RN/119
16.43
Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Es ist schade, Herr Kollege Darmann, dass Sie auch bei so einem wirklich wichtigen Thema, nämlich der Staatsbürgerschaft, dann doch so viele Fakten verdrehen und sie hier auch falsch ansprechen. (Abg. Darmann [FPÖ]: Ja natürlich! Hätte mich auch gewundert, wenn ...!)
Ich möchte zuallererst einmal sagen: Unser Innenminister ist nicht irgendwo, unser Innenminister ist derzeit auf Zypern. Warum? – Zypern hat derzeit den Vorsitz in der Europäischen Union, und da treffen sich die Innenminister – dort ist er zugegen. Er ist hier ordnungsgemäß vertreten, durch den Staatssekretär – sogar aus dem eigenen Ministerium –, der auch Rede und Antwort stehen kann. (Abg. Darmann [FPÖ]: Ob der dort ist oder nicht, interessiert ja dort keinen Menschen!) – Na ja, aber er hat die Aufgabe, Österreich in Fragen betreffend das Innenministerium, die innere Sicherheit zu vertreten (Abg. Darmann [FPÖ]: Ja, das geht meistens zum Nachteil Österreichs aus!), und deswegen macht er es auch. (Zwischenrufe der Abgeordneten Hanger [ÖVP] und Michael Hammer [ÖVP].)
Die Staatsbürgerschaft, meine geschätzten Damen und Herren, ist tatsächlich ein sehr, sehr hohes Gut. Die Staatsbürgerschaft ist tatsächlich ein sehr, sehr hohes Gut, und Österreich hat eines der strengsten Staatsbürgerschaftsgesetze und -rechte in ganz Europa. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Da musst du ja selber lachen!) Das heißt, man bekommt sie weder geschenkt noch auf Zuruf noch im Vorbeigehen, sondern nur dann, wenn man ganz, ganz knallharte Kriterien erfüllt. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Die da wären?)
Übrigens, das Besondere bei Debatten über Themen, die das Innenressort betreffen, ist in dieser Konstellation immer, dass Herr Kickl ja selbst einmal Innenminister war und man schauen kann, was denn in seiner Zeit passiert ist. (Abg. Deimek [FPÖ]: Ist euch das eigentlich nicht fad? – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Kickl, Kickl, Kickl!) Natürlich hat auch Herr Innenminister Kickl in seiner Zeit Tausende Staatsbürgerschaften nach zehnjähriger Aufenthaltsdauer in Österreich, nach rechtmäßiger Aufenthaltsdauer, vergeben – das war natürlich so. (Abg. Darmann [FPÖ]: Das ist sich mit 2015 aber nicht ausgegangen, oder?)
Nun, wie ist das mit der Staatsbürgerschaft? Vielleicht noch etwas zum Sachlichen: Sie haben den Begriff Asylanten verwendet. Den verwenden Sie, denke ich, durchaus bewusst, um da so ein bisschen einen Nebel darüberzulegen. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Das sind ja Asylanten, oder nicht?) In der Fachsprache gibt es die Asylanten nicht, es gibt die Asylwerber und die Asylberechtigten. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)
Die Asylwerber haben überhaupt kein Recht. Die Asylwerber haben nicht einmal das Recht auf soziale Leistungen. (Abg. Darmann [FPÖ]: Das habe ich nicht einmal gesagt! Du musst mehr zuhören!) Die Asylwerber haben maximal das Recht auf Grundversorgung und überhaupt kein Recht auf die Staatsbürgerschaft. Wenn Sie die Asylberechtigten meinen: Die Asylberechtigten haben ein Aufenthaltsrecht, das ihnen in einer Einzelfallprüfung zugestanden wurde. (Abg. Darmann [FPÖ]: Ein Asylant ist ein Asylberechtigter, auch für die ÖVP!)
So, und jetzt kommen wir zur Staatsbürgerschaft: Die Staatsbürgerschaft bekommt man wie gesagt nicht im Vorbeigehen und auf Zuruf, sondern nur aufgrund ganz harter Kriterien, die erfüllt sein müssen. Die Kriterien sind zum Beispiel: gesicherter Lebensunterhalt – man muss so viel verdienen, dass man sich selbst oder auch seine Familie erhalten kann, nur dann bekommt man eine Staatsbürgerschaft; Deutschkenntnisse – mindestens B1, (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Ja, ja, ja genau! – Abg. Erasim [SPÖ]: Das schaffen ja nicht einmal alle in der FPÖ!), und das wollen wir in dieser Regierung sogar noch etwas verschärfen, auf B2; Staatsbürgerschaftsprüfung, Unbescholtenheit, bejahende Einstellung zur Republik Österreich und vieles mehr. Das heißt, die bekommt man nicht im Vorbeigehen und man bekommt sie nur nach einer Einzelfallprüfung – nicht irgendwie nach einer Zeitdauer, sondern nur nach einer Einzelfallprüfung. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Ja genau, das glaubst ja selber nicht! – Abg. Deimek [FPÖ]: Und was ist mit den ungeprüften Doppelstaatsbürgerschaften? – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Wie viele Staatsbürger gibt es, die nicht Deutsch können?)
Und ich sage Ihnen ehrlich: Wissen Sie, ich habe einen Mitarbeiter, der mit sieben Jahren aus dem Kosovo nach Österreich gekommen ist – ja, mit sieben Jahren – und mit 23 dann die Staatsbürgerschaft erhalten hat. Er hat hier in Österreich eine Lehre gemacht, und erst als er dann einen Beruf hatte und genug Einkommen hatte, konnte er um die Staatsbürgerschaft ansuchen. Er ist vollwertiges Mitglied unserer Gesellschaft, er zahlt Steuern, er ist in Vereine integriert. Ja, warum soll denn jemand, der alle Anforderungen erfüllt, nicht die Staatsbürgerschaft bekommen?
In meiner Region – in meiner Region, in der ich zu Hause bin – kenne ich zum Beispiel einen Wirt, der seinerzeit mit einer Fluchtbewegung aus Serbien kam und heute voll integriertes Mitglied unserer Gesellschaft ist. Er zahlt Steuern, hat Angestellte, ist selbstständig. (Abg. Stefan [FPÖ]: Asylant!) Ja, warum soll denn nach zehn Jahren ein Mensch wie dieser, mit Unbescholtenheit, mit Deutschkenntnissen, mit einer Selbsterhaltungsmöglichkeit, der auch Steuern zahlt, der völlig integriert ist, der Leistung bringt – genau die Leistung, die wir uns erwarten –, keine Staatsbürgerschaft erhalten? Das müssen Sie einmal erklären! (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und NEOS.)
Das heißt, die Differenzierung ist wichtig. Wie gesagt, die Kriterien sind in Österreich mit Recht sehr streng – mit Recht sehr streng! Die Staatsbürgerschaft bekommt man nicht geschenkt und nicht im Vorbeigehen (Zwischenruf der Abg. Schartel [FPÖ]), weder jemand, der über ein Arbeitsmarktprogramm kommt, noch jemand, der über das Asylrecht kommt. (Abg. Darmann [FPÖ]: Unterscheide einmal Asyl und Zuwanderung!) Das heißt, wenn sich jemand integriert hat, weil er auch lange hier ist, wenn er Steuern zahlt, wenn er zum Wohlstand unserer Gesellschaft beiträgt (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Dann ist er immer noch Asylant!), dann ist noch immer die Frage: Warum soll der dann keine Staatsbürgerschaft erhalten? (Abg. Darmann [FPÖ]: Unterscheide einmal Asyl und Zuwanderung! – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Ja, weil er als Asylant kommt! – Zwischenruf des Abg. Hanger [ÖVP].)
Deswegen, meine geschätzten Damen und Herren: Ja, die Staatsbürgerschaft ist ein hohes Gut. Das wird so bleiben, die Vergabe wird weiterhin sehr streng gehandhabt werden. Aber wenn jemand wie gesagt etwas zum Wohlstand unseres Landes beiträgt, egal wo er herkommt – egal welche Symbolpolitik Sie damit verknüpfen wollen (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Das ist nicht Symbol, das ist Gesetz!) –: Wir wollen, dass sich Leistung lohnt und Leistung auch belohnt wird (Abg. Darmann [FPÖ]: Das merkt man in Österreich! In Österreich wird Leistung bestraft!), und das Ende eines erfolgreichen Integrationsprozesses ist die Möglichkeit, um die Staatsbürgerschaft in Österreich anzusuchen.
Das haben Sie übrigens in der Zeit von Innenminister Kickl, als Sie selbst in der Regierung waren, genauso gesehen und auch genauso argumentiert. Das sei hier angemerkt. Und an diesem Weg werden wir auch festhalten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS. – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Ja, ja, machts das nur!)
16.49
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Leinfellner. Die eingemeldete Redezeit beträgt 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Darmann [FPÖ]: So, bitte eine gescheite Rede!)
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.