RN/28

11.11

Abgeordnete MMag. Dr. Agnes Totter, BEd (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Im Namen meines Kollegen Franz Hörl möchte ich zunächst einmal Herrn Bürgermeister Klaus Gasteiger aus Kaltenbach im Parlament ganz herzlich willkommen heißen! (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP, FPÖ, SPÖ, NEOS und Grünen.)

Meine Damen und Herren! Mit der vorliegenden Novelle zum Schulrecht setzen wir zentrale Punkte aus unserem Regierungsprogramm um – Punkte, die für die Zukunft unseres Bildungssystems entscheidend sind –: Weiterentwicklung der Deutschförderung, weniger Bürokratie bei den Mika-D-Testungen und mehr Schulautonomie.

Beginnen möchte ich mit der Deutschförderung: Die Möglichkeit einer schulautonomen Deutschförderung auf Basis eines Sprachförderkonzeptes – das sollte aber keinesfalls zu aufwendig oder ausufernd sein – ist ein richtiger Schritt. Das bringt mehr Autonomie und mehr Flexibilität, denn unsere Schulen wissen am besten, was ihre Schülerinnen und Schüler brauchen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. von Künsberg Sarre [NEOS].)

Mit der Autonomie in der Sprachförderung können Gruppen flexibel gebildet und Fördermaßnahmen parallel zum Unterricht organisiert werden, und so kann auch wirksam unterstützt werden. Das schulautonome Modell muss aber besser sein als das vorgegebene – also die Deutschförderklasse oder Deutschförderkurse –, das sind Mindeststandards. Wenn ein Schulstandort eine bessere Idee hat, kann diese also auch verwirklicht werden – und genau das ist echte Autonomie, meine sehr geschätzten Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

Wir reduzieren gleichzeitig auch den administrativen Aufwand. Zukünftig wird es nur eine Mika-D-Testung pro Jahr geben, und das ist eine echte Entlastung für unsere Pädagoginnen und Pädagogen.

Auch die erweiterten Übertrittsregelungen in die Mittelschule sind ein ganz wichtiges Signal. Sie gewährleisten, dass Schülerinnen und Schüler altersadäquat gefördert und unterrichtet werden können und 14- oder gar 16-jährige Schülerinnen und Schüler nicht in der Volksschule sitzen müssen. Wir verhindern also unnötige Brüche in Bildungslaufbahnen und geben Kindern faire Chancen mit pädagogischer Verantwortung der Schulkonferenz. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Nun zur Weiterentwicklung der Sommerschule: Eines vorab, die Teilnahme an der Sommerschule ist für Pädagoginnen und Pädagogen nach wie vor freiwillig, und darauf lege ich auch größten Wert. (Abg. Maurer [Grüne]: Noch!) Die Sommerschule ist seit 2020 ein Instrument, um Lernrückstände abzubauen und Deutschkenntnisse zu verbessern. Grundsätzlich halte ich es für sinnvoll, dass außerordentliche Schülerinnen und Schüler, deren Deutschkenntnisse nicht gut genug sind, um dem Unterricht folgen zu können, zur Teilnahme an der Sommerschule verpflichtet werden, denn Integration ist keine Einbahnstraße, es ist eine Bring-, aber auch eine Holschuld.

Was ich ganz klar sagen möchte, ist, dass die Sommerschule in der Umsetzung im ländlichen Raum nach wie vor ein großes Problem darstellt. Die neue Mindestgruppengröße von 13,25 statt acht Schülerinnen und Schülern ist für viele ländliche Schulen nicht praktikabel. In vielen Gemeinden im ländlichen Raum gibt es maximal ein oder zwei Kinder im außerordentlichen Status, und um eine Gruppe bilden zu können, müssen diese Kinder weite Wege zurücklegen. Dann stellt sich die ganz praktische Frage: Wie kommen diese Kinder überhaupt in die Sommerschule? – Unter drei Schülerinnen und Schülern gibt es keinen Gelegenheitsverkehr. Die Gemeinden können diese Transporte nicht finanzieren. (Beifall der Abg. Baumgartner [ÖVP].) Auch die Bürgermeister werden diese Kinder nicht in die Schule bringen. Eine gesonderte Unterstützung für den Schülertransport durch das Bildungsministerium gibt es derzeit nicht. Daher muss das Bildungsministerium da bitte dringend nachbessern, wenn wir Chancengerechtigkeit wirklich ernst nehmen – und zwar auch außerhalb der Ballungsräume.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über Bildung sprechen, müssen wir auch über jene sprechen, die sie täglich tragen, und das sind unsere Lehrerinnen und Lehrer und unsere Direktorinnen und Direktoren. Sie brauchen spürbare Entlastungen, damit sie sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Dazu gehört aus meiner Sicht ganz klar ein Zweilehrer:innensystem, zumindest in der Grundstufe I der Volksschule. Frühzeitige Förderung, individuelle Unterstützung und Prävention sind da entscheidend.

Wir müssen und wir werden wieder eine vollwertige Ausbildung für Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen einführen. Diese hervorragend ausgebildeten Fachkräfte fehlen uns zurzeit massiv. Dabei verfügen nur sie über jene Expertise, die präventiv wirkt und viele Probleme im Schulalltag bereits im Vorfeld abfedern kann. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) Wir müssen Abstand davon nehmen, für Kinder, die am herausforderndsten sind, nicht ausgebildetes Personal, nämlich Schulassistent:innen, zur Verfügung zu stellen. Wir brauchen gerade in diesem Bereich gut ausgebildete Pädagoginnen und Pädagogen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Schließlich ein Wort zu den Mittelschulen im ländlichen Raum: Diese Schulen sind das Rückgrat der regionalen Bildungslandschaft. Sie müssen wieder gestärkt werden, vor allem, indem wir ihnen die abgezogenen Ressourcen zurückgeben. Nur so sichern wir Bildungsqualität und Schulstandorte in ländlichen Regionen.

Meine Damen und Herren! Diese Novelle enthält viele richtige Schritte. Jetzt gilt es, diese praxisnah weiterzuentwickeln, Realitäten im ländlichen Raum mitzudenken und unser Bildungssystem gemeinsam zukunftsfähig zu machen. – Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.17

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Paul Stich. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten, Herr Abgeordneter.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.