RN/110

16.18

Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren hier und zu Hause! Ja, wir haben es schon gehört: Die Regierung sagt, sie will allfällige gesetzliche Lücken im Kinderschutz prüfen. – Sehr geehrte Damen und Herren, Prüfen alleine schützt leider kein Kind; Gesetze und Erwachsene sollten Kinder schützen. Unsere Vorschläge dazu – meine Kollegin hat heute auch schon das etwas ausgeführt – liegen seit Jahren auf dem Tisch; sie wurden vertagt oder abgelehnt.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich erinnere Sie: Wir Freiheitliche haben gefordert, das Verbreiten von Pädophilenhandbüchern und den Verkauf von Kindersexpuppen hart zu bestrafen und zu verbieten. Wir Freiheitliche haben höhere Strafen für Besitz und Verbreitung von Kindesmissbrauchsdarstellungen gefordert. Wir Freiheitliche haben ein lebenslanges Beschäftigungsverbot für verurteilte Sexualstraftäter gefordert – kein Einsatz mit Kindern, nirgends, nie mehr. Wir haben ein verpflichtendes Gütesiegel für Kinder- und Jugendbetreuung mit klaren Standards gefordert. Wir haben einen Fonds für Opfer gefordert, mit dem der Staat die Therapiekosten und die Verfahrenskosten übernimmt und sich am Täter regressieren soll. (Zwischenruf des Abg. Hörl [ÖVP].) Wir haben unabhängige Ombudsstellen und Beschwerdewege verlangt. Wir haben darauf hingewiesen, dass Kinder in staatlicher Obsorge automatisch krankenversichert sein müssen (Zwischenruf des Abg. Stögmüller [Grüne]) – sogar das wurde vertagt.

Auch heute fordern wir klare Regeln: keine Ausnahmen bei sexuellen Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren; härtere Strafen bei Cybergrooming und Gruppenvergewaltigungen – das sind schwere Vergehen –; unbedingte Anzeigepflicht bei Verdacht auf Missbrauch für Behörden, Schulen und Einrichtungen; verbindliche Prävention an Schulen und bei Vereinen; schnelle Verfahren bei Sexualdelikten gegen Kinder. Diese jungen Opfer können nicht jahrelang warten! Es braucht psychosoziale Begleitung für die Opfer, verpflichtende Fortbildungen für Richter und Staatsanwälte. Es gibt so viel, das in diesem Bereich notwendig wäre, aber eines ist auch ganz besonders wichtig: keine Sonderbehandlung nach Herkunft bei schweren Gewalt- und Sexualdelikten. Das Gesetz in Österreich gilt für alle, auch wenn das im Herkunftsland halt so ist. (Beifall bei der FPÖ.) 

Und ja, es gibt Lücken, aber Prüfen allein ist eben kein Schutz. Viele Maßnahmen wären ausformuliert, sie bräuchten keine weitere Evaluierung, sie bräuchten nur eine Mehrheit im Parlament, eine Mehrheit von uns allen, von uns Abgeordneten.

Während geprüft wird, bleiben Kinder nämlich schutzlos, während vertagt wird, profitieren Täter, und während diskutiert wird, lernen die Opfer, dass der Staat sie nicht ernst nimmt. Der Fall Anna zeigt das brutal: Der Schutz hat versagt. Am Ende stehen Freisprüche – nicht, weil nichts passiert ist, sondern weil das Gesetz zu schwach ist. 

Dieser heutige Antrag, zu prüfen, ist schon auch ein Eingeständnis politischen Versagens. Wer heute sagt, man müsse prüfen, hat in Wahrheit jahrelang weggeschaut, und SOS-Kinderdorf ist ein schreckliches Beispiel dafür. Kinderschutz braucht keine Arbeitsgruppen, Kinderschutz braucht klare Gesetze, klare Strafrahmen und klare Konsequenzen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir sagen heute: Wir stimmen in der Hoffnung zu, dass dieser Antrag kein Feigenblatt ist. Er muss der letzte Schritt vor Umsetzungen sein, es müssen rasch verbindliche Gesetzesänderungen folgen, denn alles andere ist zwar politisch bequem, aber menschlich nicht zu verantworten. (Beifall bei der FPÖ.)

16.21

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lindinger. Die eingemeldete Redezeit sind 4 Minuten. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.