RN/77
14.15
Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Zuseherinnen und werte Zuseher! Es wurde ja in dieser Debatte schon zu Recht mehrfach erwähnt, dass dieser Gesetzesvorschlag, dieses NIS2-Gesetz, schon sehr, sehr lange sehr intensiv debattiert und diskutiert wurde und wahrscheinlich eines jener Gesetze ist, das offensichtlich besonders viel Vorarbeit benötigt hat und auch gebraucht hat.
Beim SNG, beim Thema Gefährderüberwachung, haben wir vielleicht ähnlich lange debattiert, wenn nicht sogar länger. Faktum ist: Das NIS2-Gesetz wurde sehr intensiv und sehr lange erörtert. Und was ich für besonders wichtig halte: Dieses Gesetz wurde auch mit den Betroffenen oder, wie man neudeutsch sagt, mit den sogenannten Stakeholdern, besonders oft erörtert.
Es war ja im Jänner 2023, als die EU-Richtlinie letztendlich beschlossen wurde. Mit einem klaren Ziel ist diese EU-Richtlinie damals aufs Tapet gekommen, nämlich die Widerstandsfähigkeit im Cyberbereich zu stärken, die Reaktionszeit auf Cyberangriffe zu verkürzen und – wahrscheinlich, und das wurde auch zu Recht mehrmals angesprochen, der wichtigste Punkt in diesem Bereich – um resilient, widerstandsfähig zu sein, um einheitliche Standards festzulegen, damit man sich aufeinander verlassen kann, dass man, wenn man mit öffentlichen Institutionen, mit Unternehmen der kritischen Infrastruktur zu tun hat, weiß, wer welche Standards, welche Sicherheitsstandards, welche Sicherheitsresilienz anwendet.
Und weil es eben so ist, dass es ein für die Widerstandsfähigkeit unserer kritischen Infrastruktur enorm wichtiges Gesetz ist, wurde unmittelbar nach dem Beschluss der EU-Richtlinie im Jahr 2023 ein breiter Einbindungsprozess gestartet, eine Tour durch die Bundesländer, gemeinsam mit der Industriellenvereinigung, der Wirtschaftskammer, vielen anderen Betroffenen, die sich da intensiv beteiligt haben. Es ging um die Frage: Was kommt, was ist notwendig, was müssen wir tun, um uns selber zu schützen, um widerstandsfähig, resilient zu sein?
Auch an dieser Stelle möchte ich mir wirklich herzlich bedanken, nämlich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Innenministerium, die in dieser Zeit massiv unterwegs waren, aber auch bei den vielen anderen in der Industriellenvereinigung, in der Wirtschaftskammer, in den Bezirksorganisationen. Auch viele aus dem Hohen Haus und auch aus dem Bundeskanzleramt haben an der Umsetzung dieses Gesetzes letztendlich gearbeitet.
Ich habe es auch im Ausschuss gesagt: Mir ist bewusst, dass die Umsetzung dieses Gesetzes für die Betroffenen natürlich einen Aufwand bedeutet. Aber – ich habe versucht, es zu erklären und tue es nochmals – dieser Aufwand ist notwendig, und das wissen ja letztendlich auch die Organisationen, Institutionen und auch Unternehmen.
Gerade größere Konzerne tun das ja bereits sehr umfangreich. Es ist vor allem die Struktur der Mittelbetriebe, die da in vielen Bereichen mehr Beratung benötigen, damit sie gegen Angriffe von außen sicher sind, damit sie ihre Geschäfte letztendlich machen können.
Gute Vorbereitung, Resilienz verhindert, vermindert Attacken und vor allem die möglichen Auswirkungen solcher Attacken, die letztendlich sogar existenzgefährdend sein können. Daher war – und das wurde auch von einigen Mandatarinnen und Mandataren angesprochen – der Ansatz dieses Gesetzes immer und vor allem jetzt: Beraten statt Strafen! Das ist ganz entscheidend, damit dieses Gesetz umgesetzt wird, die nötige Akzeptanz und, das ist der entscheidende Punkt, auch die entsprechende Wirksamkeit erreicht: Beraten statt Strafen!
Angesprochen wurde auch – und das halte ich auch für notwendig und wichtig –: Die Unabhängigkeit der Behörde ist eben sichergestellt. Ja, es gibt eine Weisungsbefugnis unter klaren Regelungen. Ich denke, das ist auch notwendig. Warum? – Weil sich eben ein Innenminister, ein Mitglied der Bundesregierung auch zu einer Verantwortung bekennen muss und sich auch nicht abputzen sollte. Daher halte ich es für sinnvoll, sich zu dieser Verantwortung zu bekennen – und das tue ich, daher: Bundesamt statt einer Gruppe im BMI unter Federführung der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Bernhard [NEOS].)
Daher gibt es auch von mir an dieser Stelle wirklich ein Danke für diese intensiven Gespräche mit allen Beteiligten im Rahmen der Koalitionsgespräche – an den Herrn Staatssekretär, aber natürlich auch bei den NEOS, und jetzt zuletzt auch bei den Grünen, denn wir haben ja in der vorigen Regierung schon intensiv darüber beraten. – Schön; und es ist gut, dass wir jetzt endlich diese breite Mehrheit schaffen, die ich einfach für notwendig halte.
Ja, dieses Gesetz bedeutet Aufwand und Arbeit, aber es bedeutet vor allem auch eines: Es bedeutet Schutz und Sicherheit für die betroffenen Institutionen, für die betroffenen Organisationen, für die betroffenen Unternehmen. Es bedeutet Schutz und Sicherheit für die Bevölkerung. Es bedeutet Schutz und Sicherheit für unser Land. Daher bitte ich Sie, diesem Gesetzesvorschlag auch zuzustimmen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von NEOS und Grünen.)
14.21
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Robert Laimer.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.