12.16

Abgeordnete Dr. Barbara Kolm (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen Staatssekretärinnen! Sehr geehrte Damen und Herren Zuseher zu Hause! Hohes Haus! Wir reden offen über Shrinkflation: Ja, sie existiert, ja, sie ärgert Konsumenten und ja, Transparenz ist wichtig. Dieser vorliegende Gesetzentwurf löst das Problem aber nicht, er verschiebt es nur. 

Zwar wird es wahrscheinlich auch noch möglicherweise mit einer zusätzlichen Reparatur versehen, denn die Kommission hat am 5.7.2025 einen Brief an die Regierung geschrieben und fordert eben genau zu dieser Reparatur auf. Das heißt also, dieser Gesetzentwurf ist nicht nur jetzt schon schlampig gemacht, er ist auch aus ordnungspolitischer Sicht schlichtweg falsch. Heuer gibt es das 250-jährige Jubiläum von Wealth of Nations von Adam Smith. Einer seiner zentralen Gedanken ist auch heute noch aktuell, und zwar: Wohlstand entsteht dort, wo freie Bürger, wo freie Konsumenten selbstbestimmt entscheiden und nicht dort, wo der Staat die Marktbewegungen reguliert. 

Transparenz ist wichtig, Konsumentenschutz ist legitim und steht bei uns Freiheitlichen an ganz oberster Stelle. (Beifall bei der FPÖ.) Die Frage lautet aber nicht: Brauchen wir noch mehr Vorschriften, noch mehr Informationspflichten, noch mehr Bürokratie oder trauen wir den Bürgern endlich Eigenverantwortung zu? Shrinkflation entsteht nicht im Supermarkt, sondern in der Produktion. Verantwortlich sind Erzeuger, die weniger Inhalt in gleiche Verpackungen füllen, natürlich mit dem Kalkül: Der Konsument soll es nicht bemerken. 

Die Regierung sieht vor, den Handel dazu zu verpflichten, Kennzeichnungen zu machen. Das ist ordnungspolitisch falsch. Das ist ein Verstoß gegen das Verursacherprinzip (Abg. Yildirim [SPÖ]: Da sagen aber die Gerichte was anderes!) und das ist schlichtweg unlogisch. Wer das Fieber misst, ist nicht schuld an der Krankheit. Unsere freiheitliche Position mit unserem Entschließungsantrag war ganz klar: Kennzeichnungspflicht durch die Erzeuger auf der Vorderseite der Verpackung, dort, wo die Kaufentscheidung fällt. Die Koalition hätte das annehmen können, hat es aber nicht getan. 

Noch problematischer ist, dass es eine dezentrale Praxisferne ist, statt einen Dialog mit den Betroffenen, nämlich mit den Produzenten zu führen. Insbesondere mit dem Handel wurde nicht gesprochen. Was jetzt herauskommt, ist ein Kontrollapparat. Dieses Gesetz wird natürlich für die Bürger und für die Konsumenten nach hinten losgehen, denn für die Konsumenten wird es noch teurer. Den betroffenen Handelsbetrieben drohen Verwaltungsstrafverfahren, umfangreiche Dokumentationen, Mitwirkungspflichten und so weiter. Das bedeutet mehr Kontrolle, mehr Verwaltung, mehr Bürokratie. 

Das ist nicht gelebter Konsumentenschutz. Die Bundesregierung erzeugt damit nämlich wieder diese Maßnahmen, die sie eigentlich mit dem eigenen Deregulierungspaket hätte abschaffen sollen. Das ist also das Pferd von hinten aufgezäumt. Wer Bürokratie abbauen will, darf sie nicht neu erfinden. 

Noch etwas: Der mündige Bürger erkennt die Dinge ganz klar. Er kann Preise vergleichen, er kann selbst Füllmengen prüfen und er kann selber entscheiden. Er denkt und handelt selbst. Er braucht nicht die Regierung zur Anleitung, und noch dazu etwas so Kompliziertes, wie es das jetzt ist. 

Das heißt, diese absurde Regierungsvorlage ist eigentlich selbst eine Mogelpackung, denn wir haben ja bereits bestehende Instrumente (Abg. Hafenecker [FPÖ]: Darum traut sich nicht einmal der Minister her!): Wir haben das UWG, Nettofüllmengenpflicht und Grundpreisauszeichnungen, und der Praxisbeweis besteht ganz klar. Der VKI klagt, und der VKI gewinnt. Das heißt also, der Rechtsstaat funktioniert, die Marktwirtschaft funktioniert, die Durchsetzung des bestehenden Rechts ist gegeben. Wir brauchen daher nicht noch so eine neue Verordnung oder ein neues Gesetz der Bundesregierung. Shrinkflation bekämpft man nicht mit Warnschildern, sondern mit Verantwortung dort, wo sie drinnen steht. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.21

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Carmen Jeitler-Cincelli. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.