RN/97

15.37

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (Grüne): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Diese kurze Debatte zeigt wieder einmal – ich betone gleich, es ist nicht die erste kurze Debatte, die wir zu einer Anfrage an Innenminister Kickl machen, es ist, glaube ich, die zweite oder die dritte kurze Debatte - - (Allgemeine Heiterkeit. – Rufe: Karner!) – Das war ein Rückblick auf 2018. (Abg. Scherak [NEOS]: Das war ein Freud’scher!) – Ein Freud’scher. Sie ist also an Innenminister Karner gerichtet, denn auch Innenminister Karner wie damals Innenminister Kickl hat uns die Anfragen nicht gerne beantwortet. 

Deswegen ist das die nächste Anfragebeantwortung, die wir hier im Parlament besprechen müssen, weil wir schlicht und ergreifend keine Anfragen beantwortet bekommen. Meines Erachtens ist das eine unglaubliche Missachtung des Parlamentarismus. Es ist auch eine Missachtung unserer Verfassung, denn uns als Abgeordneten steht das Interpellationsrecht zu, und das dient dazu, dass wir die Regierung kontrollieren, und das ist auch unser Recht. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Darmann [FPÖ]: Sogar die Pflicht!)

Herr Staatssekretär, Sie haben gesagt, es sind so viele Kontrollmechanismen in diesem Gesetz eingebaut, es kann gar nicht zum Missbrauch kommen. Jetzt möchte ich Sie schon noch einmal daran erinnern: Es geht nicht um diese Kontrollmechanismen. Man kann so viele Kontrollmechanismen einbauen, wie man möchte, das Gesetz per se erlaubt es, es zu missbrauchen.

Warum? Ich erkläre es noch einmal: Sie können nur einen Bundestrojaner auf ein Handy raufspielen, wenn Sie wissen, welche Sicherheitslücken es gibt. Das heißt, Sie müssen diese Sicherheitslücken zukaufen, Sie müssen von diesen Sicherheitslücken in Kenntnis gesetzt werden und vor allem müssen Sie dafür sorgen, dass die Sicherheitslücken offen bleiben, nicht nur bei Terroristen und Terroristinnen, sondern bei uns allen. 

Das heißt, das, was Sie machen, ist vielleicht keine Massenüberwachung, aber es ist eine Massengefährdung, denn wenn Sicherheitslücken offen bleiben, dann gefährdet das jeden Einzelnen von uns. Es erlaubt allen Hackern, böswilligen und nicht böswilligen, in unsere Handys einzudringen, unsere Daten zu sammeln und diese weiterzuverkaufen. Diese Sicherheitslücken sind eine Gefahr für uns alle. Und es ist auch eine Gefahr für unsere kritische Infrastruktur, und genau deswegen ist das ein Problem. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Scherak [NEOS].)

Dann komme ich noch zur Software. Es gibt weltweit ein paar Firmen, die diese Software anbieten, und ja, sie sind eher dubios. Ich glaube nicht, dass ich diesen Firmen unsere Daten anvertrauen möchte. 

Es wurde vorhin vom Herrn Abgeordneten erwähnt, wir würden der Polizei misstrauen. Das stimmt ja überhaupt nicht. (Abg. Gödl [ÖVP]: ... U-Ausschuss!) Aber wenn ich diese Software nehme, dann werden diese Daten zunächst einmal von diesen dubiosen privaten Unternehmen gesammelt und erst dann der Polizei zur Verfügung gestellt. 

Und was passiert mit unseren Daten? Haben Sie von dem Fall in den USA gehört, dass ICE von genau solchen dubiosen Firmen, die diese Software zur Verfügung stellen, Standortdaten gekauft hat, nämlich Standortdaten von Amerikanern und Amerikanerinnen? Und was macht die amerikanische Regierung mit diesen Daten? – Sie trackt die Menschen. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Sie weiß dann ganz genau, wo sich wer gerade aufhält, weil man in Bausch und Bogen diese Standortdaten verkauft. Genau das ist das Problem dieses Gesetzes. (Beifall bei den Grünen.)

Ja, wir geben dem Innenministerium, dem Innenminister einen Generalschlüssel in die Hand, einen Generalschlüssel, mit dem er potenziell auf all unsere Daten zugreifen kann. Es ist somit die Möglichkeit einer digitalen Hausdurchsuchung ohne Durchsuchungsbeschluss, und das halte ich für fatal. Das ist ein Angriff auf unsere Grund- und Freiheitsrechte. Und das ist genau der Grund, warum wir Abgeordnete dieses Hauses eine Verfassungsbeschwerde einbringen.

Das ist unser gutes Recht. Da kann man nicht von irgendwelchen Allianzen sprechen. Es ist das Recht der Parlamentarierinnen und Parlamentarier in diesem Haus, eine Verfassungsbeschwerde einzubringen, eine Drittelbeschwerde, um genau zu prüfen, ob dieses Gesetz verfassungswidrig ist. Und ich bin davon überzeugt, das auch dieses Gesetz, so wie 2019, aufgehoben werden wird. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

15.42

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.