RN/102

15.44

Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES: Ich melde mich noch einmal ganz kurz zu Wort, weil doch das Maß an Unredlichkeit kaum zu ertragen ist. (Abg. Stögmüller [Grüne]: Wenn wir das gemacht hätten!) Vielleicht ganz kurz zur Causa Waldheim und zum Archivgesetz: Was wir gemacht haben, mussten wir aufgrund des Archivgesetzes machen, und so stellen wir sicher, dass Forschende Zugriff auf die Akten des ehemaligen Bundespräsidenten haben können. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Das wäre nämlich sonst nicht der Fall gewesen, weil sie eben 30 Jahre gesperrt sind. Also herzliche Einladung an alle Forschenden: Jetzt ist es möglich, darauf für Forschungszwecke zuzugreifen! Sonst wäre das nicht möglich gewesen. – Aber das ist vielleicht zu komplex, ich weiß es nicht, so ist es nun einmal. (Zwischenruf des Abg. Koza [Grüne].)

Ganz kurz nur zur mangelnden Beantwortung der Frage: Sie haben gesagt, ich habe nur drei Zeilen geantwortet, das ist richtig. Ich habe in diesen drei Zeilen gesagt: „Darüber hinaus verweise ich auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage ZI. 3606/J-NR/2025 vom 7. Oktober 2025.“ – Ich habe sie Ihnen mitgebracht, Sie können ja dort die Antworten lesen. – Danke. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.45

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.