RN/126

17.12

Staatssekretär im Bundesministerium für Inneres Mag. Jörg Leichtfried: Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren, die sich diese Debatte anschauen! Ich habe die Debatte sehr, sehr aufmerksam verfolgt und möchte zu einigen Teilaspekten Stellung nehmen, die mir dabei wichtig vorkommen. 

Lassen Sie mich eines klarstellen: Es gibt keinen Automatismus für die Staatsbürgerschaft. Es gibt kein automatisches Staatsbürgerwerden beziehungsweise Staatsbürgerinwerden, sondern es gibt sehr, sehr strenge Voraussetzungen dafür, und wie schon öfters erwähnt wurde, gehört das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht zu den strengsten dieser Welt. 

Was sind die Voraussetzungen? – Es gehören dazu ein gesicherter Lebensunterhalt, Deutsch- und Wertekenntnisse, die Person darf keine Verurteilungen, auch keine Verwaltungsstrafen haben und muss eine bejahende Einstellung zur Republik Österreich und unseren Grundwerten haben. 

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Bundesregierung hat sich auch im Regierungsprogramm darauf verständigt, dieses Gesetz noch zu optimieren, nämlich bei den Deutschkenntnissen und den Integrationsanforderungen, bei der positiven Absolvierung von Integrationsprogrammen, und außerdem sollte es einen verpflichtenden Staatsbürgerschaftskurs geben, bei dem der Fokus insbesondere auf einem Demokratieverständnis, den europäischen Grundwerten sowie der Gleichstellung zwischen Mann und Frau liegen sollte. 

Zu Ihrem Entschließungsantrag selbst: Herr Kollege, Herr Abgeordneter Darmann, Sie haben gemeint, das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht sieht für „Asylanten“ dies und jenes vor. Im Antrag ist es auch so formuliert. Ich muss Ihnen leider sagen, Herr Abgeordneter Darmann: Das ist doppelt verfehlt. Es gibt den Begriff, den Rechtsbegriff Asylant im Staatsbürgerschaftsrecht nicht und es gibt auch keinen „Automatismus“. Ich hätte mir bei derartigen Anträgen zumindest eine gewisse juristische Ernsthaftigkeit gewünscht. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Außerdem wissen Sie bestimmt, und es wurde auch schon in der Debatte erwähnt, dass Österreich Vertragsstaat der Genfer Flüchtlingskonvention ist (Abg. Darmann [FPÖ]: Jetzt will mir der Herr Staatssekretär sagen, dass er nicht weiß, was ein Asylant ist!) und ein genereller Ausschluss Asylberechtigter von Staatsbürgerschaften nicht zulässig ist. Jede Lebensgeschichte, jeder Antrag ist unterschiedlich und muss daher auch nach unterschiedlichen Kriterien beurteilt werden. Die Verleihung der Staatsbürgerschaft, ich sage es nochmals, ist kein Automatismus, sondern ein bewusster Akt auf Grundlage klarer gesetzlicher Regeln. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Wer die Voraussetzungen erfüllt, erhält damit den Zugang zu Rechten, übernimmt zugleich aber Verantwortung, und es eröffnet die Möglichkeit zur gleichberechtigten Teilnahme am demokratischen Leben – aber nur, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind. Das, geschätzte Damen und Herren, ist ein Rechtsstaat: voraussehbar, verlässlich und transparent. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.15

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Christofer Ranzmaier. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.