RN/42

11.58

Abgeordneter Wolfgang Moitzi (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Vielleicht nur kurz zur Retropolitik der FPÖ: Mit der heutigen Ablehnung dieses Gesetzesbeschlusses stellen Sie sich gegen eine alleinerziehende Mutter, die – zum Beispiel in Knittelfeld – nur deshalb Vollzeit arbeiten kann, weil es ein ganztägiges Schulangebot gibt (Zwischenruf des Abg. Mölzer [FPÖ]), oder gegen einen Schichtarbeiter mit unterschiedlichen Schichten, der will, dass sein Kind gut betreut wird, während er arbeitet. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Mölzer [FPÖ].) Ganztagsschule und Nachmittagsbetreuung bedeuten einfach, dass die Politik (Zwischenruf des Abg. Zanger [FPÖ]) die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zusammenbringt – dafür steht diese Bundesregierung und ihr sicher nicht. (Beifall bei der SPÖ.)

Das Bildungsinvestitionsgesetz läuft aus und wir beschließen heute eine Übergangsregelung – und diese Übergangsregelung ist sehr klug und gescheit. Ich möchte gleich zu Beginn festhalten: Ganztägige Schulformen sind eben kein Luxus. Sie sind eine Voraussetzung dafür, dass die soziale Herkunft nicht über die Zukunft der Kinder entscheidet – und genau deshalb ist diese Novelle wichtig. 

Was heißt das konkret? – Das bedeutet erstens mehr Geld dort, wo es wirklich gebraucht wird, nämlich beim Personal, denn eines ist für uns als Bundesregierung klar: Es wird nicht gekürzt, nicht bei der Bildung, nicht bei der Betreuung und nicht bei den Eltern. (Beifall bei der SPÖ.)

Ab 2025 stehen österreichweit jährlich zusätzlich 10 Millionen Euro zur Verfügung, zweckgebunden für Personalkosten im Freizeit- und Betreuungsbereich, auch in Ferienzeiten. Das ist ein wichtiges Signal für jene, die tagtäglich dafür sorgen, dass ganztägige Schulformen überhaupt funktionieren.

Zweitens, die Kolleginnen und Kollegen haben es schon angesprochen: Es gibt mehr Fairness bei der Verteilung. Erstmals wird klar festgehalten, dass innerhalb der Bundesländer die Mittel nach dem tatsächlichen Ausbaugrad auch wirklich an die Gemeinden verteilt werden. Das ist wichtig, damit Gemeinden, die jetzt schon eine gut ausgebaute Nachmittagsbetreuung haben, auch in Zukunft faire Finanzmittel kriegen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Drittens: mehr Flexibilität statt bürokratischer Hürden. Bisher durften die Mittel erst ab einem Ausbaugrad von 30 Prozent flexibel eingesetzt werden. Nun gilt: Auch Länder, die ihren Ausbau jährlich um mindestens 0,5 Prozentpunkte steigern, erhalten diese Flexibilität. Ich glaube, es ist extrem wichtig, dass wir in Zeiten von engen Gemeindefinanzen die Städte und Gemeinden beim Ausbau der ganztägigen Schulformen unterstützen und nicht blockieren. 

Zuletzt: Der förderbare Höchstanteil steigt von 70 auf 85 Prozent. Die Beiträge pro Gruppe werden erhöht. Das ist eine klare Anpassung an die Preisrealität der letzten Jahre und schlicht überfällig. Ich glaube – und der Herr Bundesminister hat es angesprochen –, das ist eine gute Übergangslösung bis zum Jahr 2026/2027. Die Bundesregierung arbeitet gemeinsam mit den Städten, den Gemeinden und den Bundesländern daran, dass wir eine dauerhaft gute Lösung haben, damit in Zukunft der Bedarf wirklich abgedeckt wird, weil wir einfach an den Anmeldezahlen merken, dass sich die Eltern für ganztägige Schulformen entscheiden; denn bei ihnen liegt die Entscheidung. Wir merken, das Angebot muss in den kommenden Jahren ausgebaut werden; dafür werden wir sorgen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.02

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Carmen Jeitler-Cincelli. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.