RN/23

10.46

Abgeordneter Christian Oxonitsch (SPÖ): Danke schön, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Schulrechtsnovelle setzt Schwerpunkte bei drei für eine fortschrittliche, für eine zeitgemäße Bildungspolitik wesentlichen Begriffen: Es geht um Chancengerechtigkeit, es geht um pädagogische Professionalität und es geht letztendlich um Verantwortung vor Ort. Das sind wesentliche Begriffe. Nicht das, was seitens des Kollegen Brückl genannt wurde, steht im Mittelpunkt – dass man Schülerinnen und Schüler als Bremsklötze bezeichnet, dass man pädagogische Verantwortung vor Ort als „Anschlag“ auf die Bildungspolitik definiert –, sondern man stärkt die pädagogische Professionalität von Tausenden Lehrerinnen und Lehrern, Pädagoginnen und Pädagogen tatsächlich, gibt ihnen mehr Verantwortung und bringt ihnen dieses Vertrauen in der täglichen Arbeit auch entgegen. Und das macht einen wesentlichen Unterschied in der Bildungspolitik aus, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei der SPÖ.) 

Ja, selbstverständlich ist Sprache ein ganz wesentlicher Bestandteil, um Teilhabe zu ermöglichen. Wenn Kinder dem Unterricht nicht folgen können, weil ihnen Sprache fehlt, dann ist das kein individuelles Versagen, sondern einfach die Herausforderung von Bildungspolitik, der sie sich zu stellen hat. Und da muss man sagen – da ist ja die Kritik der FPÖ spannend –: Sie lobt ein System, das es gegeben hat, das aber genau gezeigt hat, dass es in den vergangenen Jahren – und Sie haben sogar Zahlen genannt – versagt hat und nicht funktioniert hat! (Ruf bei der FPÖ: Stimmt nicht!) Man könnte auch einmal zur Kenntnis nehmen, dass auch Evidenz genau in den Mittelpunkt dieser bildungspolitischen Reformen gestellt wird; das ist auch ein ganz wesentlicher Punkt, der uns in der politischen Debatte immer wieder fehlt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

Daher glaube ich, dass tatsächlich diese Einführung von letztendlich schulautonomer Sprachförderung ein ganz wesentlicher Punkt ist. Die Schulen vor Ort werden in die Lage versetzt, nicht ein System zu nehmen, sondern das für ihre Schülerinnen und Schüler beste System auszuwählen. Da wissen die Pädagoginnen und Pädagogen vor Ort natürlich maßgeblich, was die beste Förderung für das Kind ist. Da braucht es entsprechende Ressourcen – diese wurden auf der einen Seite durch Aufstockung im Bereich der Sprachförderung sichergestellt –, da braucht es auch dieses Vertrauen, aber es braucht natürlich auch einen Qualitätsrahmen; und auch dieser wird in diesem Gesetz sichergestellt, meine sehr geehrten Damen und Herren. 

Es ist daher für uns auch im Bereich der erweiterten Übertrittsmöglichkeiten eine maßgebliche Verbesserung. Es ist nicht ausschließlich die Sprache. Gerade diese Frage der pädagogischen Prognose, wie sich ein Kind im bildungspolitischen System in der Zukunft entwickeln kann, ist doch etwas ganz Wesentliches! Wir wissen doch: Wenn man in die Schulen geht, wenn man mit Lehrerinnen und Lehrern spricht, sieht man, dass es viele Kinder gibt, die hervorragende Potenziale haben, die aber dann Laufbahnverluste haben, die sie im Bildungssystem nie mehr aufholen können. Daher machen diese pädagogischen Prognosen auch aus Sicht des Kindes für alle Kinder entsprechend Sinn, denn ein wesentlicher Bereich, gerade auch im Bildungssystem, ist natürlich nicht nur die Vermittlung, sondern auch das Lernen voneinander. Ich denke, auch das wird gestärkt, und deshalb findet diese Schulrechtsnovelle unsere Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. von Künsberg Sarre [NEOS].)

10.50

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Steiner. Die eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte schön. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.