RN/79

14.25

Staatssekretär im Bundesministerium für Inneres Mag. Jörg Leichtfried: Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren Zuseherinnen und Zuseher! Dann werde ich mich mit dem Lob etwas zurückhalten, damit es dem Kollegen Zorba nicht doch vielleicht intern schadet (Heiterkeit bei den Grünen), und werde meine Rede anders beginnen. Ich habe das nämlich vorgehabt, aber Kollege Laimer hat mich rechtzeitig davor gewarnt. 

Ich möchte aber schon auf die Situation eingehen, vor der wir stehen. Die Bedrohungslage, sehr geehrte Damen und Herren, ist auch für Österreich deutlich komplexer und deutlich anspruchsvoller geworden. Hybride Bedrohungen, Spionage und Desinformation haben oft ihre Ursprünge im Ausland, gefährden aber unmittelbar Staat, Gesellschaft und Wirtschaft hier in Österreich, und das sind genau die, die wir schützen möchten: Staat, Gesellschaft und Wirtschaft, insgesamt die Menschen in Österreich, gilt es zu schützen. 

Weil das Thema Gefährderüberwachung einige Male angesprochen wurde: Das Gegenteil gilt für Terroristen! Die wollen wir mit allen Mitteln, die uns unser Rechtsstaat bietet, bekämpfen, um Österreich sicherer zu machen, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) Die Wahrscheinlichkeit, dass in Österreich ein Terroranschlag passiert, zu reduzieren, ist unsere wichtigste oder eine der wichtigsten Aufgaben, die wir haben.

Mit dem Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz ist uns ein wichtiger Schritt zu einem zeitgemäßen, umfassenden und aktuellen Gesetz als Antwort auf die rasch steigenden Herausforderungen gelungen. Das Ziel ist klar: Weiterentwicklung der österreichischen Cybersicherheitsarchitektur, Schutz der kritischen Infrastruktur und rasche, effiziente Reaktion auf Cybersicherheitsfälle.

Einige von Ihnen haben gefragt, was der Unterschied zum letzten Gesetzentwurf war – Herr Kollege Maier, das wurde übrigens nicht vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben, sondern es hat keine Verfassungsmehrheit im Nationalrat gefunden, wenn Sie mir diese leichte Korrektur erlauben. Aber was ist der Unterschied? – Der Unterschied ist: Stärkung des Datenschutzes, Entlastung von kleineren und mittleren Unternehmen, Einrichtung einer unabhängigen, entpolitisierten Behörde, Berichtspflichten an den Nationalrat und Bundesrat sowie Auskunftserteilung an den Nationalrat, Änderung der maßgeblichen Berichtspflichten von jährlich auf halbjährlich. – Das ist nicht nichts, das sind wesentliche Änderungen. 

Weil das NIS2-Gesetz auch in Kompetenzen der Länder eingreift, braucht es eine Verfassungsmehrheit, und ich möchte die Gelegenheit nützen, mich bei allen zu bedanken, die diesen Weg jetzt gegangen sind. Es war ein langer, schwieriger Weg. Ich möchte mich auch ganz besonders bei den Grünen für die sehr, sehr konstruktive Verhandlungsführung in diesem Bereich bedanken, die eine Verfassungsmehrheit ermöglicht haben. Wir sind auf dem richtigen Weg, um für mehr Sicherheit in Österreich für alle zu sorgen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

14.28

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.