RN/92
15.11
Staatssekretär im Bundesministerium für Inneres Mag. Jörg Leichtfried: Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Ob Rechtsextremismus, Islamismus, Linksextremismus – Radikalisierung ist längst kein Randphänomen mehr. (Abg. Hafenecker [FPÖ]: Sagen Sie das dem Herrn Vizekanzler!) Sie ist mitten in unserer Gesellschaft angekommen. Sie trifft nicht nur einzelne Gruppen, sie trifft uns alle. Radikalisierung bedroht unsere Sicherheit, unser Vertrauen, unser Zusammenleben. Radikalisierung geschieht oft im Verborgenen, im Netz, in Hinterhöfen und vor allem in Einsamkeit. Gerade im Bereich der Onlineradikalisierung sehen wir in den letzten Jahren einen dramatischen Anstieg und eine dramatische Verjüngung der Betroffenen. Die Zahl der Tatverdächtigen, die unter 18 Jahre alt sind, ist von 14 Prozent aus 2021 auf mehr als 40 Prozent 2024 gestiegen. Das Durchschnittsalter von Hochrisikogefährdern ist von 31 Jahren – das war der Stand 2020 – auf 23 Jahre: Stand 2025 – gesunken. (Abg. Maurer [Grüne]: Was hat das mit der Verfassung zu tun?) Das ist eine brandgefährliche Entwicklung, der gegengesteuert werden muss, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)
Mit der Gefährderüberwachung wird dem Verfassungsschutz ein wichtiges Werkzeug in die Hand gegeben, um effizient und zeitgemäß gegen Bedrohungen unserer Gesellschaft vorgehen zu können. Die Wahrscheinlichkeit, dass Terroranschläge passieren, kann dadurch reduziert werden. Absolute Sicherheit wird es nie geben, aber die Wahrscheinlichkeit kann reduziert werden. Es geht – und, Herr Abgeordneter Zorba, das ist der erste Unterschied zu dem, was der Verfassungsgerichtshof aufgehoben hat (Abg. Zorba [Grüne]: Bitte!) – um gezielte, rechtlich abgesicherte und zeitlich begrenzte, durchgehend durch unabhängige Gremien kontrollierte digitale Eingriffe: Gewalt verhindern, bevor sie passiert. (Abg. Maurer [Grüne]: Aber das ist technisch nicht möglich!) Gewalt verhindern, bevor sie passiert, geschätzte Damen und Herren – das ist präventive Sicherheitspolitik. (Abg. Zorba [Grüne]: Herr Staatssekretär, ganz einfach: Welche Software soll das machen?)
Das ist auch der große Unterschied zu den Möglichkeiten, die die Strafprozessordnung vorsieht. (Abg. Zorba [Grüne]: Bitte, welche Software soll das können?) Die Strafprozessordnung braucht für die Handyauswertung ein Delikt oder ein versuchtes Delikt; die Gefährderüberwachung soll vor dem Delikt stattfinden. Es ist beides selbstverständlich ein Grundrechtseingriff, und bei Grundrechtseingriffen muss es auch immer Abwägungen geben, die manchmal schwierig sind – in diesem Fall meines Erachtens nicht so sehr. (Zwischenruf der Abg. Schartel [FPÖ].)
Die Gefährderüberwachung gilt immer als Ultima Ratio, wo es rechtlich möglich und für die Ermittlungen unbedingt notwendig ist, wenn alle anderen Ermittlungsmethoden ausgeschöpft und aussichtslos sind, mit dem klaren Ziel, Menschen in unserem Land vor Extremismus und Terrorismus zu schützen, sehr geehrte Damen und Herren. (Abg. Zorba [Grüne]: Das wollen wir alle, aber wie wollen Sie das machen?) Ich bin überzeugt davon, dass diese Gefährderüberwachung unserer Bundesverfassung entspricht, sonst hätten wir nicht Schritte unternommen, dass das am Ende auch so beschlossen wurde, denn wie Sie wissen – Herr Abgeordneter Zorba, Sie haben es angesprochen –: Ich habe genau diese Verfassungswidrigkeit bei der alten Regelung kritisiert, und wir haben recht bekommen, dass es verfassungswidrig war. Das ist der große Unterschied zur jetzigen Regelung. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Zorba [Grüne]: Diesmal werden wir recht bekommen! Antworten Sie auf die Frage! Keine einzige Frage beantwortet!)
Da geht es um die Wahrung unserer Sicherheit, unseres sozialen Friedens und die gezielte Abwehr terroristischer Anschläge. Die Voraussetzungen für die Anwendung – und das ist der nächste Unterschied – wurden bewusst eng gefasst: zur Verhinderung von Terrordelikten, Spionage und Angriffen auf die österreichische Verfassung, ausschließlich für diese Delikte, wenn sie mit mindestens 10 Jahren Strafe bedroht sind. Es gibt eine umfassende Einbindung des Rechtsschutzbeauftragten, eine Bewilligung nur durch einen Drei-Richter-Senat, und wenn es im Jahr mehr als 30 Anwendungsfälle sind, ist dem Parlament Bericht zu erstatten. (Abg. Zorba [Grüne]: Na, wenn die Information genauso ausschaut wie die Informationen jetzt, dann bin ich gespannt!) Jede einzelne Maßnahme wird durch den Rechtsschutzbeauftragten bewilligt und ständig überwacht.
Jetzt komme ich zu Ihrer Anmerkung zum Interpellationsrecht, Herr Abgeordneter. Ich kenne das ja auch sehr gut aus meiner Zeit als Abgeordneter, und es ist eben so, dass es gesetzlich geregelt wird, dass Fragen, die geeignet sind, die äußeren und inneren Sicherheitsinteressen Österreichs zu gefährden, nicht beantwortet werden dürfen. (Zwischenruf der Abg. Maurer [Grüne] – Abg. Gewessler [Grüne]: ... Pressekonferenz!) Das ist im Artikel 52 unseres Bundes-Verfassungsgesetzes Absatz 3a geregelt. – Frau Kollegin Maurer, Sie können das gerne nachlesen.
Die Verpflichtung zur Erteilung von Auskünften besteht nicht, wenn sie Maßnahmen gemäß Artikel 52a Abs. 1 betreffen, zur „Überprüfung von Maßnahmen zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit“ und es dafür einen zuständigen Unterausschuss gibt. Herr Zorba, wenn Sie das Wort Unterausschuss nicht hören wollen: Im letzten Unterausschuss ist Ihre Frage genau beantwortet worden, nämlich von der Direktorin des DSN. (Abg. Hafenecker [FPÖ]: Das ist geheim!) Das ist auch der Sinn dieses Unterausschusses, dass er geheim ist, weil wir die Sicherheit unseres Landes nicht gefährden wollen. Deshalb gibt es diesen Ausschuss. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich kann überhaupt nichts dafür (Abg. Zorba [Grüne]: Welche dieser Fragen wurde beantwortet?), dass Ihre Fraktion Sie nicht in diesen Ausschuss entsendet hat, Herr Zorba. Das tut mir wirklich leid, aber darüber müssen Sie mit Ihrer Fraktion reden. (Abg. Zorba [Grüne]: ... weil es ein geheimer Ausschuss ist! Aber welche dieser Fragen wurde dort beantwortet? Sie wissen genau, dass das nicht passiert ist!) Diese Thematik ist beantwortet worden (Abg. Zorba [Grüne]: Na, welche?) und ist im Innenausschuss (Abg. Zorba [Grüne]: Im Innenausschuss?) – im Unterausschuss zum Innenausschuss sehr ausführlich beantwortet worden (Abg. Zorba [Grüne]: Ich kann es leider nicht kommentieren, weil er geheim ist!) und genau dort gehört diese Antwort hin, Herr Zorba. (Abg. Zorba [Grüne]: Wo ist die Transparenz, die Sie versprochen haben?)
Die Gesellschaft und ihre demokratischen Grundwerte zu schützen, ist eine gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Aufgabe mit der DSN als dünne rote Linie, die ganz vorne steht. Ich möchte die Zeit noch nutzen, mich bei all jenen zu bedanken, die den österreichischen Verfassungsschutz ausmachen, die unsere Demokratie und unseren sozialen Frieden schützen. Ihre Expertise, ihr Einsatz, ihr Können, ihre Durchhaltefähigkeit sind wesentliche Faktoren, damit die Bürgerinnen und Bürger in Österreich ihren Alltag sicher leben können. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Zorba [Grüne]: Wenigstens eine hätten Sie beantworten können!)
15.17
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Hafenecker. Ich erteile es ihm. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.