit auch die geistige Landesverteidigung bewusst werden; dass bewusst wird, welche Bedrohungen und welche Bedrohungslagen es gibt – da gibt es verschiedenste moderne, beim nächsten Tagesordnungspunkt werden wir auf einige weitere eingehen können –, dass man diese Bedrohungslagen auch in der Bevölkerung verankert, ohne Angst zu machen oder Panik zu verbreiten, dass man bewusst macht, welche Bedrohungen es gibt und wie man auf sie reagieren kann.
Meine Damen und Herren, auf jeden Fall wird diese Einarbeitung noch etwas dauern, aber gerade angesichts der Entwicklungen, die ich eingangs angeführt habe – ich erinnere noch einmal an diesen Freundschaftsvertrag mit Putin und gewisse völkerrechtswidrige Angriffe und so weiter –, ist unserem Bundeskanzler Christian Stocker natürlich beizupflichten, der nämlich gesagt hat, dass ein funktionsfähiges transatlantisches Verhältnis sowohl für die USA als auch für uns Österreicherinnen und Österreicher von größtem Interesse ist.
Vor allem eines ist auch ganz wichtig: Wir müssen in Europa unsere Sicherheit mehr denn je selbst in die Hand nehmen und in unsere Wehrhaftigkeit investieren, unsere Wettbewerbsfähigkeit stärken und Abhängigkeiten reduzieren, und das, meine Damen und Herren, gilt es, auch auf parlamentarischer Ebene zu unterstützen! – Ich bedanke mich. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS.)
12.49
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter David Stögmüller. – Ich stelle die Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.