RN/96

15.33

Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher hier im Hohen Haus und vor den Fernsehgeräten! Ich glaube, es ist kein Geheimnis, dass das für uns NEOS, als Liberale, eine sehr, sehr schwierige Debatte war. Das hat, glaube ich, jeder mitverfolgen können. Das war nicht einfach und ist es nach wie vor nicht. 

Ich sage das auch an dieser Stelle, ich habe das nämlich damals schon in der Debatte hier, die wir bei diesem Beschluss geführt haben, gesagt, dass ich davon ausgehe – und ich finde das auch positiv –, dass das jetzt so ist, dass der Verfassungsgerichtshof sich mit dieser Materie befasst, um genau das sicherzustellen, was auch das war, was im Regierungsprogramm steht, nämlich eine klare verfassungskonforme Gefährderüberwachung zu haben. 

Ich halte es aber schon für wichtig, auch eine gewisse Unterscheidung zwischen dem zu treffen, was damals in der ÖVP-FPÖ-Regierung eingeführt wurde, beziehungsweise versucht wurde, einzuführen, und dem, was wir als Bundesregierung gemacht haben. Süli, ich kenne dich sehr gut und ich weiß auch, dass du diese Unterscheidung zwischen einer sehr spezifisch eingesetzten Gefährderüberwachung – mit allen Schwierigkeiten, die auch das mit sich bringt, gar keine Frage – und einer Massenüberwachung, die damals von Herbert Kickl hätte eingeführt werden sollen, sehr wohl kennst. 

Wir haben in diesem gesamten Prozess sehr intensiv darauf geachtet, dass wir alle einbeziehen, dass wir insbesondere die Frage des Rechtsschutzes ernst nehmen. Wir haben insbesondere auch die Onlinebegutachtung sehr ernst genommen. Es gab, glaube ich, kein Gesetz, das in diesem Parlament jemals verhandelt wurde, bei dem so viele Rückmeldungen aus der Begutachtung ernst genommen wurden und auch eins zu eins umgesetzt wurden. Es sind weit über 20, und dementsprechend ist genau dieser Fokus einzigartig, alles dafür zu tun, dass es möglichst verfassungskonform ist. Wie gesagt, am Ende entscheidet das der Verfassungsgerichtshof. 

Ich denke an die Kontrollrechte für den Unterausschuss, die angesprochen wurden, der, glaube ich, auch für Teile deiner Fragen, die du in den parlamentarischen Anfragen gestellt hast, der richtige Ort ist. Darüber hinaus gibt es den Richtersenat, der sich damit befassen muss, um möglichst rechtsstaatlich agieren zu können, aber auch die Einbindung des Rechtsschutzbeauftragten in laufenden Verfahren, was in den meisten Fällen nach dem SNG sowieso der Fall ist. Er wird aber darüber hinaus auch jetzt schon in der Beschaffung der Software eingebunden, damit wir auch mit der Offenlegung des Codes dahinter, die du angesprochen hast, klare Rechtssicherheit bringen können. (Abg. Zorba [Grüne]: Aber wird es den geben? Ja oder nein?)

Zu guter Letzt – und das halte ich für wesentlich – geht der Fokus eben weg von einer Massenüberwachung – Herr Kickl, ich finde es übrigens sehr schön, dass Sie uns bei dieser Debatte auch wieder einmal beehren – gezielt hin in Richtung Gefährder, nämlich mit dieser 30er-Grenze, die wir eingebracht haben. (Abg. Kickl [FPÖ]: Sind Sie da der Schulwart, oder?)

Die Opposition hat – ich habe das vorhin schon gesagt – das gute Recht, diese Sache einzubringen und den VfGH mit der Prüfung zu beauftragen. Ich glaube auch, dass das der richtige Schritt ist, weil es darum geht, Rechtssicherheit gerade bei so einem sensiblen Eingriff zu haben. Dementsprechend ist es zu begrüßen, denn am Ende entscheidet nur der VfGH darüber, ob etwas verfassungskonform ist oder nicht, und nicht die Bundesregierung und auch nicht einzelne Abgeordnete. (Beifall bei den NEOS.)

15.37

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Zadić. – Bitte schön.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.