RN/83

14.35

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Danke, Frau Präsident! Hohes Haus! Dieses Mal kann ich mich etwas kürzer fassen, denn: Ehre, wem Ehre gebührt! Danke an Kollegen Zorba, dass er – sogar seitens der Grünen – in diesem Fall die Initiative gestartet hat, die Regierungsfraktionen beziehungsweise die Regierung an und für sich an ihre eigenen Versprechen zu erinnern, die im Zuge der Beschlussfassung rund um die Messengerüberwachung getätigt wurden, nämlich im Falle von missbräuchlicher Ausübung der Überwachungsbefugnisse auch härtere Strafen in unserem Strafrecht zu verankern. 

Nur hat man, wie es zu erwarten war, natürlich in der Regierung danach auf die eigenen Versprechen vergessen und bei diesen strafrechtlichen Konsequenzen nicht nachgeschärft. Deswegen hat es seitens der Grünen einen No-na-Antrag gegeben, von uns logischerweise entsprechend unterstützt, da die Schrauben anzuziehen, weil es ja an sich hanebüchen wäre, eine missbräuchliche Anwendung der Überwachungsmaßnahmen nicht entsprechend hart zu bestrafen. 

Nur, werte Kolleginnen und Kollegen, ich muss schon sagen – leicht bezugnehmend auf den vorherigen Tagesordnungspunkt, aber auch hinsichtlich der Argumentationslinie der Bundesregierung zur Messengerüberwachung –: Es gibt schlichtweg keine absolute Sicherheit durch derartige Gesetze. Wenn der Herr Innenminister gerade vorhin noch gesagt hat, dass es durch diese Überwachungs-, Begleit- und Kontrollmaßnahmen, das NIS-Gesetz, Schutz und Sicherheit vor Cyberangriffen gibt, dann ist das die glatte Unwahrheit. Das ist die glatte Unwahrheit – ein anderes Wort würde besser passen, aber zu einem Ordnungsruf führen –, und meines Erachtens ist es genau diese saloppe Umgangsform mit der Öffentlichkeit, mit unseren Bürgern, mit unseren Wirtschaftstreibenden, das als absolut in den Raum zu stellen. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist meines Erachtens brandgefährlich. Es ist brandgefährlich, weil das Einzige, was auch aus den Erfahrungen quer durch die Europäische Union gewiss ist, ist, dass dort, wo es diese Überwachungsmaßnahmen in den letzten Jahren bisher schon gegeben hat, auch missbräuchliche Verwendung stattgefunden hat. Man hat diese Bündelung an Informationen von intern, aber auch von extern, durch einen illegalen Zugriff von außen, für sich verwendet und gegen Privatpersonen, Oppositionspolitiker, gegen Journalisten und – in weiterer Folge nunmehr vielleicht auch möglich – gegen Unternehmen eingesetzt und wird das auch so einsetzen können. Das muss man sich einfach durch den Kopf gehen lassen – um noch einmal das zusammenzuführen, was vorhin diskutiert wurde und was nun betreffend diese strafrechtlichen Maßnahmen zu beschließen sein wird. 

Wir von unserer Seite sehen es einerseits als nur korrekt an, den Antrag der Grünen zu unterstützen, sehen es andererseits als etwas kindisch an, dass die Regierungsfraktionen gemeint haben, den grünen Antrag nicht unterstützen zu können, aber die Grünen gefragt haben, ob sie nicht mit ihrem Antrag, der praktisch deckungsgleich ist, mitgehen wollen, um diesen dann beschließen und verkaufen zu können. Wir von unserer Seite werden die Intention, den Inhalt beider Anträge unterstützen, weil sie schlüssig und inhaltlich gleich sind, auf das Gleiche abzielen und schlussendlich zu einer massiven Bestrafung eines missbräuchlichen Verwendens dieser Überwachungsmaßnahmen führen werden. 

Abschließend: Besser wäre es gewesen, weder die Messengerüberwachung noch heute das NIS-Gesetz zu beschließen, denn diese führen in Wahrheit nur zu einem Überwachungsstaat (Abg. Strasser [ÖVP]: Ja genau!) und nicht zu einer Besserung der Sicherheitssituation. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.38

Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Thomas Elian zu Wort.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.