RN/48
12.16
Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Danke sehr, Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst darf ich in diesem Hohen Haus die ÖGB-Frauen aus Niederösterreich ganz herzlichst im Namen von Rudi Silvan begrüßen. – Schön, dass Sie da sind! (Allgemeiner Beifall.)
Es geht um die Bändigung des sogenannten Bürokratiemonsters, es geht um die nächste Generation. Sehr geehrte Damen und Herren, wir verhandeln das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz dahin gehend, dass bei großen Konzernen und Unternehmen, die innerhalb der Europäischen Union agieren – da geht es auch um Drittlandunternehmen, die bestimmte Umsatzgrößen überschreiten –, nicht geschummelt wird und dass wir, wenn Greenwashing gesagt wird, das überprüfen können. (Beifall bei der SPÖ)
Es geht darum, das EU-weit zu vereinheitlichen, für alle diese großen Konzerne, die das Ziel verfolgen, unsere Umwelt – das, was wir den nachfolgenden Generationen überlassen wollen – zu schützen, darum, dass dies sauber überlassen wird, dass wir Schadstoff minimieren, dass wir schauen, dass wir – unser Kontinent – auch als Vorbild auf alle anderen wirkt. (Abg. Darmann [FPÖ]: Eine Lachnummer für alle anderen!) – Ob das dann gelingt, hängt natürlich von uns allen ab.
Was natürlich stimmt, ist: Die Kräfteverhältnisse innerhalb der Europäischen Union haben sich geändert. Man hat damit angefangen, viele wichtige Maßnahmen für Unternehmen und Großkonzerne, die aber in der Folge für die Bevölkerung so wichtig wären, um in einer guten Umwelt zu leben – diese Nachhaltigkeitskriterien –, zu verwässern, und das finde ich sehr schade.
Dagegen haben wir als Sozialdemokratische Fraktion uns auch auf EU-Ebene ausgesprochen, weil es wichtig ist, diese Ziele herunterzubrechen, und zwar dort, wo der größte Schaden und die größten Schadstoffe entstehen könnten.
Nun spricht nichts dagegen, EU-weit zu harmonisieren, dass alle – auch die Mitarbeitervertreter:innen, weil die ÖGB-Frauen gerade da sind – in einem Unternehmen – auch Mitarbeiter – mitschauen und mitreden können, um Risiken zu minimieren: Wer ist denn da Expert:in, wenn es darum geht, Gefahren zu erkennen und Stopp zu sagen? Soll diese Person auch die Möglichkeit bekommen, da Einfluss zu nehmen? – Um nichts anderes geht es in diesem Paket, das wir jetzt verhandeln.
Warum müssen wir redaktionelle Änderungen vornehmen? – Weil es nicht gelungen ist, diese sogenannte Omnibusrichtlinie, die angeblich Bürokratie abbauen soll, aber eigentlich - - (Abg. Darmann [FPÖ]: ... vertreiben ... Arbeitslose schaffen!) – Durch solche Äußerungen, Herr Abgeordneter Stefan, wie Sie und die Freiheitlichen sie immer wieder machen, werden Ängste geschürt, nämlich dass die Industrie gefährdet wird. – Nein! (Abg. Darmann [FPÖ]: Schauen Sie sich die Zahlen an!) Es ist dieser Beschluss da; wir haben es noch nicht schriftlich, deswegen konnten wir nicht alles einarbeiten.
In diesem Paket werden wir überwiegend Redaktionelles anpassen und beschließen, allerdings werden wir – Frau Ministerin, danke Ihrem Ressort für diese wirklich aufwendige Arbeit – nicht drumherum kommen, uns ab März dann wieder damit auseinanderzusetzen, weil es ja darum geht, da eine klare Linie zu haben.
Ich möchte in diesem Zusammenhang unterstreichen, dass es darum geht, dass wir alle – sowohl die, die sich im Wirtschaftsleben damit befassen, aber auch die Angestellten in einem Konzern – einheitlich hinsichtlich Umweltfragen vergleichen können, Risiken ausschließen können, auch das Sozialverhalten des Unternehmens mitverfolgen können – ureigenste Aufgaben einer gut funktionierenden Demokratie, einer gut funktionierenden Gesellschaft und Gewerkschaft.
Ich möchte daher folgenden Antrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten MMag. Jakob Grüner, LL.M., Mag. Selma Yildirim, Mag. Sophie Marie Wotschke, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die Regierungsvorlage 300 d.B. in der Fassung des Berichtes des Justizausschusses wird wie folgt geändert:
„2. Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag zu §“ 339a „folgender Eintrag eingeführt:
„§“ 339b. „Übergangsbestimmungen 2026““
– Das wird es brauchen. –
4. In Artikel 14 wird die Z 90 dahin geändert, dass die Novellierungsanordnung lautet:
„90. Dem § 84 werden folgende Abs. 18 bis 27 angefügt:“
Begründung
Die Änderungen dienen der Korrektur von Redaktionsversehen.
Das passiert, und daher bitte ich um Ihr Verständnis und danke auch all jenen, die diesen Prozess auch unterstützen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Darmann [FPÖ]: Ja, danke für nichts!)
12.22
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
Nachhaltigkeitsberichtsgesetz – NaBeG (AA-49)
Präsident Peter Haubner: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Alma Zadić. – Die Redezeit stelle ich auf 5 Minuten ein, Frau Abgeordnete.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.