RN/81
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 308 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Friedrich Ofenauer, Maximilian Köllner, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Die Abgeordneten Ofenauer, Köllner, Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend die Artikel 1 bis 3 eingebracht.
Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die in der dritten Lesung zustimmen, um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung, wiederum mit der verfassungsmäßig erforderlichen Zweidrittelmehrheit, beschlossen.