RN/62
13.19
Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! „Überstundenfreibetrag: Männer profitieren“ – so das titelt das ORF-„Morgenjournal“; „Neuer Steuerbonus für Männer und Hochverdiener“ – so titelt die „Krone“; „Steuerfreie Überstunden helfen den Falschen“ titelt „Der Standard“. (Abg. Shetty [NEOS]: ... keine Überstunden machen ...!)
Das sind drei Schlagzeilen von vielen, die ganz ähnlich lauten – alles zum neuen Überstundenfreibetrag. Diese Schlagzeilen kommen auch nicht von ungefähr, sondern basieren auf einer Analyse unseres parlamentarischen Budgetdienstes, und diese Analyse ist so eindeutig wie unmissverständlich.
Zuallererst: Die Ausweitung der Steuerbegünstigung für die Überstundenzuschläge von 10 auf 15 Stunden kostet 105 Millionen Euro. Von dieser Steuerersparnis profitieren zu 80 Prozent Männer. Und nicht nur das: 90 Prozent des Entlastungsvolumens gehen an die obere Einkommenshälfte und ganze 40 Prozent des Entlastungsvolumens an die obersten 10 Prozent. Zusammengefasst: Während also bei Familien, bei Pensionisten, bei der Sozialhilfe gespart wird, sind die 105 Millionen Euro für gutverdienende Männer kein Problem. (Abg. Petschnig [FPÖ]: Das ist bei jeder Steuersenkung so!)
Die Regierung verkauft uns diese Steuerzuckerl auch noch gerne als Bonus für die Fleißigen, weil sich Leistung ja wieder lohnen muss. – Gut, dafür sind wir auch. Nur: Warum haben dann eigentlich Hunderttausende Frauen nichts davon? (Abg. Shetty [NEOS]: Das ist ein anderes Problem!) Warum haben Hunderttausende Frauen, die neben ihrem Teilzeitjob noch den Großteil der unbezahlten Care-Arbeit machen – sprich Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, Hausarbeit, Einkauf und, und, und – nichts davon? Warum erhalten Hunderttausende Frauen, die genauso wie die Männer regelmäßig länger im Betrieb bleiben und arbeiten, für ihre Mehrstunden keinen Steuerbonus? Meine sehr geehrten Damen und Herren, von Fleißigen und Leistungsträgern zu reden, dabei aber die Arbeits- und Lebensrealitäten von Frauen völlig auszublenden, ist schlichtweg unerträglich. (Beifall bei den Grünen.)
Das, was Sie heute beschließen, hat nichts mit Leistungsgerechtigkeit zu tun, das hat nichts mit Steuergerechtigkeit zu tun und mit Geschlechtergerechtigkeit schon überhaupt nicht. (Abg. Shetty [NEOS]: 20-Stunden-Woche für alle!)
Das geht besser, das geht fairer, und zwar für Männer und für Frauen. Das heißt zum Beispiel: Mehrstundenzuschläge bei Teilzeit müssen steuerlich genauso behandelt werden wie Überstundenzuschläge bei Vollzeit. Die Zuschläge für die ersten zehn Mehrstunden müssen genauso steuerfrei gestellt werden wie die Zuschläge für die ersten zehn Überstunden. Auf die Ausweitung von 10 auf 15 Stunden bis Ende 2026 sollte dagegen verzichtet werden. Das ist nämlich weder budgetpolitisch noch arbeitsmarktpolitisch auch nur irgendwie sinnvoll oder angebracht.
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
RN/62.1
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem oben zitierten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
1. Nach Z 3 werden folgende Z 3a und 3b eingefügt:
„3a. In § 68 wird nach dem Abs. 2 folgender Abs. 2a eingefügt:
„(2a) Für Mehrarbeitsstunden gemäß § 19d Abs 3a ist Abs. 2 analog anzuwenden.“
3b. In § 68 wird in Abs. 3 der Ausdruck „Abs. 1, und 2“ durch den Ausdruck „Abs. 1, 2 und 2a“ ersetzt.“
2. Die Ziffer 4 entfällt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Änderungen wären tatsächlich ein echter Beitrag zu mehr Geschlechtergerechtigkeit im Steuersystem, und zwar für alle Fleißigen, egal ob Mann oder Frau. Darum bitte ich um breite Zustimmung. (Beifall bei den Grünen.)
13.23
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/62.2
Einkommensteuergesetz 1988 (AA-51)
Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.
Herr Abgeordneter Andreas Ottenschläger, Sie gelangen zu Wort.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.