RN/72

13.45

Abgeordnete Irene Eisenhut (FPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Herr Innenminister! Herr Staatssekretär! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir diskutieren heute neuerlich das sogenannte NIS2-Gesetz – ein Gesetz für die Cybersicherheit Österreichs, die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Da dieses Gesetz Verfassungsbestimmungen enthält, ist hier im Parlament die notwendige Zweidrittelmehrheit erforderlich. Bereits Anfang 2023 trat eine EU-Richtlinie in Kraft, welche die Cyber- und Informationssicherheit von systemrelevanten Unternehmen und Institutionen unionsweit regelt. Unternehmen sollen auf Cyberattacken vorbereitet sein und in Fällen von Cybercrime wissen, an wen sie sich wenden können und wie sie damit umzugehen haben. Es gibt ja bereits eine bestehende Meldestelle.

Da ich im Vorjahr noch nicht hier im Parlament war, habe ich mir natürlich die Abläufe, Meinungen und Äußerungen der einzelnen Fraktionen zu diesem Thema angesehen. Mich hat natürlich interessiert: Was hat die Fraktionen dazu bewogen, ihre Meinung vom Vorjahr zum jetzigen Regierungsentwurf zu ändern? 2024 – die Abstimmung war im Juli –: FPÖ, SPÖ und NEOS haben damals aufgrund erheblicher Sorgen und Bedenken im Hinblick auf Massendatenspeicherung, aber auch im Hinblick auf Massenüberwachung durch die Hintertür gegen die damalige Regierungsvorlage gestimmt. Weiterer Kritikpunkt war die Machtkonzentration im Innenministerium, verbunden mit Zielkonflikten, weil diese Stelle gleichzeitig auch Kontrollorgan war. 

Seit der Abstimmung im Vorjahr gab es überdies keine Ausschussbegutachtung. Kollege Ofenauer – ich sehe ihn gerade nicht – hat gesagt - - (Abg. Ofenauer [ÖVP] – mit beiden Händen aus der ersten Reihe der ÖVP-Fraktion winkend –: Ausschussbegutachtung ist ja nicht vorgesehen normalerweise im Gesetzgebungsverfahren ...!) Es hat vielleicht interne Gespräche (Abg. Ofenauer [ÖVP]: Nein, ...!) zwischen den Regierungsfraktionen gegeben, es gab definitiv keine Ausschussbegutachtung. Im letzten Ausschuss wollten wir diese noch einmal beantragen, das wurde aber leider abgelehnt. Ich weiß nicht, mit wem Sie gesprochen haben, mit den Oppositionsparteien, zumindest mit der FPÖ hat es seit dem Juli des Vorjahres keine weiteren Gespräche und keine Begutachtung gegeben. Es fehlten Gespräche mit Stakeholdern aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft, Einbindung von Experten; das wurde auch in den Stellungnahmen zu der jetzt vorliegenden Regierungsvorlage kritisiert. Der Kollege von der ÖVP hat weiters im Ausschuss behauptet, es gab keine wesentlichen Änderungen und somit wäre auch eine weitere Ausschussbegutachtung nicht notwendig gewesen. (Abg. Zorba [Grüne]: Das stimmt!)

Für SPÖ und NEOS hingegen gab es so wesentliche Änderungen, dass sie auch ihre Meinung des Vorjahres revidiert haben und jetzt voraussichtlich der bestehenden Regierungsvorlage zustimmen werden. In der Rede der SPÖ vom Vorjahr wurde von drei großen Kritikpunkten gesprochen: von der Kritik an alle Macht im Innenministerium, von Zielkonflikten dahin gehend, dass jene Stelle, welche bei den Cybervorfällen Hilfestellungen leistet, auch gleichzeitig als Kontrollorgan agieren soll. Diese Befürchtung wurde angeblich (Abg. Köllner [SPÖ]: Nein, nicht angeblich!) durch mehr Transparenz beschwichtigt. 

Die NEOS sahen 2024 noch die große Gefahr einer anlasslosen Massenüberwachung. Es gab jetzt eine Ausweitung der Berichtspflichten und gleichzeitig wollen aber die NEOS – so wurde es zumindest im Ausschuss geäußert – keine zusätzliche Belastung der Unternehmen. Sehr geehrte Damen und Herren, ich weiß nicht, wie das funktionieren soll (Abg. Holzegger [NEOS]: Ich erklär’s Ihnen dann!): mehr Berichtspflichten und weniger Belastungen für die Unternehmen, aber ich freue mich schon (Abg. Holzegger [NEOS]: Ja!) auf die Erklärungen, vielleicht kann man das dann besser nachvollziehen.

Für uns steht auf alle Fälle fest: Es hat sich im Vergleich zum Vorjahr an dieser Regierungsvorlage so gut wie nichts geändert. Die Befürchtungen liegen nach wie vor im Raum; es gibt keinen wesentlichen Unterschied – und auch ein Weisungsrecht des Innenministers zu der neu einzurichtenden Stelle ist noch zu erwähnen. Ich glaube, Kollege Ofenauer hat es auch im Ausschuss gesagt, dass die Stelle ja nicht der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit untergeordnet ist, sondern dass eine eigene Stelle im Bereich des Innenministeriums eingerichtet wird. Nur: Es macht ja keinen Unterschied, ob das die Sektion II betreut oder der Sektion II untergeordnet ist oder als eigenes Bundesamt untergeordnet ist – es ist und bleibt dem Innenminister untergeordnet. Und darum – nochmals – werden wir dieser Regierungsvorlage in der Form nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

13.50

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Maximilian Köllner.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.