RN/68

13.43

Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ganz zu Beginn möchte ich namens meiner Kollegin Sabine Schatz das Poly Perg ganz herzlich hier auf der Zuschauergalerie begrüßen. – Ich hoffe, ihr habt spannende Einblicke in das, was wir hier so tun. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ, ÖVP, NEOS und Grünen.)

Über Auswirkungen und Inhalte der Novelle zum Einkommensteuergesetz ist schon sehr viel gesagt worden, ich mag das nicht wiederholen. Ja, in der Tat, es ist richtig, dass strukturell Männer durch diese Regelung bevorzugt werden. Es ist auch richtig, dass in der Variante, wie wir sie davor hatten, bei der die Besserstellung nicht für 15, sondern für 18 Stunden galt, Männer noch mehr strukturell berücksichtigt worden sind. Es ist auch richtig, sogar sehr richtig, dass natürlich ein Steuersystem dafür da ist, um zu lenken, um einen gesellschaftlichen Ausgleich zu finden. Noch viel richtiger ist wahrscheinlich, dass ein noch so gutes Einkommensteuergesetz alleine den Gender-Pay-Gap nicht verschwinden lassen wird können. Darum ist es ganz besonders und absolut richtig, dass wir ganz andere Maßnahmen auch noch ergreifen, um genau diesen Gender-Pay-Gap zu schließen.

Denn: Strukturelle Benachteiligungen gibt es nicht nur im Einkommensteuergesetz, das wir hier diskutieren, sondern strukturelle Benachteiligungen von Frauen im Einkommen am Arbeitsmarkt gibt es vielfältigst. Wir wissen alle davon. Alleine wenn wir uns anschauen, wie die Aufteilung zwischen bezahlter und unbezahlter Arbeit ist, wird es klar: Wenn Frauen all die Zeit, die sie jetzt in unbezahlte Arbeit stecken, in bezahlte Arbeit stecken würden, hätten sie natürlich ein wesentlich höheres Einkommen – und dann könnten sie wahrscheinlich auch mehr Überstunden machen, by the way

So ist es aber nicht. Aufgrund dieser Doppelbelastung, die rollenklischeemäßig leider immer noch sehr viel den Frauen zufällt, fallen viele Frauen auch sehr leicht in die sogenannte Teilzeitfalle, denn wir wissen, dass Frauen aufgrund eines geringeren Einkommens nicht nur aktuell in ihrem Einkommen benachteiligt sind, sondern dass dies natürlich auch Auswirkungen auf sozialrechtliche, auf Pensions- und andere Systeme hat. 

Wichtig ist es also, Kinderbetreuung sinnvoll anzubieten, aber auch öffentlichen Verkehr so anzubieten, dass Frauen wirklich Vollzeit arbeiten können und dass, wenn in einer Firma aufgestockt wird, Stunden aufgestockt werden, ihnen als Erstes angeboten wird, die Teilzeitkräfte zuerst gefragt werden, ob sie denn nicht aufstocken wollen.

Was ganz sicher der Dreh- und Angelpunkt ist, ist, dass es schlicht und ergreifend gleiches Einkommen für gleichwertige Arbeit gibt. Wir wissen, dass nach wie vor Frauen nur, nur, nur deswegen, weil sie Frauen sind, niedrigere Einkommen haben, niedrigere Stundenlöhne haben, auch bei gleicher Qualifikation und gleicher Ausbildung. Ich hoffe einerseits, dass da eine voranschreitende Einkommenstransparenzregelung mehr Licht ins Dunkel bringen wird und vor allem auch die Möglichkeit geben wird, besser über Einkommen zu verhandeln. Ich meine das jetzt gar nicht so sehr auf der individuellen Ebene, ich meine das auch auf der strukturellen Ebene. Das gibt ja auch Betriebsrätinnen, Personalvertreterinnen et cetera bessere Möglichkeiten in die Hand, diese Unterschiede konkret zu bekämpfen. 

Ich halte es auch für eine sehr erfreuliche Maßnahme, dass jetzt bei Neuanmeldungen von Arbeitsverträgen, Arbeitsverhältnissen in der Sozialversicherung auch die Stundenanzahl dieses Arbeitsvertrags angegeben werden muss, denn dann haben wir erstens einmal – zumindest beginnend, aufstockend von dort – wirklich gescheite und solide und evidenzbasierte Aufzeichnungen über Teilzeit und Vollzeit und wie sich diese verteilen. 

In diesem Sinne: Lassen Sie uns weiter gemeinsam daran arbeiten, dass der Gender-Pay-Gap kleiner wird! – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

13.47

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Maximilian Linder.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.