11.50

Abgeordneter Mag. Paul Hammerl, MA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Egger, ich darf es Ihnen zeigen: 2 Euro (eine 2-Euro-Münze in die Höhe haltend) – das ist die Einsparung, von der Sie vorhin gerade gesprochen haben; das ist die Einsparung für den einzelnen Bürger. Ich lege es Ihnen hierher (die Münze auf das Rederinnen- und Rednerpult legend), jederzeit abholbereit. (Beifall bei der FPÖ.)

Lieber Herr Kollege Krainer, ich finde es ja durchaus spannend, dass Sie vom Österreichaufschlag sprechen, den Sie jetzt haben verhindern können. (Abg. Krainer [SPÖ]: Hab’ ich nicht!) Herr Kollege Krainer, das Gegenteil ist passiert: Der Österreichaufschlag hat sich im ElWG manifestiert. (Zwischenruf des Abg. Deimek [FPÖ].)

Vielleicht darf ich es kurz erklären: Das sind nicht nur die Netzkosten, die vom Energieerzeugungsunternehmen abhängig von der Leistung bezahlt werden müssen, sondern es ist eine Abgabe geworden – eine Versorgungsinfrastrukturabgabe. 

Warum ist das wichtig? – Na ja, das hat mit unserem Merit-Order-System zu tun. Das ist ja bekanntlich das System, bei dem sich Angebot und Nachfrage im Energiesystem treffen. Da preist der jeweilige Energieerzeuger ein, welche Grenzkosten er hat. Die Grenzkosten sind bekannterweise die variablen Kosten; da wird jetzt neben Rohstoffen und CO2 der Versorgungsinfrastrukturbeitrag zusätzlich eingepreist. – Gratuliere, Sie haben es geschafft, dass der Strom weiterhin viel teurer wird! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Deimek [FPÖ].)

Das kostet ungefähr 30 Millionen Euro im Jahr. Diese 30 Millionen Euro im Jahr, die der Erzeuger einmal vorfinanziert und dann dem Energiekunden verrechnet, werden dann bei den Netzkosten von Ihnen abgezogen. Das ist ein bisschen linke Tasche, rechte Tasche – wir haben Sie schon wieder beim nächsten Taschenspielertrick erwischt, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Krainer [SPÖ]: Wie soll er das verrechnen?)

Wie soll er das verrechnen? – Über die Rechnung, das geht ganz einfach, eingepreist in die Merit-Order. (Abg. Krainer [SPÖ]: Aber wie kann er das verrechnen? Das kann er ja nicht ...!) Herr Kollege Krainer, ich würde vorschlagen, wir beide nehmen uns nachher Zeit, ich erkläre es Ihnen. (Abg. Krainer [SPÖ]: Ist nicht notwendig!) Das ist ganz schnell erklärt, jeder andere ist auch herzlich eingeladen. Das machen wir im Privatissimum, dafür stehen wir gerne zur Verfügung. (Abg. Krainer [SPÖ]: Aber die Strombörse haben Sie schon mal gehört?)

Wenn Sie sich jetzt wundern, warum eigentlich – wenn Sie daran so interessiert sind – der Strompreis gerade so steigt, obwohl der Gaspreis sinkt: Ich sage es Ihnen: Das ist der CO2-Preis, der geht nämlich gerade durch die Decke! (Beifall bei der FPÖ.)

Wir halten also fest: Der CO2-Preis treibt wieder einmal den Strompreis in die Höhe. Der Gaspreis ist es schon lange nicht mehr.

Ich habe auch eine spannende Nachricht vom Herrn Wirtschaftsminister gelesen, der gesagt hat: Na ja, mit der Spitzenkappung können wir jetzt 30 Prozent mehr Anlagen ans Netz bringen und gleichzeitig können wir dann 30 Prozent weniger ins Netz investieren. – Das ist ungefähr so seriös, wie wenn ich sagen würde, Sie würden es schaffen, im Bundesdienst die Arbeitsleistung, die Produktivität der Beamten um 30 Prozent zu heben, und gleichzeitig würden 30 Prozent weniger Personalkosten entstehen. (Abg. Doppelbauer [NEOS]: Schon mal was von Batteriespeichern gehört, Herr Kollege?) Das ist ungefähr das Gleiche, wenn Sie einfach 30 Prozent des Netzes wegnehmen. Ich weiß nicht, wie es sich ausgehen soll. (Abg. Schroll [SPÖ]: Schlagwort Speicher! Speicherung!) Das ist einfach nur ein Schmäh. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Deimek [FPÖ].)

Gleichzeitig steht dann im heute erschienenen Newsletter der Industriellenvereinigung, dass der Herr Wirtschaftsminister vergessen hat, dass die Klimaziele neuerdings im ElWG drinnen stehen. Da sagt er: Nein, die stehen überhaupt nicht im Gesetz. – Ich darf daran erinnern, in § 5 Abs. 1 Z 3 steht (Bundesminister Hattmannsdorfer: ... zitieren ...!): „Ziel [...] ist es, [...] zu den nationalen Energie- und Klimazielen sowie zur Erreichung der Klimaneutralität“ 2040 „beizutragen.“ (Neuerliche Zwischenbemerkung von Bundesminister Hattmannsdorfer.) – Ich meine, schwarz auf weiß, besser geht es ja eigentlich nicht. (Zwischenruf des Abg. Deimek [FPÖ].)

Weil die WKO und die IV nicht mehr lobhudelnd für Sie herumrennen, muss jetzt schon der Wirtschaftsbund ausrücken und sich als Parteivorfeldorganisation für Lob zur Verfügung stellen, weil sonst aus der Wirtschaft eh keiner mehr da ist, der das Ganze lobt. Ich glaube, die Kritik ist durchaus ordentlich. (Beifall bei der FPÖ.)

Weil auch heute wieder einmal für die Unternehmen nichts passiert – ja, zumindest die Elektrizitätsabgabe für die Unternehmen wird um die Hälfte gesenkt, von 1,5 Cent auf 0,82 Cent –, bringen wir einen Abänderungsantrag ein, den ich anschließend gleich verlesen darf. Da geht es darum, dass wir tatsächlich das EU-Mindestmaß umsetzen. Da darf ich an alle glühenden Europäer unter Ihnen appellieren (Zwischenruf des Abg. Deimek [FPÖ] – Bundesministerin Meinl-Reisinger: ... Finanzierungsvorschläge?): Folgen Sie doch einmal der Empfehlung der EU, die selber sagt, dass die Elektrizitätsabgabe für Privatpersonen auf 0,1 Cent, also auf ein Fünfzehntel von dem, zu senken ist; für Unternehmen ist es sogar ein Zweiunddreißigstel von dem.

Ich darf vorlesen:

Abänderungsantrag 

der Abgeordneten Hammerl, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 658/A der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Kai Jan Krainer, MMag. Markus Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätsabgabegesetz geändert wird (371 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

§ 7 Abs. 16 und 17 lauten wie folgt:

„(16) Abweichend von § 4 Abs. 2 beträgt die Abgabe für Vorgänge nach dem 31. Dezember 2025

  1. 0,001 Euro je kWh für die Lieferung von elektrischer Energie an natürliche Personen, die nach dem 31. Dezember 2025 die Voraussetzungen gemäß § 4 Abs. 1 Stromkostenzuschussgesetz, BGBl. I Nr. 156/2022 in der Fassung BGBl. I Nr. 199/2023 (SKZG) erfüllen,
  2. 0,0005 Euro je kWh für sonstige Lieferungen von elektrischer Energie sowie den Verbrauch von elektrischer Energie gemäß § 1 Abs. 1 Z 2.

(17) Für die Vorgänge nach dem 31. Dezember 2025 beträgt die Abgabe nach § 4 Abs 3 erster Satz 0,0005 Euro je kWh und besteht nach diesem Tag kein Vergütungsanspruch nach Abs. 3 zweiter Satz. Für Vorgänge nach dem 31. Dezember 2024 und vor dem 01. Jänner 2026 bleibt der Vergütungsanspruch nach § 4 Abs. 3 zweiter Satz für zum Steuersatz von 0,015 Euro je kWh (§ 4 Abs. 2) versteuerten Bahnstrom aufrecht.“


Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend (Abg. Krainer [SPÖ]: Es fehlt die Gegenfinanzierung!), weil Sie gefragt haben, wie wir das gegenfinanzieren sollen: Das ist ganz einfach: Schauen wir uns doch einmal geschwind die Umsatzsteuererlöse auf Energie seit 2022 an! (Abg. Schroll [SPÖ]: Aha, das ist die Gegenfinanzierung!) Sie reden doch immer davon, dass die Übergewinne der Unternehmen abgeschöpft gehören. Sagen Sie mir doch, Herr Kollege Krainer: Wie wäre es denn einmal mit den Übergewinnen des Staates? (Abg. Krainer [SPÖ]: Ah, aus dem Budget! Das Defizit vergrößern, super Idee!) Schauen wir es uns an: Die Erlöse aus der Umsatzsteuer haben sich von 2022 bis 2025 verdoppelt, Herr Kollege Krainer! Würde man die Übergewinne des Staates abschöpfen, wären das 1,1 Milliarden Euro. Diese 1,1 Milliarden Euro würden dafür 200 Millionen kosten. – Ich glaube, die Gegenfinanzierung ist ganz einfach, man muss sich nur bemühen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Krainer [SPÖ]: ... das wissen Sie! Das ist ein Taschenspielertrick! – Bundesministerin Meinl-Reisinger: Man kennt sich nicht aus bei der FPÖ! – Abg. Deimek [FPÖ]: ... seine Syrer und Afghanen!)

11.57

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

Elektrizitätsabgabegesetz (AA-47)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Shetty, 6 Minuten eingemeldete Redezeit.

Ich gebe auch bekannt, dass der soeben vorgetragene Abänderungsantrag ordnungsgemäß eingebracht ist, ausreichend unterstützt ist und daher auch mit in Verhandlung steht.

Herr Klubobmann Shetty, Sie sind am Wort.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.