RN/107
16.05
Abgeordnete Mag. Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist natürlich schon sehr vieles gesagt worden, aber ich glaube, nicht alles. Ganz wichtig ist, zu betonen, wo Kinderschutz sich entscheidet, es sind nämlich zwei Orte: Es ist einerseits das direkte Umfeld der Kinder und es ist andererseits der immer wichtiger werdende und größer werdende digitale Raum. An beiden Stellen sind Lücken, gefährliche Lücken feststellbar, und als Gesetzgeber tragen wir die Verantwortung, genau diese Lücken zu schließen und dieser Schutzpflicht auch wirklich nachzukommen. Das kann man weder delegieren noch darf man es – auf gar keinen Fall! – vertagen.
Ich glaube, die Tatsache, dass das heute ein einstimmiger Beschluss wird, zeigt, dass es bei diesem Thema wirklich eine Einstimmigkeit gibt. Auch wenn die Kollegin von der FPÖ versucht, noch ein Haar in der Suppe zu finden, ist es ein guter und ein wichtiger Antrag. Es zeigt einfach, dass Kinderschutz eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung ist. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Stark [ÖVP].)
Die erste analoge Realität findet bei Kindern statt, die in Betreuung wohnen, die in Wohngruppen zu finden sind, die Einrichtungen nutzen. Dort hängt dieser Schutz von klaren Abläufen ab. Immer dann, wenn jemand Signale erkennt, muss er einfach Verantwortung übernehmen. Die Signale und die Skandale rund um die SOS-Kinderdörfer haben uns gezeigt, was passiert, wenn diese Kette einmal reißt, wenn diese Verantwortung nicht übernommen wird. Dann trägt nämlich nicht das System die Folgen, sondern es sind die Kinder.
Die zweite Realität – und ich glaube, das ist die, die wir ganz klar im Fokus haben müssen und auf die wir noch viel genauer schauen müssen, weil sie so schnell ist, so entgrenzt ist und viel schwerer zu greifen und zu stoppen ist –, das ist die digitale Realität. Da gibt es Grooming in Chats, Anbahnung über Social Media, Druck und Erpressung mit Bildern, Übergriffe in Gaming-Communities. Da bauen Täter Nähe auf Distanz auf. Der digitale Wandel verschiebt ganz einfach auch diese Risikolage, und genau darauf müssen wir reagieren, ganz genau darauf muss der Kinderschutz auch abzielen, dort muss man nachziehen.
Ich glaube, es muss uns klar sein, dass gerade im Kinderschutz Handeln nicht erst dann wieder beginnen darf, wenn es einen konkreten Anlassfall gibt, wenn ein Fall öffentlich wird – das ist schrecklich genug –, man muss schon in der Prävention arbeiten. (Beifall bei den NEOS.)
Es ist auch schon kurz erwähnt worden: Gerade im Kinderschutz braucht es Zusammenarbeit – die Zusammenarbeit von allen Gebietskörperschaften, vor allem aber auch die Einbindung von Expert:innen in Kinderschutzorganisationen, im Bereich der Bildung und auch von der Zivilgesellschaft.
Für uns NEOS ist vor allem eines sehr wichtig: dass Abläufe ganz klar definiert sind, aber vor allem, dass es auch verpflichtende Termine gibt. Das ist in diesem Antrag auch vorgesehen, und deswegen ist er alles andere als ein Alibiantrag.
Meine Damen und Herren, ich glaube, Verantwortung heißt auch, Risiken früh ernst zu nehmen und Lücken Schritt für Schritt zu schließen. Dahin gehend müssen wir auch achtsam sein: dass sich die Gesellschaft weiterentwickelt, dass sich Dinge verändern, dass es nicht mit einem einmaligen Lückenschluss getan ist, sondern dass das ein Auftrag ist, der eigentlich über die gesamte Zeit an uns gerichtet wird und den wir zu erfüllen haben.
Deswegen ist, glaube ich, in diesem Antrag ein Punkt sehr entscheidend: „mit dem 1. Halbjahr 2026“ evaluieren wir „allfällige gesetzliche Lücken beim Kinderschutz“ und schließen sie.
Wir schulden Kindern nicht unsere Betroffenheit, sondern wir schulden ihnen Strukturen, die sie schützen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)
16.09
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Neßler. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.