RN/108

15.47

Abgeordneter Mag. Norbert Nemeth (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Hohes Haus! Wir werden dem Bericht des Immunitätsausschusses betreffend die Auslieferung des Abgeordneten Gerstl hier und jetzt zustimmen. Das heißt, dieses Auslieferungsbegehren kann heute einstimmig hier beschlossen werden, und das ist, glaube ich, ein wichtiges Signal, denn der Vorwurf, der von der Staatsanwaltschaft Wien gegenüber dem Abgeordneten Gerstl erhoben wird, ist durchwegs pikant. Es geht nämlich darum, dass dem Abgeordneten Gerstl vorgeworfen wird – zwischen Klammern: Es gilt die Unschuldsvermutung! –, in ein Wahlverfahren, nämlich konkret in ein Wahlverfahren rund um die Wiener Landtagswahl des letzten Jahres, um die Gemeinderatswahl, um die Bezirksvertretungswahl, in einer manipulativen Weise eingegriffen zu haben, und zwar dahin gehend, dass Bürgerinnen und Bürgern das passive Wahlrecht hätte verweigert werden sollen. Konkret vorgeworfen wird ein Bruch der Amtsverschwiegenheit aus der Bezirkswahlbehörde heraus.

Um diese Geschichte zu verstehen, muss man auch die Vorgeschichte begreifen – die können wir dem Auslieferungsbegehren nicht entnehmen. Da war ausnahmsweise einmal der „Standard“ hilfreich und hat diese Geschichte sehr schön und durchwegs glaubwürdig in seiner Ausgabe, ich glaube, vom 24. April des letzten Jahres, aufgearbeitet. Und die ganze Malaise des Abgeordneten Gerstl beginnt mit einer Stromrechnung. 

Man muss wissen, die ÖVP Penzing, um die es hier geht, betreibt ein Parteilokal, und ein Teil dieses Parteilokals ist untervermietet. Und die ÖVP Penzing hat die eigenen Stromkosten an diesen Untermieter in einer heimlichen und wohl eindeutig vereinbarungswidrigen Weise weitergereicht. Das ist lange Zeit nicht aufgefallen, erst als die Energiekrise um sich schlug, wurde das ein Thema, und in weiterer Folge auch in der Bezirkspartei selbst. Es hat sich dann dort eine Fraktionierung ergeben: Ein Teil hat gemeint, das gehe so nicht, die ÖVP Penzing sollte doch ihre Stromkosten selber bezahlen. 

In weiterer Folge kommt es nicht zu einem Ausgleich, sondern zu einer Eskalation dahin gehend, dass jener Teil der ÖVP, der meint, die ÖVP soll ihre Stromkosten selbst bezahlen, sich innerparteilich nicht durchgesetzt hat. In weiterer Folge spaltet sich dieser Teil der ÖVP-Penzing ab und gründet die Liste Fair 1140 Wien; 1140 Wien, das ist die Postleitzahl von Penzing – für alle Nichtwiener. Im Zuge des Wahlverfahrens will diese Liste antreten und reicht einen Wahlvorschlag ein. Es steht jetzt der Verdacht im Raum, dass Abgeordneter Gerstl als Mitglied der Bezirkswahlbehörde Druck auf die Unterstützer dieser Liste ausgeübt haben soll, ihr passives Wahlrecht doch nicht ausüben zu können.

Wie gesagt, es gilt die Unschuldsvermutung. Es ist gut, dass es hier einen einstimmigen Beschluss geben wird, dass dieser potenzielle Missstand untersucht werden kann.

Ich habe abschließend ein Ersuchen an die Österreichische Volkspartei. Meine Bitte geht dahin, Abgeordneten Gerstl bis zur Klärung all dieser Vorwürfe aus der Bundeswahlbehörde herauszunominieren. Ich bin selbst Mitglied der Bundeswahlbehörde. Das ist ein unabhängiges Gremium mit richterlichem Einschlag und die Optik, dass dort Mitglieder sitzen, die für die Republik Österreich gewährleisten sollen, dass die Wahlverfahren eingehalten werden und selbst Gegenstand von strafrechtlichen Ermittlungen sind, weil sie ihre Rolle in einer Wahlbehörde möglicherweise missbraucht haben, ist eine Optik, die uns als Kollegialbehörde insgesamt hinunterzieht.

Die ÖVP war mit ihren Maßstäben immer sehr streng. Ich kann daran erinnern, dass unser Klubkollege Johannes Hübner, der leider viel zu früh verstorben ist, auch von der ÖVP aufgefordert wurde, ich glaube, sogar vom Abgeordneten Gerstl, sein Mandat in der Bundeswahlbehörde zurückzulegen. Dies nicht, weil er im Verdacht gestanden wäre, irgendetwas angestellt zu haben, sondern weil er eine Afghanistanreise unternommen hatte.

Bitte legen Sie den Maßstab, den Sie an andere angelegt haben, an sich selbst an, alles andere wäre unfair. (Beifall bei der FPÖ.)

15.52

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Schilchegger. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. Die Restredezeit der gesamten Fraktion sind 6 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.