RN/49

12.22

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (Grüne): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Jetzt bin ich Anfang 40 und habe bereits in der Schule darüber gelernt, wie so manche Unternehmen unsere Gebrauchsgüter herstellen – Sportschuhe, Kleidung –, und schon damals waren es nicht wenige Unternehmen, die auf Kinderarbeit gesetzt haben, die bewusst Umweltzerstörung in Kauf genommen haben, damit Ware billig produziert und hier billig verkauft werden kann. 

Ja, damals, in den Neunzigerjahren, haben wir uns alle empört, in den Nullerjahren, in den Zehnerjahren gab es viel Empörung, aber nichts Handfestes. In der letzten Legislaturperiode ist tatsächlich etwas passiert, nämlich auf europäischer Ebene. Da hat es auch Gesetze gegeben, die tatsächlich Unternehmen verpflichtet hätten, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen, nicht am Rücken der Kinder, der Umwelt oder Arbeiter:innen billig zu produzieren, sondern sich tatsächlich an unsere Gesetze zu halten. (Beifall bei den Grünen.)

Nach Jahrzehnten der Empörung, der freiwilligen Standards haben wir jetzt Gesetze ausgearbeitet. Was ist passiert? – Die Konservativen packeln auf europäischer Ebene mit den Rechtsaußenparteien und durchlöchern das Lieferkettengesetz, die Nachhaltigkeitsberichterstattung, über die wir ja genau heute reden, und wieder setzen sich genau jene durch, die sich in den letzten Jahrzehnten durchgesetzt haben: Lobbyunternehmen und das Profitinteresse stellen sich einfach über Kinderarbeit, über Umweltzerstörung, über die Menschen, und das Ganze wird unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung durchlöchert. Wir müssen entbürokratisieren und es ist uns total egal, wie diese Billigstprodukte hergestellt werden. – So geht das nicht!

Dieses Gesetz ist schon so verwässert, dass es nichts mehr mit der Nachhaltigkeit zu tun hat. Eigentlich müsste man den Titel in Nachsichtigkeit ändern, denn es ist ein Gesetz, das zu Nachsichtigkeit auffordert, also Nachsichtigkeitsgesetz. Ursprünglich hätten 2 400 Unternehmen, große Unternehmen, Bericht erstatten und so Verantwortung für ihr Handeln im Umweltbereich, im sozialen Bereich übernehmen müssen. Stattdessen: Wie viele sind übrig geblieben? – 120 große Unternehmen. Nur 120 große Unternehmen müssen jetzt Bericht erstatten, das ist ein Zwanzigstel der ursprünglich vorgesehenen Unternehmen. 

Warum aber wäre es denn wichtig, dass sich viele große Unternehmen in Österreich an das Gesetz halten? – Weil wir fairen Wettbewerb wollen. Wir wollen einen fairen Wettbewerb, wir wollen, dass Klein- und Mittelbetriebe, die in Österreich rechtschaffen arbeiten und rechtschaffen wirtschaften, tatsächlich einen fairen Wettbewerb vorfinden (Zwischenruf des Abg. Hofer [NEOS]) und dieser Wettbewerb nicht durch Billigproduktion verzerrt wird. Das nennt sich fairer Wettbewerb. (Beifall bei den Grünen.)

Wissen Sie, warum das Gesetz tatsächlich den Namen Nachsichtigkeitsgesetz verdient? – Weil es in einem anderen Bereich auch nachsichtig ist, nämlich bei Unternehmen wie Signa und Co. Warum? – Weil sich auch in diesem Punkt die ÖVP wieder durchgesetzt hat, klar durchgesetzt hat, denn im ursprünglichen, von uns Grünen vorgelegten Gesetzentwurf gab es wirksame Regeln zur Betrugsbekämpfung und gegen Bilanzverschleierung. Keine einzige dieser Maßnahmen findet sich jetzt in diesem Gesetz. Es ist ernüchternd, wie nachsichtig die Bundesregierung mit Unternehmen wie Signa umgeht. Spätestens nach der Milliardenpleite hätte uns allen klar sein müssen, wie dringend diese Gesetze nachgeschärft werden müssen. Die Sozialdemokratie hat ja selber ständig bei jeder Gelegenheit gefordert, endlich Lehren aus der Signa-Pleite zu ziehen, um effektive Maßnahmen vorzulegen. Passiert ist bis dato nichts. 

Fakt ist, den Schaden, der durch die Signa-Pleite entsteht, zahlen wir alle, den zahlen unsere Klein- und Mittelbetriebe, denn die derzeitigen Vorgaben und Sanktionen reichen bei Weitem nicht aus. In der Realität schaut es nämlich so aus, dass viele Unternehmen bewusst in Kauf nehmen, diese Zwangsstrafen zu zahlen. Um ihre Jahresabschlüsse eben nicht vorzulegen, um Kennzahlen eben nicht vorzulegen, zahlen sie lieber die Strafe. Das darf es nicht sein, denn auch dadurch wird der Wettbewerb verzerrt. Sehr, sehr viele österreichische Klein- und Mittelbetriebe halten sich an das Gesetz, und wir müssen dafür sorgen, dass sich große Unternehmen ebenfalls an das Gesetz halten. (Beifall bei den Grünen.)

Deshalb stelle ich den Abänderungsantrag der Abgeordneten Zadić, Kolleginnen und Kollegen zu TOP 3, die im ursprünglichen Ministerialentwurf zum NaBeG enthaltenen Maßnahmen – wirksame Firmenbuchstrafen, amtswegige Einleitung des ordentlichen Strafverfahrens und strengere Regeln für milliardenschwere Holding-GmbHs im UGB – sicherzustellen. 


Und sollten Sie, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, dem nicht zustimmen können, weil Sie keinem Zadić-Gesetz zustimmen wollen (Abg. Zarits [ÖVP]: Es ist ein Tomaselli-Gesetz!), dann gebe ich Ihnen die Möglichkeit, auch einem Entschließungsantrag zuzustimmen, es ist der Entschließer der Abgeordneten Zadić und Tomaselli.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend „Gesetzliche Maßnahmen gegen Bilanzverschleierung schaffen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, im Nationalrat gesetzliche Maßnahmen gegen Bilanzverschleierung vorzulegen. Dazu gehören insbesondere 

12.29

Der Gesamtwortlaut der Anträge ist unter folgenden Links abrufbar:

Nachhaltigkeitsberichtsgesetz – NaBeG (AA-50)

Gesetzliche Maßnahmen gegen Bilanzverschleierung schaffen (163/UEA)

Präsident Peter Haubner: Der Abänderungsantrag wurde in seinen Eckpunkten erläutert, steht somit in Verhandlung. 

Der Entschließungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht ebenfalls mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Klaus Fürlinger. – Ich stelle die Redezeit auf 5 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.