RN/86
14.47
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Innenminister! Lieber Herr Staatssekretär! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ja, das Thema der Gefährderüberwachung war für uns NEOS, für uns Liberale durchaus kein leichtes. Deshalb war für uns NEOS auch immer klar, dass es bei diesem Gesetz drei Dinge braucht, nämlich größtmöglichen Rechtsschutz, engste Anwendungsgrenzen und auch harte Sanktionen bei Missbrauch.
Genau das haben wir in das Gesetz auch hineinverhandelt: dass es einerseits keinen Zugriff geben kann, der unbemerkt stattfindet, dass immer ein Protokoll angefertigt werden muss, dieses Protokoll von einem unabhängigen Rechtsschutzbeauftragten angesehen wird und jeder Zugriff genauestens überprüft wird – und auch, dass jeder Zugriff zuerst von einem Richter genehmigt werden muss, dass hier auch die unabhängige Justiz drübersieht und das nicht die Behörde selbst machen kann. Und ja, auch harte Sanktionen haben wir hineinverhandelt. Die sind im Ministerratsvortrag klar drinnen, die hat unser Klubobmann Yannick Shetty auch klar skizziert, und ja, die werden auch kommen, und zwar im Zeitrahmen, den wir versprochen haben, nämlich bevor diese Software in Anwendung kommt. Dafür stehen wir, das haben wir versprochen, das kommt genau so.
Wir haben uns da durchaus auch gefreut, dass ein Antrag von den Grünen gekommen ist. Ich finde, da darf man sich als Koalition auch einmal auf die Schulter klopfen – das tun wir sonst ja nie –, dass wir diesen Antrag von den Grünen nicht einfach vertagt haben, dass wir darauf eingegangen sind (Abg. Zorba [Grüne]: Danke schön!), dass wir da – mit kleinen Abänderungen – eine gemeinsame Lösung gefunden haben.
Was waren die Abänderungen? – Einerseits hätten die Grünen auch gerne einen umfassenden Bericht gehabt. Wir als NEOS sind ja bekanntlich gerade am Deregulieren, wir wollen nicht ganz, ganz viele neue Berichte einführen, wir wollen vielmehr die Verwaltung effizienter machen. (Abg. Wurm [FPÖ]: Seid ihr gegen Transparenz, oder wie?) Deshalb haben wir uns da auf einen Text ohne die erweiterten Berichtspflichten, aber mit dem ganz klaren Zeitrahmen und der konkreteren Ausgestaltung für harte Sanktionen geeinigt. (Abg. Wurm [FPÖ] – in Richtung Abg. Shetty –: Yannick, seid ihr gegen Transparenz? Wollt ihr keine Transparenz?)
Wie sehen diese harten Sanktionen aus? – Ja, sie resultieren entweder aus einer Qualifikation nach § 302 StGB, Missbrauch der Amtsgewalt, oder aus der Schaffung eines neuen Deliktes. Und was ist da der Strafrahmen? – Bei dem normalen Missbrauch der Amtsgewalt wäre der sechs Monate bis fünf Jahre. Wir wollen, eben weil es so ein kritisches Thema ist, weil es da eben so eine Missbrauchsgefahr gibt, der wir vorbeugen wollen, einen härteren Strafrahmen von über fünf Jahren Maximum, von vermutlich ein bis zehn Jahren, um klarzumachen, klar zu zeigen, so ein Missbrauch kann sich niemals lohnen. Und durch die richterliche Überwachung, durch die Überwachung durch den Rechtsschutzbeauftragten, kann es überhaupt nur in den wenigsten Fällen dazu kommen. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)
14.50
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Süleyman Zorba.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.