RN/89
14.55
Staatssekretär im Bundesministerium für Inneres Mag. Jörg Leichtfried: Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Mit der Gefährderüberwachung wird dem Verfassungsschutz ein wichtiges Werkzeug in die Hand gegeben, um effizient und zeitgemäß gegen Bedrohungen unserer Gesellschaft vorzugehen und die Wahrscheinlichkeit, Herr Darmann, von Terroranschlägen zu verringern. Absolute Sicherheit – da gebe ich Ihnen recht, Herr Darmann; wenn Sie mir kurz zuhören – wird es nie geben.
Es geht um gezielte rechtlich abgesicherte, zeitlich begrenzte und durchgehend durch Gerichte und unabhängige Gremien kontrollierte digitale Eingriffe, bevor Terroranschläge geschehen. Die Gefährderüberwachung gilt immer als Ultima Ratio, wenn sie rechtlich möglich und für Ermittlungen unbedingt notwendig ist, wenn alle anderen Methoden nicht mehr greifen.
Es gibt im Bereich der Gefährderüberwachung auch eine Vielzahl an Kontroll- und Absicherungsmechanismen. Dazu gehört auch das, was im Antrag angesprochen wird, nämlich eine Stärkung der Missbrauchsregelung. Die ist selbstverständlich in Vorbereitung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)
14.56
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Christian Oxonitsch, möchten Sie noch das Wort? – Bitte.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.