RN/132

17.30

Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Damen und Herren! Bevor ich auf den Inhalt dieses Antrages eingehe, gestatten Sie mir noch ein abschließendes Wort zur Aussage des Kollegen Gödl, entschuldigen Sie, des Kollegen Gerstl, nämlich in Bezug darauf, dass unser vorheriger Antrag wegen des BVG rassische Diskriminierung verfassungswidrig gewesen wäre. Im Ausschuss habe ich Ihnen gesagt: Der Gleichheitssatz ist nicht anwendbar, weil das ein Staatsbürgerrecht ist. Dann haben Sie das nachgeschaut und sind auf das BVG rassische Diskriminierung gekommen. 

Ich sage Ihnen heute: Natürlich darf nach dem Asylstatus unterschieden werden. Würde man dieses Bundesverfassungsrecht über das Verbot rassischer Diskriminierung so auslegen, wie Sie das tun, dürften wir auch nicht Unterscheidungen zwischen Unionsbürgern und Drittstaatsangehörigen treffen, was wir aber natürlich tun dürfen. Also noch einmal dazu: Unsere Anträge sind verfassungsrechtlich geprüft und in Ordnung. (Beifall bei der FPÖ.) 

Auch dieser jetzige Gesetzesantrag ist ein zulässiger Baustein, ein Baustein der symbolischen Festung Österreich für Sicherheit, Frieden und Wohlstand in unserem Land. 

Denken Sie noch einmal an das Jahr 2015, ein Wasserrohrbruch des österreichischen Asylsystems: über 88 000 Asylanträge in einem Jahr. Aber eine noch größere Welle mit weitaus geringerem Medienecho hat doch Innenminister Karner zu verantworten: Allein in den letzten vier Jahren – von 2022 bis 2025 – gab es weitere 213 000 Asylanträge, also durchschnittlich 53 000 Asylanträge pro Jahr, in einem Jahr sogar an der Spitze das Katastrophenjahr 2015 weit übersteigend. 

Dieser Katastrophenbilanz einer ÖVP-geführten Bundesregierung – Schwarz-Grün und jetzt als Teil der Verliererampel – stehen die Erfolgszahlen aus unseren Nachbarländern gegenüber: Im Jahr 2024 gab es etwa in Tschechien und Kroatien circa je 1 000 Anträge, in der Slowakei 135 Anträge, in Ungarn 25 Anträge. Also unsere EU-Nachbarländer zeigen vor, was Sie nicht schaffen und leider auch nicht schaffen wollen.

So viel dazu, Herr Kollege Gödl. Zu einer früheren Debatte: Sie haben einmal gesagt, wir sollen Sie an den Zahlen messen. – Genau das tun wir, und Ihre Zahlen sind katastrophal. (Beifall bei der FPÖ.) 

Meine Damen und Herren! Asylzuwanderung ist Armutszuwanderung, eine massive Belastung für unser Land. Wir erkennen es in den Statistiken zur Grundversorgung, in den Statistiken zur Auszahlung von Sozialhilfe und Mindestsicherung. Wir erkennen es an den steigenden Mieten, an den Problemen im Schulwesen. Wir sehen es in den Krankenhäusern. Wir sehen es sehr deutlich auch in unserem Stadtbild. 

Asylzuwanderung ist aber leider auch oft Kriminalitätszuwanderung, wir sehen auch das in der Statistik. In Österreich leben derzeit circa 20 Prozent an Nichtstaatsbürgern, also würde man eigentlich erwarten, dass ungefähr auch 20 Prozent entsprechend in der Kriminalitätsstatistik aufscheinen. Tatsächlich sind es aber 46 Prozent aller strafrechtlich entweder Angezeigten oder Verurteilten – bei beiden ist die Quote bei 46 Prozent –, und sogar 60 Prozent aller Häftlinge sind keine Staatsbürger.

Österreich ist eines der wenigen Länder der Welt, die von sicheren Drittstaaten umgeben sind und dennoch Asylanträge annehmen und diese mit allerlei Vorteilen verbinden. Sie gewähren den Asylwerbern eine Rundumvollversorgung, ein einklagbares Recht auf eine kostenlose Krankenversicherung – im Unterschied übrigens zu Deutschland –, während österreichische Selbstversicherer mit über 560 Euro monatlich zur Kasse gebeten werden. Sie gewähren dem Fremden Schutz davor, während des Asylverfahrens in sein Heimatland oder in ein anderes sicheres Drittland verbracht zu werden. Sie gewähren darüber hinaus auch noch das kostenlose Privileg einer Rechtsberatung und Rechtsvertretung, während jeder Österreicher von einem kostenlosen Rechtsanwalt und einer Rechtsvertretung nur träumen kann, weil das System der Verfahrenshilfe einfach nicht gleichwertig ist. 

Sie finanzieren außerdem die Asyllobby auf Kosten des Steuerzahlers – beispielsweise die NGO Asylkoordination Österreich, mehrere Millionen Euro aus vier verschiedenen Bundesministerien – vier verschiedene! –, auch das ÖVP-geführte Innenministerium; und das war nur das Beispiel einer einzigen NGO. Sie pumpen jedes Jahr viele Millionen an österreichischem Steuergeld in dieses gescheiterte Asylsystem.

Wir Freiheitliche wollen schlichtweg das, was Sie leider, meine Damen und Herren von der Einheitspartei, nicht wollen: Wir wollen diesen naiven Sonderweg des österreichischen Asylrechts nicht nur reformieren, wir wollen ihn einfach abwickeln, und ein erster Schritt dazu ist, neue Asylanträge so zu behandeln, als wären sie nicht eingebracht worden. Damit entfällt jeder Versorgungsanspruch, jeder Anreiz, in Österreich einen Antrag zu stellen. Wir drücken sozusagen die Stopptaste. 

Wenn Sie nun behaupten, das wäre gar nicht möglich: Wir sind hier als gesetzgebende Körperschaft für den Inhalt des österreichischen Fremdenrechts verantwortlich. Die Bevölkerung will es, wir Freiheitliche wollen es. Die Vertreter dieser Bundesregierung und der Grünen wollen es leider nicht, das ist ja auch das Problem. Es geht also um den Willen und nicht um das Inhaltliche, um das Gesetz. Mit ein bisschen gutem Willen wäre es möglich. Österreich grenzt ausschließlich an sichere Drittstaaten. Das europäische Recht ist auch danach ausgerichtet, dass wir seit der Schengenosterweiterung kein Grenzland mehr sind, daher unzuständig für die Bearbeitung von Asylanträgen sind. Wir würden das nur umsetzen. 

Ihre eigene Reform zum Familiennachzug von Asylwerbern – die leider nur eine provisorische Bremse und kein Stopp ist – stützen Sie argumentativ auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Artikel 72, der klarstellt, dass die Zuständigkeit „für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit“ natürlich bei den Mitgliedstaaten liegt, also auch bei Österreich. Jetzt erklären Sie mir bitte, warum diese Zuständigkeitsregeln dann gelten sollen, wenn die ÖVP eine Reform im Asylwesen auf den Tisch legt, aber das alles auf einmal nicht mehr gelten soll, wenn die FPÖ das tut. Also diese Argumentation geht sich juristisch überhaupt nicht aus, meine Damen und Herren. 

Dieser Wasserrohrbruch im Asylrecht ist leider seit 2015 noch immer nicht behoben worden. Sie sind vollkommen abhängig – Sie wissen es ganz genau –, Ihr Innenminister ist auch abhängig von den Zahlen, wie sie halt einfach kommen. Sie haben gar keine Handhabe, das Gesetz erlaubt Ihnen gar keine Handhabe, hier angemessen darauf zu reagieren. Aus unserer Sicht wird es, um diesen Wasserrohrbruch zu beheben, nicht helfen, einfach mit Eimern zu hantieren und die Wassertemperatur zu messen, sondern Sie müssen das Wasser abstellen. 

Daher: Stimmen Sie unserem Antrag zu! (Beifall bei der FPÖ.) 

17.36

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ernst Gödl. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.