RN/69

13.47

Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Frau Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen! Geschätzte Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Besuchergalerie! Vielleicht noch ein Wort zu Kollegin Bayr: Es ist schon richtig, dass man mit Einkommensteuern lenken soll. Wir stehen auch voll und ganz dazu, dass es die Benachteiligung der Frauen, nur weil sie Frauen sind, überhaupt nicht geben darf. Ich glaube aber, dass gerade die Überstundenbesteuerung viel mehr dazu dient, zu lenken: den Mitarbeitern, die bereit sind, mehr zu leisten, die auch bereit sind, Überstunden zu machen, wenn es der Betrieb braucht, steuerlich entgegenzukommen und damit auch den Mitarbeitern von Betrieben, die Arbeitsspitzen abdecken müssen und oft nicht wissen, wie sie das schaffen sollen, einen Anreiz zu geben, mehr zu arbeiten. Ich glaube, das der Hauptgrund für diese gesetzliche Regelung die steuerliche Freistellung von Überstundenleistungen ist.

Wir haben gehört, dass es schon seit 2024 und 2025 Probleme mit den Freistellungen gegeben hat, dass das Bundesfinanzgericht als steuerfrei bezogene Leistungen für steuerpflichtig erklärt hat. Jetzt wäre, wenn nichts passiert wäre, bei den Überstunden, bei denen 2024 und 2025 200 Euro steuerfrei waren, dieser Betrag im Jahr 2026 auf 120 Euro gesunken. Zusätzlich wäre auch die Start-up-Mitarbeiterbeteiligung 2025 ausgelaufen.

Mit der jetzigen Änderung wird die Steuerfreiheit für die Feiertagszuschläge dauerhaft, was auch sehr gut ist, die Steuerbefreiung für die Start-ups bleibt aufrecht, wenn auch nur für ein Jahr, aber die Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge wird anstelle von zuvor 200 Euro nur mehr 170 Euro betragen. Das ist ganz klar eine Schlechterstellung der Mitarbeiter, der Arbeitnehmer gegenüber der Situation, wie sie bis jetzt war.

Aber – und da fängt jetzt meine Kritik wirklich an – mit dem heutigen Beschluss wird es Monate dauern, bis das Gesetz umgesetzt wird. Aufgrund der Kundmachungsfristen, aufgrund der Umstellung der Lohnsteuerprogramme wird diese Regelung irgendwann im Frühjahr, im Sommer in Kraft treten. Das heißt, die Dienstgeber müssen nach dem alten System abrechnen und dann, wenn alles umgestellt ist, wenn es dann funktioniert, für alle Mitarbeiter noch einmal fünf, sechs Monatslöhne neu aufrollen, eine zweite Buchhaltung machen, eine zweite Lohnverrechnung machen. Und damit nicht genug: Diese gesetzliche Regelung gilt nur bis Ende 2026. Mit 1.1.2027 muss wieder die Buchhaltung zurückgestellt werden, die Lohnverrechnung zurückgestellt werden, und ich glaube, zum einen tritt dann wieder die Schlechterstellung für die Mitarbeiter in Kraft, dass sie bei den Überstunden nur noch 120 Euro steuerfrei bekommen, und die Dienstgeber müssen die Lohnverrechnungsprogramme noch einmal umstellen. 

Das heißt, dass wir eine ganz normale aufgeblähte Bürokratie haben, dass der Deregulierungsstaatssekretär sich überhaupt nicht zu Wort meldet – ich habe im Ausschuss auch die Frau Staatssekretär gefragt; die hat gesagt, na ja, er hat keine Wortmeldung dazu abgegeben –, das heißt, im Gegensatz dazu, dass er deregulieren soll, stimmt er jetzt sogar zu, dass noch mehr Bürokratie, noch mehr Regelungen und noch mehr Arbeit auf die Dienstgeber zukommen. 

Wir Freiheitliche stimmen klar dagegen, weil wir gegen die Schlechterstellung von Arbeitnehmern sind, und wir stimmen klar dagegen, weil wir dagegen sind, dass Bürokratie aufgeblasen wird. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Obernosterer [ÖVP] – in Richtung des sich zu seinem Sitzplatz begebenden Abg. Linder [FPÖ] –: Also sollen die Mitarbeiter mehr Steuern zahlen, hast du jetzt gesagt!)

13.51

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Andreas Hanger.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.