RN/91

15.00

Abgeordneter Süleyman Zorba (Grüne): Danke, Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Herr Staatssekretär! Wir haben ja hier im Parlament ein verfassungsmäßiges Recht, nämlich jenes, Fragen zu stellen und im besten Fall auch Antworten zu bekommen. Das ist eines der wichtigsten Kontrollinstrumente, die wir als Opposition haben.

Ich habe das Gefühl, dass dieses Recht nicht so ganz ernst genommen wird, wenn ich mir die Antworten anschaue, die wir bekommen. Erinnern wir uns – es ist noch nicht so lange her –: Juni 2025, Pressekonferenz zur Gefährderüberwachung; da ist Minister Karner gesessen, Klubobmann Yannick Shetty und auch Staatssekretär Leichtfried. Da wurden uns Best-Practice-Beispiele genannt: Offenheit, Transparenz, Einsichtsrechte, das waren große Worte. Und was ist seither passiert? – Nichts.

Aber wir haben ja den Worten der Regierung Glauben geschenkt. Transparenz, Kontrolle, Einsichtsrechte, das klang gut, also haben wir dieses verfassungsmäßige Recht in Anspruch genommen. Im September habe ich eine Anfrage gestellt – nichts Kompliziertes –: Gibt es eine Shortlist von konkreten Anbietern? Läuft eine Ausschreibung? Gibt es Machbarkeitsanalysen? Wird der Quellcode wie versprochen offengelegt? Und was passiert, wenn der Rechtsschutzbeauftragte die Software ablehnt? Wie werden die Anbieter überprüft? – Da geht es nicht um Geheimnisse, da geht es nicht um komplizierte Verfahrensfragen. Das sind grundlegende Fragen zu einem Gesetz, das hier mit Mehrheit beschlossen worden ist.

Zur Antwort, die dann im Oktober gekommen ist: Was stand da drin? – Bei fast jeder Frage, ich zitiere: Die Beantwortung würde „Sicherheitsinteressen der Republik Österreich zuwiderlaufen“. – Okay, denke ich mir, aha. Dann höre ich mir die Pressekonferenz von Minister Karner an – eine öffentliche –, und da beschreibt er eine EU-Ausschreibung: Wie die ausschauen kann, was da alles enthalten ist – ein Meilenstein, verkündet er. Und wenn ich dann nachfrage, wie dieser Meilenstein ausschaut, wie diese Ausschreibung gestaltet ist, kommt als Antwort, die Antwort würde die Sicherheit der Republik gefährden. Das ist ehrlicherweise ein bisschen absurd und ein bisschen trumpesk, wenn ich das so ausdrücken darf. (Beifall bei den Grünen.)

Das war die erste Anfrage. – Gut, kann sein, vielleicht war es zu früh, wir haben die Antwort so zur Kenntnis genommen. Im Oktober haben wir eine weitere Anfrage gestellt, die Fragen waren mehr oder weniger dieselben. Raten Sie einmal, was die Antworten waren. – Gar keine, man hat auf die Antworten der ersten Beantwortung verwiesen, das heißt, es wurde auf Nichtantworten verwiesen.

Also probieren wir es zum dritten Mal, stellen dieselbe Anfrage mit ein paar Zusatzfragen, ein bisschen konkretisiert, ein bisschen mehr, warum das Ganze keine Gefahr für die Republik ist, ein bisschen ausgearbeitet. Und dann kam die Antwort am 14. Jänner: Zu den Fragen 1 bis 21 wird auf die bisherige Beantwortung verwiesen. – Sie verweisen also schon wieder auf Antworten, die Sie nicht gegeben haben.

Also drei Anfragen, null Antworten und am Ende ein Verweis auf einen Verweis auf einen Verweis. Und dann gab es noch den Nachsatz: Es „wird darauf hingewiesen, dass die Thematik [...] bereits in zahlreichen Innenausschüssen [...] und Ständigen Unterausschüssen [...] behandelt wurde.“ – Herr Staatssekretär, Sie wissen, dass das nicht der Fall war. Wo bleibt jetzt diese Transparenz, die versprochen wurde? (Zwischenruf des Abg. Stögmüller [Grüne].) Das ist Arbeitsverweigerung und auch eine Missachtung dieses Parlaments! (Beifall bei den Grünen.)

Kurzer Reminder: Worum geht es da eigentlich, was waren diese Anfragen? – Es geht um die Messengerüberwachung. Wir reden hier von einer Spionagesoftware, die auf den Handys von Menschen in Österreich installiert werden soll. Überlegen Sie einmal kurz, was Sie alles auf Ihrem Smartphone haben: Fotos, Fotos vom letzten privaten Urlaub, Kommunikation mit Freunden und Familie, Dating-Apps, Gesundheitsdaten, Bankdaten, also eigentlich Ihr gesamtes Leben. Und jetzt behauptet diese Regierung seit Monaten, vor dem Beschluss und auch nach dem Beschluss, dass es irgendwie eine magische Möglichkeit geben soll, nur auf die Nachrichten zuzugreifen, ohne auf das Gesamtgerät zuzugreifen.

Das Problem: Das ist technisch nicht möglich. Wenn Sie heute Whatsapp oder Signal nutzen oder irgendeinen anderen verschlüsselten Nachrichtendienst, dann sind diese Nachrichten zwischen Sender und Empfänger verschlüsselt. Sie können die Nachrichten schon abgreifen, Sie werden einen Zahlensalat bekommen mit Buchstaben und Zeichen, der aber nicht lesbar ist.

So, das heißt, diese Spionagesoftware muss entweder beim Sender oder beim Empfänger auf dem Gerät sitzen. Moderne Handy-Betriebssysteme sind so aufgebaut, dass sie eine Sicherheitsstruktur haben, die genau das verhindert: dass man zwischen diesen Applikationen auch Dinge abgreifen kann. Das heißt, wir brauchen da eine Spionagesoftware. Jetzt muss diese Spionagesoftware aber irgendwie auf diese Geräte drauf, wir benötigen Sicherheitslücken.

Ich würde jetzt einmal davon ausgehen, dass er, wenn der Staat in Kenntnis gesetzt wird, dass es Sicherheitslücken gibt, dahin gehend arbeitet, dass diese Sicherheitslücken geschlossen werden. In Zukunft wird es aber so sein, dass das in Österreich nicht passiert, dass man, wenn Sicherheitslücken entdeckt werden oder man davon in Kenntnis gesetzt wird, nicht versucht, sie zu schließen, sondern versucht, sie so weit wie möglich offen zu lassen, damit man sie auch ausnutzen kann.

Jetzt kann man ja sagen: Na ja gut, wie kommt man in Kenntnis von Sicherheitslücken? – Na ja, wenn man eine Spionagesoftware kauft oder Sicherheitslücken einkauft, dann weiß man Bescheid über die Sicherheitslücken, aber man wird dann nichts mehr darüber sagen. Wozu führt das? – Zu einer Gefahr für unsere Cybersicherheit: Krankenhäuser, Spitäler, Energieversorger und auch die Smartphones von uns allen. Ich halte das für nicht sehr verantwortungsvoll. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Darmann [FPÖ].)

Jetzt wird der eine oder andere denken: Na ja es geht um Gefährder, es geht um Terroristen; ich bin kein Terrorist, warum soll mich das betreffen? – Machen wir eine kurze Reise durch Europa: In den letzten drei, vier Jahren gab es Missbrauchsfälle von den nordischen Staaten bis nach Griechenland; Staaten, in denen es teilweise strengere Gesetze gegeben hat als in Österreich. Wer wurde dort überwacht? – Kritische Journalistinnen und Journalisten, Oppositionspolitiker, Aktivistinnen und Aktivisten, also Menschen, die eigentlich nichts verbrochen haben. Die Frage ist also nicht, ob es zu einem Missbrauch kommt, sondern wann.

Jetzt kommen wir zu den Verantwortlichen, die das in Österreich auf den Weg gebracht haben. Zur ÖVP muss ich nicht viel sagen, das ist seit jeher ihre Position. Die ÖVP ist, wie sie ist, muss man nicht mehr viel dazu kommentieren. Aber zu den Kollegen von der SPÖ und den NEOS: Herr Staatssekretär Leichtfried, Sie sitzen hier heute als Vertreter der Regierung, aber ich habe mir die VfGH-Klage von damals angeschaut, und auf Platz 31 habe ich eine Unterschrift gesehen von einem gewissen Herrn Jörg Leichtfried. Ich glaube, das waren Sie. (Beifall bei den Grünen.)

Jetzt frage ich Sie: Was hat sich seit damals geändert? Die Verfassung? – Die ist dieselbe. Die Spionagesoftware? – Die ist dieselbe. Ich glaube, die einzigen Dinge, die sich verändert haben, sind der Platz Ihres Sessels und Ihr Posten! (Rufe bei den Grünen: Ui! Uh!) Ist das der Grund, warum man auf einmal über ein Gesetz, das man vor wenigen Jahren für problematisch gehalten hat, ganz anders denkt? (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Lukas Hammer [Grüne].)

Zu den Kolleginnen und Kollegen von den NEOS, der angeblichen Grundrechtspartei: Bis auf Kollegin Krisper und Herrn Kollegen Scherak habe ich auch nach dem Beschluss nichts Kritisches mehr vernommen: kein Widerstand, kein Aufschrei, nichts. Ist das jetzt die Parteiposition? Dann nehmen wir das so zur Kenntnis.

Trauriges Fazit: Die ÖVP ist, wie sie ist, und die SPÖ und die NEOS haben hier leider der ÖVP einen Traum verwirklicht, und die spricht ja schon von Ausweitungen, noch bevor sie das, was sie hier im Parlament beschlossen haben, umsetzen konnten oder irgendwelche Fragen dazu beantwortet haben.

Was haben wir heute gemacht? – Das Gesetz, so wie es vorliegt, ist technisch nicht machbar, rechtlich nicht haltbar, und die angekündigten Schutzmaßnahmen sind ehrlicherweise auch noch nicht gegeben. Deshalb haben wir heute Vormittag eine Drittelbeschwerde eingebracht.

Der VfGH hat den Bundestrojaner schon einmal gestoppt, nämlich 2019. Die Bedenken von damals sind nicht ausgeräumt worden, sondern haben sich ehrlicherweise noch verschärft. Für uns macht es keinen Unterschied, ob wir in der Regierung oder in Opposition sind, wenn es um den Schutz unserer Grundrechte geht. (Beifall bei den Grünen.)

Herr Staatssekretär, es wäre jetzt die Möglichkeit da, all diese Fragen zu beantworten, die in den letzten drei, vier Monaten auch an Sie gerichtet wurden: Wird der Quellcode offengelegt, wie behauptet? Wie schaut es mit dem Rechtsschutzbeauftragten aus? Wie läuft das gesamte Verfahren ab? Bitte ersparen Sie uns den Verweis auf irgendwelche Ausschüsse oder Anfragen, die angeblich schon beantwortet wurden. Das haben wir alle schon gehört, da sind keine Antworten drinnen. Ersparen Sie uns den Eiertanz und sich selber den Gesichtsverlust. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

15.10

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Die Redezeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Abgeordneten beträgt gemäß der Geschäftsordnung 5 Minuten. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder Wortmeldungen von Staatssekretärinnen und Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern. 

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Mag. Leichtfried. Ich erteile es ihm. – Bitte, Herr Staatssekretär. (Abg. Scherak [NEOS]: Ob er das in 10 Minuten erklären kann, den Richtungsschwenk!)

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.