RN/108
16.09
Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne): Danke schön. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auf den ersten Blick klingt der Antrag natürlich wunderbar. Wer würde sich schon gegen einen besseren Kinderschutz, gegen höhere Standards oder gegen mehr Qualität aussprechen? Auch wenn die Intention vom Antrag wirklich unterstützenswert ist – und wir unterstützen den Antrag natürlich auch –, bleibt ein zentrales Problem bestehen, und das ist die Umsetzung, denn im Kern ist dieser Antrag nichts anderes als ein Selbstauftrag an die Bundesregierung, dass sie endlich ins Tun kommt. Ganz ehrlich, sie fordert sich selber auf, zu prüfen, zu koordinieren, zu evaluieren – und ja, das wünsche ich mir auch!
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, genau das wäre aber die Aufgabe der Regierung, dass sie ins Tun kommt und sich für mehr Schutz für Kinder und Jugendliche einsetzt. (Beifall bei den Grünen.)
Ich frage Sie daher: Was haben Sie im letzten Jahr im Kinder- und Jugendbereich tatsächlich umgesetzt? Wir haben uns in der letzten Regierung wirklich intensiv mit diesem Thema beschäftigt: Wir haben die verpflichtenden Kinderschutzkonzepte in Schulen etabliert; es gibt die Anlaufstelle für Kinderschutz mit dem Gütesiegel; und so weiter. Ich frage mich aber ganz ehrlich: Was ist das letzte Jahr passiert? – Wenn man sich die Ergebnisse im Familienausschuss anschaut, erkennt man, dass das nicht besonders viel sein dürfte. Es gibt viel Papier, es gibt viele Ankündigungen, aber Konkretes gibt es nicht. Ich meine, im Grunde schlimmer, als dass familienpolitischer Stillstand herrscht, ist, dass sogar erkämpfte wichtige Leistungen wieder zurückgenommen werden, wie zum Beispiel die Valorisierung der Familienleistungen.
Weil die Vorrednerin von den NEOS den digitalen Raum angesprochen hat: Ja, wir Grüne haben eine Altersbeschränkung für Social Media gefordert. Ich habe mich wahnsinnig darüber gefreut, dass die Regierung diesen Vorschlag aufgenommen und gesagt hat: Wir als Regierung möchten den mutigen Schritt gehen und werden bis Ende des Jahres etwas liefern, weil wir wissen, dass Radikalisierung oft auf Social Media passiert. – Wo ist diese Lösung? – Nichts, es ist nichts passiert.
Ich würde mich ja weniger aufregen, wenn der Hut nicht brennen würde. Was ist aus dem angekündigten Round Table zu den SOS-Kinderdorf-Vorfällen geworden? – Nichts. Dabei reden wir gerade im Kontext von all den Vorwürfen im SOS-Kinderdorf-Skandal nicht von irgendwelchen technischen Lösungen, sondern da geht es um den Schutz von Kindern. Es geht darum, dass Vertrauen zerstört wurde, dass Verantwortung übernommen werden muss.
So wird auch in diesem Antrag das strukturelle Kernproblem nicht angegangen, und das ist die Zurücknahme der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene. Warum? – Alle Experten und Expertinnen erklären uns jedes Mal wieder, dass es dringend eine bundesweit einheitliche Regelung braucht. Die Länder haben genug Zeit gehabt, dass sie einheitliche Standards festlegen, dass sie Qualität reinbringen, dass sie genügend Plätze schaffen – sie haben es nicht geschafft.
Dass es nicht funktioniert, sehen wir jetzt zum Beispiel an einem ganz konkreten Fall in Kärnten, der wirklich erschütternd ist: Dort warten Kinder in hoch belasteten, prekären Familienverhältnissen gerade auf einen Krisenwohnplatz, auf ein sicheres Zuhause. Wir reden hier von Kindern, die in ihren Herkunftsfamilien beispielsweise Gewalt erleben. Das Absurde ist: Diese Plätze gibt es, nur gibt es einen Aufnahmestopp, und somit müssen die Kinder weiterhin in ihren Herkunftsfamilien bleiben, erleben weiterhin Gewalt und werden nicht ausreichend geschützt. – Das, liebe Kollegen und Kolleginnen, kann es doch wirklich nicht sein. (Beifall bei den Grünen.)
Dieser Antrag mag sicher gut gemeint sein, aber gut gemeint ist in der aktuellen Situation zu wenig. – Liebe Bundesregierung, kommen Sie bitte endlich ins Tun! Auch der runde Tisch ist immer noch ausstehend. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
16.13
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Bauer, der ich an dieser Stelle zum Anlass der Namensänderung, nämlich ihrer Eheschließung, ganz herzlich gratulieren möchte – sie ist ja erst vor kurzer Zeit erfolgt. (Allgemeiner Beifall.)
Bitte, Frau Bundesministerin.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.