RN/65
13.31
Abgeordneter Michael Fürtbauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Werte Oberösterreicher (Heiterkeit) – Österreicher und Österreicherinnen! In unserem Land gibt es Gott sei Dank Menschen, die trotz Ihrer Politik den Betrieb am Laufen halten, die den Extraschritt gehen, den eben nicht alle gehen. Sie pflegen unsere Angehörigen in Krankenhäusern, Altenheimen, werden am Sonntag in der Früh angerufen, dass ein Kollege krank ist, und gehen dann Gott sei Dank in den Dienst, bereiten uns einen schönen Abend bei einer Geburtstagsfeier, ein schönes Familienfest am 25. Dezember und halten die Papiermaschinen am 1. Jänner am Laufen. – Ja, bitte richten Sie dem Herrn Wirtschaftsminister aus: Es gibt auch eine Papierindustrie in Österreich, vor allem in Oberösterreich. (Beifall bei der FPÖ.)
Genau diese Menschen werden von dieser Regierung wieder einmal im Stich gelassen. Bei der Überstundenbesteuerung werden sie im Vergleich zu 2025 sogar noch schlechtergestellt. Leistung wird bestraft, nicht belohnt. Im Regierungsprogramm lesen wir noch die großen Worte: mehr Netto vom Brutto; Leistung muss sich wieder lohnen; es müssen Leistungsanreize gesetzt werden, um die Anzahl der Arbeitsstunden zu erhöhen. – Die Analyse, Herr Minister, ist richtig. Aber falls es noch niemand gesagt hat: 170 Euro steuerfrei 2026 sind weniger als 200 Euro steuerfrei 2025, und eine 400-Euro-Grenze für Sonn- und Feiertagsarbeit, Herr Kollege, ist keine Steuerfreiheit. Schöne Worte ersetzen keine Taten und schöne Überschriften zahlen keine Rechnungen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Krainer [SPÖ]: FPÖ-Sprüche helfen überhaupt niemandem auf der Welt!)
Nur kurz zur Deregulierung: Was ist uns aus dem angeblich größten Deregulierungsprogramm der Geschichte in Erinnerung geblieben? – Nichts. Ah, Entschuldigung, doch etwas: Es war etwas mit der Almdudler-Flasche und selbst das war falsch. Es gibt keine Deregulierung, sondern diese Regelung, die Sie jetzt machen, ist ja wieder eigentlich ein Wahnsinn. Diese Überstundenbegünstigung wird nur für 2026 beschlossen, wie der Herr Finanzminister gerade gesagt hat. Das heißt, in diesem Jahr machen wir die Lohnverrechnung dreimal. (Abg. Kassegger [FPÖ]: Dann geht’s noch einmal runter!) 1. Januar, Stichtag: Es gilt die Regelung, die wir jetzt haben, die Schlechterstellung, absolut. Im März, April wird die Regelung aufgehoben, geändert, die ganzen Mitarbeiter müssen wieder neu aufgerollt werden – das zweite Mal. Im Dezember führen wir dann für 2027 wieder die ganz schlechte Regelung ein – das dritte Mal. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Marterbauer.) – Oder eine Begünstigung, von mir aus, Herr Finanzminister.
Herr Deregulierungsstaatssekretär, danke für nichts! Für uns ist völlig klar: Überstundenzuschläge steuerfrei, Feiertags- und Sonntagsarbeit steuerfrei, unbürokratisch, einfach und nachvollziehbar. (Beifall bei der FPÖ.)
Wilhelm Busch hat schon klar gesagt: Arbeit ist des Bürgers Zierde. – Diese Arbeit muss aber auch fair entlohnt werden, besonders wenn sie an einem Sonntag oder einem Feiertag geleistet wird. Von dieser Regierung wird die Arbeit weiter bestraft statt belohnt. (Zwischenruf des Abg. Hanger [ÖVP].) Damit die Österreicher aber im Vergleich zu 2025 zumindest nicht schlechtergestellt werden, bringe ich folgenden Antrag ein:
RN/65.1
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Michael Fürtbauer, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 666/A der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Kai Jan Krainer, MMag. Markus Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird (379 d.B.) – TOP 5
Der Nationalrat wollte in 2. Lesung beschließen:
Der im Titel genannte Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
Ziffer 4 lautet:
„4 § 124b Z440 lit. b lautet:
b)
Abweichend von lit. a. sind im Anwendungsbereich des § 68 Abs. 2 für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen, die Zuschläge für die ersten 18 Überstunden im Monat im Ausmaß von höchstens 50% des Grundlohnes, insgesamt höchstens jedoch 200 Euro, steuerfrei. Der Bundesminister für Finanzen hat die Auswirkungen der Maßnahme hinsichtlich ihrer Wirkung auf den Arbeitsmarkt sowie der Verteilung hinsichtlich Geschlecht, Branchen und Einkommensgruppen im Jahr 2025 wieder zu evaluieren. Das Volumen der Entlastung ist im Kalenderjahr 2025 in die Inflationswirkungen gemäß § 33a Abs. 5 einzubeziehen.“
Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Krainer [SPÖ]: Das, was wieder einmal fehlt, ist, wie es finanziert wird! Ein ungedeckter Scheck, da sind die Freiheitlichen Weltmeister! – Abg. Fürtbauer [FPÖ]: Und was ist der eure, der ist gedeckt? – Abg. Krainer [SPÖ]: Ja! – Abg. Fürtbauer [FPÖ] – erheitert –: Ja! – Abg. Oxonitsch [SPÖ]: Das ist der Unterschied! – Abg. Krainer [SPÖ]: Das ist der Unterschied! – Abg. Kassegger [FPÖ]: Eurer ist gedeckt mit einem 20 Milliarden ...!)
13.35
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/65.2
Einkommensteuergesetz 1988 (AA-52)
Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, steht mit in Verhandlung.
Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markus Hofer.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.