RN/82

9. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 579/A(E) der Abgeordneten Süleyman Zorba, Kolleginnen und Kollegen betreffend Missbrauchsprävention der Überwachungsmaßnahmen (355 d.B.)

Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 9. Punkt der Tagesordnung. 

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner: Herr Abgeordneter Gernot Darmann.

RN/83

14.35

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Danke, Frau Präsident! Hohes Haus! Dieses Mal kann ich mich etwas kürzer fassen, denn: Ehre, wem Ehre gebührt! Danke an Kollegen Zorba, dass er – sogar seitens der Grünen – in diesem Fall die Initiative gestartet hat, die Regierungsfraktionen beziehungsweise die Regierung an und für sich an ihre eigenen Versprechen zu erinnern, die im Zuge der Beschlussfassung rund um die Messengerüberwachung getätigt wurden, nämlich im Falle von missbräuchlicher Ausübung der Überwachungsbefugnisse auch härtere Strafen in unserem Strafrecht zu verankern. 

Nur hat man, wie es zu erwarten war, natürlich in der Regierung danach auf die eigenen Versprechen vergessen und bei diesen strafrechtlichen Konsequenzen nicht nachgeschärft. Deswegen hat es seitens der Grünen einen No-na-Antrag gegeben, von uns logischerweise entsprechend unterstützt, da die Schrauben anzuziehen, weil es ja an sich hanebüchen wäre, eine missbräuchliche Anwendung der Überwachungsmaßnahmen nicht entsprechend hart zu bestrafen. 

Nur, werte Kolleginnen und Kollegen, ich muss schon sagen – leicht bezugnehmend auf den vorherigen Tagesordnungspunkt, aber auch hinsichtlich der Argumentationslinie der Bundesregierung zur Messengerüberwachung –: Es gibt schlichtweg keine absolute Sicherheit durch derartige Gesetze. Wenn der Herr Innenminister gerade vorhin noch gesagt hat, dass es durch diese Überwachungs-, Begleit- und Kontrollmaßnahmen, das NIS-Gesetz, Schutz und Sicherheit vor Cyberangriffen gibt, dann ist das die glatte Unwahrheit. Das ist die glatte Unwahrheit – ein anderes Wort würde besser passen, aber zu einem Ordnungsruf führen –, und meines Erachtens ist es genau diese saloppe Umgangsform mit der Öffentlichkeit, mit unseren Bürgern, mit unseren Wirtschaftstreibenden, das als absolut in den Raum zu stellen. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist meines Erachtens brandgefährlich. Es ist brandgefährlich, weil das Einzige, was auch aus den Erfahrungen quer durch die Europäische Union gewiss ist, ist, dass dort, wo es diese Überwachungsmaßnahmen in den letzten Jahren bisher schon gegeben hat, auch missbräuchliche Verwendung stattgefunden hat. Man hat diese Bündelung an Informationen von intern, aber auch von extern, durch einen illegalen Zugriff von außen, für sich verwendet und gegen Privatpersonen, Oppositionspolitiker, gegen Journalisten und – in weiterer Folge nunmehr vielleicht auch möglich – gegen Unternehmen eingesetzt und wird das auch so einsetzen können. Das muss man sich einfach durch den Kopf gehen lassen – um noch einmal das zusammenzuführen, was vorhin diskutiert wurde und was nun betreffend diese strafrechtlichen Maßnahmen zu beschließen sein wird. 

Wir von unserer Seite sehen es einerseits als nur korrekt an, den Antrag der Grünen zu unterstützen, sehen es andererseits als etwas kindisch an, dass die Regierungsfraktionen gemeint haben, den grünen Antrag nicht unterstützen zu können, aber die Grünen gefragt haben, ob sie nicht mit ihrem Antrag, der praktisch deckungsgleich ist, mitgehen wollen, um diesen dann beschließen und verkaufen zu können. Wir von unserer Seite werden die Intention, den Inhalt beider Anträge unterstützen, weil sie schlüssig und inhaltlich gleich sind, auf das Gleiche abzielen und schlussendlich zu einer massiven Bestrafung eines missbräuchlichen Verwendens dieser Überwachungsmaßnahmen führen werden. 

Abschließend: Besser wäre es gewesen, weder die Messengerüberwachung noch heute das NIS-Gesetz zu beschließen, denn diese führen in Wahrheit nur zu einem Überwachungsstaat (Abg. Strasser [ÖVP]: Ja genau!) und nicht zu einer Besserung der Sicherheitssituation. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.38

Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Thomas Elian zu Wort.

RN/84

14.39

Abgeordneter Ing. Thomas Elian (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Werter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute ein Instrument, das tief in die Realität des 21. Jahrhunderts hineinreicht. Terroristen, Extremisten und Spione telefonieren nicht mehr mit dem Festnetz, schreiben sich keine SMS-Nachrichten mehr, sondern sie vernetzen sich in verschlüsselten Chats oder planen Anschläge über moderne Messengerdienste. 

Österreich hatte bislang einen gefährlichen blinden Fleck. Unsere Sicherheitsbehörden tappten bei verschlüsselter Kommunikation praktisch im Dunkeln und mussten in entscheidenden Fällen auf Hinweise aus dem Ausland hoffen. Wir alle erinnern uns an die vereitelten Anschlagspläne in Wien. Ohne internationale Partner hätte es Tote geben können. Mit der Gefährderüberwachung schließen wir diese Lücke – nicht mit einer massenhaften Überwachung, sondern mit einem präzisen, streng kontrollierten Instrument für den Verfassungsschutz. Wer etwas anderes behauptet, hat den Text nicht gelesen oder will ihn bewusst verdrehen. (Beifall bei der ÖVP.)

Unser Innenminister hat es deutlich gesagt: Unsere Sicherheitsbehörden brauchen moderne Methoden, um Terroristen und Extremisten auf Augenhöhe zu begegnen. Alles andere wäre sicherheitspolitische Naivität, und Naivität können wir uns nicht leisten. 

Genau deshalb reden wir hier nicht von Tausenden oder Zehntausenden Betroffenen, wir reden hier von wenigen hochgefährlichen Personen, Menschen, die konkrete Anschlagspläne schmieden, und selbst für diese Handvoll gilt ein enges rechtliches Korsett: Jede Maßnahme braucht einen konkreten, begründeten Verdacht. Jede Maßnahme muss von einem Dreirichtersenat des Bundesverwaltungsgerichts genehmigt werden. Jede Maßnahme ist auf drei Monate beschränkt. Und jede Maßnahme wird laufend von einem unabhängigen Rechtsschutzbeauftragten, unterstützt durch mehr Personal, kontrolliert. Deshalb haben auch das Institut für Strafrecht der Universität Wien, die Generalprokuratur und das Bundesverwaltungsgericht keine verfassungsrechtlichen Bedenken geäußert und den Entwurf ausdrücklich unterstützt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich eines klar sagen: Die Handys der unbescholtenen Bevölkerung interessieren uns nicht. Es geht nicht um das Mitlesen privater Allgemeinkommunikation, es geht um jene, die unsere demokratische Grundordnung zerstören wollen. Wir setzen außerdem auf starke Missbrauchsschranken. Die technische Sicherheit der eingesetzten Software wird gesetzlich abgesichert, die Bestimmungen betreffend Missbrauch im Strafgesetzbuch werden verschärft, und bei Überschreiten einer klaren Anzahl von Fällen muss der Innenminister dem Parlament zusätzliche Rechenschaft ablegen. Wir gehen auch noch einen Schritt weiter: Bevor die Software überhaupt zum Einsatz kommt, schaffen wir eine klare strafrechtliche Grundlage, die jeden Missbrauch streng und unmissverständlich ahndet. Damit setzen wir ein deutliches Signal: Dieses Instrument dient ausschließlich der Terrorabwehr und niemandem sonst. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Kritik der Opposition ist bekannt. Sie reicht von Schlagworten wie Massenüberwachung bis zum Bild eines digitalen Überwachungsstaates. Wenn man sich aber den Gesetzestext genau ansieht, bleibt von diesen Schlagworten wenig übrig. Dieses Gesetz ist das Gegenteil einer verdachtsunabhängigen Massenüberwachung. Es ist auf streng geregelte Anwendungsfälle beschränkt, es ist zeitlich befristet, und es ist mehrfach rechtlich und technisch kontrolliert. Wer hier von Totalüberwachung spricht, verkennt bewusst die Realität oder will bewusst Angst schüren.

Sehr geehrte Damen und Herren, abschließend: Ein Rechtsstaat, der aus Angst vor Schlagzeilen wegschaut, schützt niemanden. Wer Gefährder nicht überwachen will, der schützt nicht die Freiheit, sondern gefährdet diese. (Abg. Wurm [FPÖ]: Das sagt der Trump auch!) Sicherheit ist ein Grundrecht, und dieses Grundrecht verteidigen wir. Wir haben das Privileg, für die Menschen in diesem Land arbeiten zu dürfen. Und eines ist klar: Nur weil man die Uhr festhält, bleibt die Zeit nicht stehen. Die Bedrohungen entwickeln sich weiter, und wir müssen unsere Sicherheitsinstrumente weiterentwickeln, wenn wir ihnen gewachsen sein wollen – für ein sicheres Österreich. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

14.44

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Sabine Schatz.

RN/85

14.44

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Novelle des SNG im Juli dieses Jahres haben wir dem Verfassungsschutz ein neues Instrument in die Hand gegeben, nämlich die konkrete Überwachung von Gefährdern und Gefährderinnen. Der Verfassungsschutz kann damit sozusagen auf verschlüsselte Nachrichten von mutmaßlichen Terroristen, Terroristinnen oder Spioninnen und Spionen zugreifen. 

Für uns als SPÖ war von Anfang an ganz klar und wichtig, dass wir dabei für maximalen Schutz sorgen wollen, um eben genau auszuschließen, dass es zu einer Massenüberwachung kommen kann, und das haben wir auch im Gesetz mit zahlreichen Kontrollpunkten festgehalten. Das war für uns die Voraussetzung. Wir wollen gezielt gegen mutmaßliche Terroristen, Terroristinnen, Spioninnen und Spione vorgehen und damit für mehr Schutz und Sicherheit in der Bevölkerung sorgen. Deswegen sind eben im Gesetz umfangreiche Missbrauchspräventionsmaßnahmen festgehalten. Wir haben es schon gehört, ich möchte nur noch ein paar beispielhaft erwähnen: etwa dass jeder einzelne Überwachungsfall zeitlich begrenzt ist, dass jeder einzelne Überwachungsfall auch von einem unabhängigen Richtersenat bewilligt werden muss, dass es eine verpflichtende Einbindung des Rechtsschutzbeauftragten braucht, dass wir im Parlament darüber informiert werden müssen, wenn es zu mehr als 30 Fällen von Überwachung im Jahr kommt, und dass es auch eine ausreichende parlamentarische Kontrolle über die technischen Maßnahmen und die Kosten, die durch diese Maßnahmen entstehen, gibt. (Beifall bei der SPÖ.)

Mit dem vorliegenden Antrag halten wir ein Versprechen ein, und wir werden auch ganz klar festhalten, dass wir jeden Missbrauchsversuch in diesem Zusammenhang streng ahnden und streng verfolgen werden. Es ist ein Vierparteienantrag, den wir heute hoffentlich hier auch einstimmig beschließen können, und wir werden damit diese hochsensible Aufgabe, die wir dem Verfassungsschutz übergeben haben, entsprechend weiter ausbauen und vor Missbrauch klar schützen. Wir fordern in diesem Antrag, ein neues Delikt im Strafgesetzbuch zu schaffen, auf dessen Grundlage eben ein etwaiger Missbrauch auch konsequent und klar verfolgt und geahndet wird. Wir werden da nicht zusehen, wir werden das nicht zulassen. Wir werden da Massenüberwachung so gut und so breit wie möglich irgendwie verhindern. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Zorba [Grüne]: Es hat noch nie jemand gesagt, dass es Massenüberwachung ist!) 

Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Novelle des SNG, die wir geschaffen haben, gehen wir gegen Extremisten, gegen Terroristen, gegen Spione und Spioninnen vor. Wir schützen die Bevölkerung, wir stärken unsere Demokratie, und wir werden mit allen Maßnahmen, die wir geschaffen haben, auch jeden Missbrauch so gut und so weit wie möglich eindämmen und konsequent verfolgen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Zorba [Grüne] – in Richtung der sich zu ihrem Sitzplatz begebenden Abg. Schatz –: Niemals hat jemand gesagt, dass es hier eine Massenüberwachung gibt! Das war nie das Argument!)

14.47

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Sophie Marie Wotschke.

RN/86

14.47

Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Innenminister! Lieber Herr Staatssekretär! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ja, das Thema der Gefährderüberwachung war für uns NEOS, für uns Liberale durchaus kein leichtes. Deshalb war für uns NEOS auch immer klar, dass es bei diesem Gesetz drei Dinge braucht, nämlich größtmöglichen Rechtsschutz, engste Anwendungsgrenzen und auch harte Sanktionen bei Missbrauch. 

Genau das haben wir in das Gesetz auch hineinverhandelt: dass es einerseits keinen Zugriff geben kann, der unbemerkt stattfindet, dass immer ein Protokoll angefertigt werden muss, dieses Protokoll von einem unabhängigen Rechtsschutzbeauftragten angesehen wird und jeder Zugriff genauestens überprüft wird – und auch, dass jeder Zugriff zuerst von einem Richter genehmigt werden muss, dass hier auch die unabhängige Justiz drübersieht und das nicht die Behörde selbst machen kann. Und ja, auch harte Sanktionen haben wir hineinverhandelt. Die sind im Ministerratsvortrag klar drinnen, die hat unser Klubobmann Yannick Shetty auch klar skizziert, und ja, die werden auch kommen, und zwar im Zeitrahmen, den wir versprochen haben, nämlich bevor diese Software in Anwendung kommt. Dafür stehen wir, das haben wir versprochen, das kommt genau so. 

Wir haben uns da durchaus auch gefreut, dass ein Antrag von den Grünen gekommen ist. Ich finde, da darf man sich als Koalition auch einmal auf die Schulter klopfen – das tun wir sonst ja nie –, dass wir diesen Antrag von den Grünen nicht einfach vertagt haben, dass wir darauf eingegangen sind (Abg. Zorba [Grüne]: Danke schön!), dass wir da – mit kleinen Abänderungen – eine gemeinsame Lösung gefunden haben. 

Was waren die Abänderungen? – Einerseits hätten die Grünen auch gerne einen umfassenden Bericht gehabt. Wir als NEOS sind ja bekanntlich gerade am Deregulieren, wir wollen nicht ganz, ganz viele neue Berichte einführen, wir wollen vielmehr die Verwaltung effizienter machen. (Abg. Wurm [FPÖ]: Seid ihr gegen Transparenz, oder wie?) Deshalb haben wir uns da auf einen Text ohne die erweiterten Berichtspflichten, aber mit dem ganz klaren Zeitrahmen und der konkreteren Ausgestaltung für harte Sanktionen geeinigt. (Abg. Wurm [FPÖ] – in Richtung Abg. Shetty –: Yannick, seid ihr gegen Transparenz? Wollt ihr keine Transparenz?)

Wie sehen diese harten Sanktionen aus? – Ja, sie resultieren entweder aus einer Qualifikation nach § 302 StGB, Missbrauch der Amtsgewalt, oder aus der Schaffung eines neuen Deliktes. Und was ist da der Strafrahmen? – Bei dem normalen Missbrauch der Amtsgewalt wäre der sechs Monate bis fünf Jahre. Wir wollen, eben weil es so ein kritisches Thema ist, weil es da eben so eine Missbrauchsgefahr gibt, der wir vorbeugen wollen, einen härteren Strafrahmen von über fünf Jahren Maximum, von vermutlich ein bis zehn Jahren, um klarzumachen, klar zu zeigen, so ein Missbrauch kann sich niemals lohnen. Und durch die richterliche Überwachung, durch die Überwachung durch den Rechtsschutzbeauftragten, kann es überhaupt nur in den wenigsten Fällen dazu kommen. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

14.50

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Süleyman Zorba.

RN/87

14.50

Abgeordneter Süleyman Zorba (Grüne): Danke, Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatssekretär! Der Innenminister ist jetzt, glaube ich, kurz weg. Ja, also ich wollte es eigentlich kurz machen und nicht noch einmal das gesamte Thema der Messengerüberwachung aufmachen. Zuerst danke an Kollegen Darmann, dass er eigentlich ganz gut aufgearbeitet hat, was das Problem mit der Messengerüberwachung ist. 

Denken wir aber einmal kurz zurück! Was war im Juni 2025? – Da ist Herr Klubobmann Shetty bei der Pressekonferenz zur Messengerüberwachung gestanden und hat uns zwei Dinge versprochen: zum einen, dass sich Österreich gegen die europäische Chatkontrolle stellen wird, und zum anderen, dass es bei der Messengerüberwachung bei Missbrauch eine Novellierung des Strafgesetzbuches geben wird, damit der Missbrauch härter bestraft wird.

Jetzt haben wir Dezember, seit Juni sind ein paar Monate vergangen. Mittlerweile hat Österreich der europäischen Chatkontrolle zugestimmt. Und vom anderen Part, nämlich davon, dass es eine Novellierung betreffend den Missbrauch geben soll, sodass der härter bestraft wird, hören wir nichts. 

So, das haben wir im Ausschuss eingebracht. Es ist gut, dass es jetzt einen gemeinsamen Antrag auch der Regierungsparteien gibt, dass wir die Regierung noch einmal daran erinnern, dass da etwas zu tun ist. 

Ich werde es bezüglich der Messengerüberwachung ganz kurz machen. Niemand in diesem Haus oder zumindest von unserer Fraktion hat jemals behauptet, dass es sich bei der Messengerüberwachung um Massenüberwachung handelt. Sie ist per Design keine Massenüberwachung. Das ist aber nicht die Problematik bei der Messengerüberwachung, sondern es sind diese vielen, vielen, vielen Dinge, die wir auch in der Sitzung besprochen haben, die bei der Abstimmung darüber vorgebracht wurden. Da ist ein unglaubliches Missbrauchspotenzial. Und da wurde uns ja seitens der Regierung versprochen, dass dieser Prozess transparent ablaufen wird. Und ganz ehrlich: Ich habe in den letzten Monaten von dieser Transparenz nicht viel mitbekommen. Ich habe durchgehend parlamentarische Anfragen an den Herrn Innenminister geschrieben, und die einzige Antwort, die ich bekomme, ist, dass man aufgrund von sicherheitspolizeilichen Gründen da keine Antwort geben kann. Ist das die Transparenz, die uns versprochen wurde? (Beifall bei den Grünen.)

So, jetzt haben wir immer mehr Überwachungsmaßnahmen, sei es vermehrte Videoüberwachung in den Innenstädten, sei es die Messengerüberwachung. Es würde eigentlich Sinn machen, wenn man einmal eine Überwachungsgesamtrechnung aufstellt, sodass man auch mit der Bevölkerung transparent umgeht und sagt: Hey, das sind die Überwachungsmaßnahmen, die passieren! Vielleicht gibt es welche, die man im Sinne einer Deregulierung abschaffen kann, oder Befugnisse, die man ändern, anpassen, modernisieren muss. 

Und nichts anderes hat unser Antrag eigentlich verlangt: dass man zum einen diese Missbrauchssituation im Strafgesetzbuch klärt und zum anderen, dass es eine Überwachungsgesamtrechnung geben soll, damit wir einen Überblick bekommen, was los ist. Beides wurde abgelehnt.

Zum gemeinsamen Antrag mit den Regierungsparteien: Ja, das ist gut. Jetzt fordern wir die Bundesregierung dazu auf, dass sie ihren Versprechungen nachkommt. 

Wenn aber Herr Staatssekretär Leichtfried heute schon anwesend ist, möchte er vielleicht jetzt ein bisschen die Transparenz bei der Messengerüberwachung hervorbringen, die er versprochen hat: Wie läuft es mit den Gesprächen? Gibt es Anbieter, die sich schon gemeldet haben? Sind schon Verträge da? Wie ist der Status? Vielleicht können Sie uns einmal darüber informieren. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

14.54

Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Klubobmann Yannick Shetty gemeldet.

RN/88

14.54

Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (NEOS): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Herr Staatssekretär! Abgeordneter Zorba hat hier behauptet, dass Österreich der Chatkontrolle zugestimmt hat. (Abg. Zorba [Grüne]: Ja, ...!) – Das ist nicht richtig. 

Ich berichtige tatsächlich: Es gab keine rechtsgültige Entscheidung der Innenminister zur Chatkontrolle. 

Und unsere Auffassung zur Chatkontrolle, unsere Meinung ist unverändert und wird auch weiterhin so bleiben. (Abg. Gewessler [Grüne]: ... in der Regierung! – Abg. Zorba [Grüne]: Österreich hat nicht zugestimmt! Österreich hat nicht zugestimmt!) Wir lehnen eine anlasslose Massenüberwachung ab. (Beifall bei den NEOS.)

14.54

Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Staatssekretär Jörg Leichtfried gemeldet. – Herr Staatssekretär, Sie haben maximal 5 Minuten, weil ich um 15 Uhr die Tagesordnung unterbrechen werde. Bitte.

RN/89

14.55

Staatssekretär im Bundesministerium für Inneres Mag. Jörg Leichtfried: Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Mit der Gefährderüberwachung wird dem Verfassungsschutz ein wichtiges Werkzeug in die Hand gegeben, um effizient und zeitgemäß gegen Bedrohungen unserer Gesellschaft vorzugehen und die Wahrscheinlichkeit, Herr Darmann, von Terroranschlägen zu verringern. Absolute Sicherheit – da gebe ich Ihnen recht, Herr Darmann; wenn Sie mir kurz zuhören – wird es nie geben.

Es geht um gezielte rechtlich abgesicherte, zeitlich begrenzte und durchgehend durch Gerichte und unabhängige Gremien kontrollierte digitale Eingriffe, bevor Terroranschläge geschehen. Die Gefährderüberwachung gilt immer als Ultima Ratio, wenn sie rechtlich möglich und für Ermittlungen unbedingt notwendig ist, wenn alle anderen Methoden nicht mehr greifen. 

Es gibt im Bereich der Gefährderüberwachung auch eine Vielzahl an Kontroll- und Absicherungsmechanismen. Dazu gehört auch das, was im Antrag angesprochen wird, nämlich eine Stärkung der Missbrauchsregelung. Die ist selbstverständlich in Vorbereitung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

14.56

Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Christian Oxonitsch, möchten Sie noch das Wort? – Bitte.

RN/90

14.56

Abgeordneter Christian Oxonitsch (SPÖ): Danke schön, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Es freut mich, dass letztendlich das, was in dem Antrag intendiert ist, bereits in Umsetzung ist. Über diese Zusage freue ich mich. 

Daher können wir rasch zur Abstimmung schreiten. Ich bitte um breite Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.56

Präsidentin Doris Bures: Dann gehe ich so vor. 

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

RN/91

Abstimmung

Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zur Abstimmung.

RN/91.1

Zunächst lasse ich über den Antrag des Ausschusses für Innere Angelegenheiten, seinen Bericht 355 der Beilagen hinsichtlich des Entschließungsantrages 579/A(E) zur Kenntnis zu nehmen, abstimmen.

Wer für die Kenntnisnahme ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so zur Kenntnis genommen. 

RN/91.2

Wir kommen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 355 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Missbrauchsprävention der Überwachungsmaßnahmen“. 

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (xx/E)

Damit unterbreche ich nun bis 15 Uhr die Sitzung. 

Ich begrüße die Frau Bundesministerin in unserer Mitte. 

Die Sitzung ist unterbrochen.