RN/55
12.55
Abgeordneter Mag. Manfred Sams (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Mit dem Nachhaltigkeitsberichtsgesetz setzen wir eine europäische Verpflichtung in nationales Recht um und legen fest, wie Verantwortung in unserer Wirtschaft künftig gemessen, überprüft und sichtbar gemacht wird.
Die Ausgangslage ist klar: Die EU hat mit der Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen einen neuen Rahmen geschaffen – Österreich ist bei der Umsetzung zu spät dran, das Vertragsverletzungsverfahren läuft bereits. Das Thema auf die lange Bank zu schieben, ist also keine Option, jede weitere Verzögerung würde nur Rechtsunsicherheit schaffen und am Ende auch erhebliche Strafzahlungen nach sich ziehen. Angesichts der aktuellen budgetären Lage ist das natürlich keine Option.
Diese Novelle war legistisch sehr anspruchsvoll, drei Ministerien waren eingebunden: Justiz, Finanzen und Wirtschaft, und der Entwurf wurde auch mit allen Stakeholdern breit erarbeitet.
Was regeln wir heute? – Erstens: Wir stellen die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Finanzberichterstattung gleich. Klima, Arbeitsbedingungen, Menschenrechte werden Teil geprüfter Unternehmensinformationen, das stärkt transparenten und fairen Wettbewerb.
Zweitens: Wir sorgen für Fairness im Wettbewerb. Auch große Drittlandkonzerne mit Aktivitäten in Österreich unterliegen den gleichen Regeln, wenn sie in der EU mehr als 150 Millionen Euro Umsatz erzielen.
Drittens: Wir setzen die EU-Vorgaben maßvoll um, ohne Gold-Plating. Insgesamt betroffen sind maximal 120 große Unternehmen in ganz Österreich; Klein- und Mittelbetriebe ausgenommen.
Viertens: Wir modernisieren die Verfahren: digitale Einreichung statt Papier, technologieneutrale Verfahren statt klassischer Unterschriften. Das ist praktikabel und natürlich auch zeitgemäß. (Beifall bei der SPÖ.)
Und ja, es stimmt, mit den Omnibusrichtlinien hat die EU Ende 2025 Erleichterungen beschlossen. Diese sind in der vorliegenden Novelle noch nicht enthalten, daher wird es eine weitere Novelle geben müssen. Das ist aber kein Mangel dieses Gesetzes, sondern einfach Ausdruck eines dynamischen europäischen Rechtsrahmens, den wir verantwortungsvoll mitgestalten. Gerade deshalb ist es richtig, jetzt diese Regierungsvorlage zu beschließen. Wir schaffen Rechtssicherheit für alle Beteiligten und senden ein klares Signal: Wir stehen für Transparenz, Nachhaltigkeit und fairen Wettbewerb.
Abschließend an Kollegin Tomaselli gerichtet: Den Anträgen der Grünen können wir leider nicht nähertreten, weil diese Thematik gerade Teil eines Prozesses, von regierungsinternen Verhandlungen ist. Deshalb müssen wir diese Anträge leider ablehnen.
Ich ersuche um breite Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
12.58
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Jakob Grüner. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.