RN/37

11.40

Abgeordneter Nico Marchetti (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bildungsminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zuerst für meine Kollegin den Fachgruppenausschuss der gewerblichen Dienstleister und Personenberatung und Personenbetreuung aus der Steiermark mit Fachgruppenobmann Gerd Zuschnig im Hohen Haus begrüßen. – Schön, dass ihr da seid! (Beifall bei ÖVP, FPÖ, SPÖ und NEOS.)

Wir reden ja heute über das Bildungsinvestitionsgesetz. Ein bisschen verwundert war ich über das heruntergelesene Fantasiereferat der Abgeordneten Schuch-Gubik (Heiterkeit des Abg. Höfinger [ÖVP]), das absolut nichts mit dem zu tun hatte, was wir heute beschließen. (Zwischenruf des Abg. Höfinger [ÖVP].) Eher im Gegenteil: Mit dem Gesetz lösen wir quasi auch Dinge, die Sie als Probleme ansprechen. (Beifall bei ÖVP und NEOS. – Abg. Michael Hammer [ÖVP]: ... Redebeitrag!)

Auf der einen Seite sagen Sie nämlich, Sie wollen Wahlfreiheit für die Eltern haben: Na ja, eh klar, das sagen wir als ÖVP schon immer, das ist ja nicht neu. (Abg. Mölzer [FPÖ]: ... was anderes!) Was wir mit diesem Gesetz machen, ist ja das Folgende: Das Problem der Wahlfreiheit ist in manchen ländlichen Regionen ja nicht, dass man sich nicht dafür entscheiden könnte, sich selbst um das Kind zu kümmern, sondern dass man sich im Sinne der Wahlfreiheit eben gar nicht dafür entscheiden könnte, das Kind betreuen zu lassen, weil da teilweise einfach noch Nachholbedarf gegeben ist. Das Bildungsinvestitionsgesetz gibt es genau deswegen: um eben diese Wahlfreiheit zu schaffen, um überhaupt ein Angebot zu schaffen, dass man zwischen A und B wählen kann. Im Sinne der Wahlfreiheit ist dieses Gesetz also sehr, sehr hilfreich und nicht das Gegenteil. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mölzer [FPÖ]: Was die NEOS gesagt haben ...! Der verschränkte Unterricht, das ist keine Wahlfreiheit!) – Na ja, das (Abg. Mölzer [FPÖ]: Das ist keine Wahlfreiheit!) ist zwar kein Fantasiereferat, aber ein Fantasiezwischenruf, Herr Mölzer. (Zwischenruf des Abg. Maier [FPÖ].) Es steht nirgendwo – zeigen Sie es mir, Herr Mölzer, zeigen Sie es mir! (Zwischenrufe der Abgeordneten Mölzer [FPÖ] und Oxonitsch [SPÖ]) –, in keinem Gesetz, dass wir vorschreiben, ob es ein verschränktes oder nicht verschränktes Modell sein soll. Das kann man sich vor Ort aussuchen, plus: Die Eltern können sich auch die Schule aussuchen. (Zwischenruf des Abg. Mölzer [FPÖ].) Also auch da ist Wahlfreiheit gewährleistet, insofern auch wieder ein falscher Vorwurf von der FPÖ.

Aber kommen wir zu seriöser Politik: Uns ist es wichtig, mit dem Bildungsinvestitionsgesetz eben dort Wahlfreiheit zu schaffen, dort auszubauen, wo es notwendig ist. Wir haben auch sehr pragmatisch darauf reagiert, dass die Gemeinden im Moment mit den Einnahmen eingeschränkt sind und beim Ausbau einfach sehr, sehr viel Geld in die Hand nehmen müssten: Wir haben gesagt, okay, wir machen einen pragmatischen Ansatz, wir richten das Bildungsinvestitionsgesetz so her, dass es weniger Restriktionen und mehr Spielraum gibt, dass auch bestehende – ausgebaute – Angebote einfach aufrechterhalten werden können und wir uns im Zuge der Reformpartnerschaft mit den Ländern und den Gemeinden und dem Minister gemeinsam – abseits von dieser kurzfristigen pragmatischen Lösung – langfristig überlegen, wie der Ausbau der Kinderbetreuung und der Nachmittagsbetreuung aussehen können und wie wir einen Schulterschluss über die verschiedenen Ebenen der Politik schaffen können. 

Das halte ich für sinnvoll, denn es sollen die Wünsche der Bundespolitik mit den Wünschen jener, die die Wünsche umsetzen, auch korrelieren. Deswegen halte ich den Dialog, den wir führen, auch für sehr konstruktiv und bin mir sicher, dass wir nach dem Bildungsinvestitionsgesetz ein gutes Nachfolgemodell finden, das möglichst unkompliziert ist und schnell zu Ergebnissen führt – denn darum soll es doch uns allen gehen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

11.43

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Heinrich Himmer. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.