RN/112

Präsidium

RN/112.1

Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Es liegt mir das ausreichend unterstützte schriftliche Verlangen vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 und 2 sowie 8 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten.

Ich verlese:

„Tagesordnungspunkt 1:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 319 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 1/1 in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 2:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 320 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Tagesordnungspunkt 8:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 354 der Beilagen – bei Anwesenheit der vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten – unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 8/1 in zweiter und dritter Lesung – und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit – angenommen.“ 


RN/112.2

Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtlichen Protokolls? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Diese Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

RN/112.3

Einlauf

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 654/A bis 658/A eingebracht worden sind.


Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 16 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.

Diese Sitzung ist geschlossen.