RN/67

13.39

Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (Grüne): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Die Regierung hat trotz des Sparpakets, in dem Familien und Pensionist:innen und der Klimaschutz stark quasi herangezogen wurden, um das Volumen des Sparpakets zustande zu bringen, heute offensichtlich 105 Millionen Euro zu viel, die sie verwenden möchte, um die Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge auszuweiten. Der Budgetdienst hat gezeigt, dass 80 Prozent dieses Volumens Männern zugutekommen und dass dem einkommensstärksten Fünftel der Haushalte 40 Prozent des gesamten Volumens zugutekommen, dass diese also sehr stark davon profitieren. Um das zu verdeutlichen: Die einkommensstärksten 20 Prozent dieses Landes kriegen von diesen 105 Millionen Euro zwei- bis dreimal so viel wie der Rest der Bevölkerung. 

Das ist bedauerlich, insbesondere auch, weil die beiden anderen Maßnahmen, die da heute beschlossen werden, nämlich einerseits die Begünstigung der Feiertagszuschläge und andererseits die Verlängerung der Übergangsfristen für die Phantom-Shares, unsere Unterstützung finden würden. Hätten wir das Geld und wären ein paar andere Bedingungen anders, würden wir möglicherweise auch dieser Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge zustimmen, aber wir finden, dass die Voraussetzungen dafür jetzt nicht gegeben sind. Darauf möchte ich kurz eingehen, weil wir als Grüne ja bei der Ausweitung dieser Begünstigung 2023 schon einmal zugestimmt haben. Ich möchte kurz darauf hinweisen, was aus unserer Sicht jetzt anders ist, und begründen, warum wir heute dagegenstimmen. (Ruf bei der ÖVP: Ihr seid nicht mehr in der Regierung!)

Erstens: 2023, als wir das beschlossen haben, gab es einen akuten Arbeitskräftemangel, und eine Ausweitung von Überstunden beziehungsweise Überstunden generell waren eine der kurzfristigen Maßnahmen, die möglich waren, um darauf zu reagieren. Wir haben natürlich gleichzeitig auch die Kinderbetreuung ausgeweitet, wir haben gleichzeitig bei der Rot-Weiß-Rot-Karte Reformen gemacht und so weiter, also nachhaltigere Maßnahmen gesetzt, um mittelfristig etwas dagegen zu tun, aber kurzfristig waren halt Überstunden das Mittel der Wahl.

Zweitens: Wir haben diese Steuersenkung über das dritte Drittel gegenfinanziert gehabt. Jetzt ist es ja so, dass das dritte Drittel schon für das Sparpaket verwendet wird und dementsprechend diese Mittel nicht mehr zur Verfügung stehen. Es stellt sich also auch da wieder die Frage: Wer zahlt das dann am Ende?

Drittens haben wir parallel zu dem dritten Drittel – das war ja ein ganzes Paket – eine Reihe von Maßnahmen gesetzt, die dieser sozusagen schlechten Verteilungswirkung der Überstundensteuerbefreiung entgegengewirkt haben. Beispielsweise haben wir den Kindermehrbetrag massiv ausgeweitet. Das ist eine Maßnahme, von der insbesondere Frauen, aber insbesondere auch Menschen mit geringeren Einkommen profitieren.

Viertens – und das ist sozusagen mein Hauptpunkt – haben wir damals, weil schon zu vermuten war, dass die Verteilungswirkung dieser Maßnahme nicht besonders gut ist, ins Gesetz geschrieben, dass es verpflichtend eine Überprüfung, eine Evaluierung dieser Maßnahme geben muss, bei der insbesondere auch die Verteilungswirkung hätte angeschaut werden müssen.

Die Regierung – es ist hart, das so sagen zu müssen, aber es ist ein Faktum – hat diese Verpflichtung nicht umgesetzt, hat sich da nicht an das Gesetz gehalten. Darum hat es jetzt auch den Budgetdienst gebraucht, um schwarz auf weiß die katastrophale Verteilungswirkung aufzuzeigen. Ich weiß, Herr Minister, dass diese Überstundenbegünstigung nicht auf Ihrem Mist gewachsen ist, sondern dass es da im Haus schon andere Fraktionen gibt, die das vorangetrieben haben; aber hätten Sie, so wie es im Gesetz vorgesehen ist, diese Evaluierung durchgeführt, hätten Sie ein bisschen mehr Munition gehabt, um der ÖVP da etwas entgegenzuhalten – und deshalb bedauere ich das. (Beifall bei den Grünen.)

13.43

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Petra Bayr.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.