RN/41

11.55

Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir schaffen mit diesem Bildungsinvestitionsgesetz schon seit 2017 eine Grundlage, um das Ganztagesschulangebot ausbauen zu können. Es ist auch ein eindeutiges Bekenntnis der Regierung zu Bildung, zu Chancengleichheit, aber auch zu Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir entlasten dadurch die Familien – und das bei Wahlfreiheit. 

Es zeigt auch, dass die Institutionen, Gemeinden, Länder und Bund wirklich sehr gut zusammenarbeiten, und man könnte dann schon sagen, das ist ein Paradebeispiel für gelebten Föderalismus. Wenn alle an einem Strang ziehen, dann klappt das in der Bildung auch. Ich möchte hier aus kommunaler Sicht auch hervorheben, dass das Engagement der Städte und Gemeinden nicht zu unterschätzen ist, denn die Ganztagesbetreuung funktioniert nur dann, wenn auch die Gemeinden mitarbeiten. Die Gemeinden und Städte sorgen dafür, dass die Schulstandorte ausgebaut und erweitert werden und dass der Betrieb insgesamt funktioniert – ob das den Ausbau von Betreuungsräumlichkeiten angeht oder auch die Organisation des Mittagessens; alleine das ist oft eine Herausforderung –, aber sie schaffen auch ein attraktives Freizeitangebot. Es ist also so, dass die Gemeinden da wirklich eine ganz wesentliche Rolle spielen, und ich möchte mich hier auch nochmals bei allen Verantwortlichen recht herzlich für ihr Engagement bedanken. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Dass das Ganztagesschulangebot ein großer Erfolg ist, hat auch der Herr Bundesminister ausgeführt. Über 250 000 Schülerinnen und Schüler werden betreut. An mehr als jedem zweiten Schulstandort – 63 Prozent – wird Ganztagesbetreuung angeboten – das ist wirklich ein großer Erfolg –; und es wurden schon über 343 Millionen Euro investiert. Die Regierung hat sich eine Quote von 30 Prozent gesetzt, die haben wir sozusagen leicht erfüllt. Mit dieser Novelle schaffen wir eine zielgerichtete Weiterentwicklung. 

Ich möchte hier drei Punkte herausnehmen, und zwar: Mit dieser Übergangsregelung schaffen wir zwei Jahre Sicherheit und Planbarkeit für die Gemeinden, für die Schulstandorte, für die Betreuung. Die nicht verbrauchten Mittel können aber auch in das nächste Jahr mitgenommen werden, um vor allem die Stütz- und Freizeitpädagog:innen zu finanzieren. Mit dieser Regelung schaffen wir sozusagen eine Ganztagesbetreuung für die nächsten zwei Jahre. Was dann die Folgejahre bringen, wird sich auch bei der Diskussion im Rahmen der Reformpartnerschaft zeigen und wird dort neu aufgestellt. Ich möchte nochmals die Gemeinden, die Länder und auch den Bund hervorheben, die für eine verantwortungsvolle Lösung für unsere Familien, für die Vereinbarkeit und für die Wahlfreiheit sorgen. 

In diesem Sinne würde ich Sie um Zustimmung zu dieser Novelle bitten und sage herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS.)

11.58

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Wolfgang Moitzi. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.