13.07
Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig: Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Liebe Kundinnen und Kunden! Ich glaube, wir erleben es alle: In den letzten Monaten ist eine sehr starke Preisentwicklung zu erkennen und besonders der Lebensmittelbereich ist davon wirklich extrem stark betroffen. Die Menschen spüren diese Auswirkungen jeden Tag – sie spüren es beim Restaurantbesuch, sie spüren es natürlich beim Einkauf, sie spüren es beim Wocheneinkauf, sie spüren es am Monatsende und sie sehen es auch beim Blick auf ihr Konto.
Viele Menschen sagen – das haben wir heute schon gehört –: Ich zahle immer mehr, bekomme aber gefühlt immer weniger. Diese Wahrnehmung, geschätzte Damen und Herren, ist nicht nur eine Wahrnehmung, sondern sie ist tatsächlich real, und deswegen ist diese Aussage von den Menschen auch berechtigt. Ich bin überzeugt davon: Die Politik muss handeln, wenn diese Wahrnehmung auch Realität ist. Wenn die Menschen das spüren, hat die Politik einfach zu handeln.
Genau deswegen haben wir in den letzten Monaten einige Maßnahmen gesetzt – es wurde schon angesprochen –: Im Bereich der Energie wurden wichtige Gesetze verabschiedet, haben Sie, geschätzte Abgeordnete, diese hier beschlossen. Wir haben im Bereich der Mieten den Mietpreisstopp umgesetzt, wir haben die Mietpreisbremse eingesetzt, von der viele Millionen Menschen tatsächlich profitiert haben und auch noch profitieren werden. Wir haben auch für den Juli des heurigen Jahres die Mehrwertsteuersenkung für ausgewählte Lebensmittel auf 4,9 Prozent in Bearbeitung. All das wird dazu führen, dass das Leben für die Menschen leistbarer wird. Davon, geschätzte Damen und Herren, sind wir in der Regierung überzeugt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Heute haben wir eben das Shrinkflation-Gesetz oder das sogenannte Anti-Mogelpackungs-Gesetz auf dem Programm – oder Sie werden es beschließen –, und auch diese Maßnahme wird tatsächlich den Kundinnen und Kunden nützen und nicht den Konzernen. Das ist auch unser Ansatz.
Wir haben die Aufgabe, das Leben für die Menschen leistbarer zu machen. Wir haben auch die Aufgabe, Konsumentinnen und Konsumenten Kaufentscheidungen zu ermöglichen aufgrund von realen und reellen Preisen und von realen Angaben. Und dafür wird das heutige Shrinkflation-Gesetz auch sorgen.
Wir machen das, geschätzte Damen und Herren, gemeinsam in der Regierung, das möchte ich wirklich betonen, weil gerade das Shrinkflation-Gesetz aus meiner Sicht ein gutes Beispiel dafür ist, wie die Zusammenarbeit zwischen den Koalitionsparteien funktioniert. Wir haben das Shrinkflation-Gesetz im Regierungsübereinkommen verankert. Wir haben auch im Ausschuss für Konsument:innenschutz sehr intensiv besprochen, dass es Maßnahmen gegen die Shrinkflation braucht, und wir haben den Gesetzentwurf dann im Wirtschaftsministerium und im Wirtschaftsausschuss umgesetzt und wir, Sie, werden es heute gemeinsam beschließen. Das zeigt mir, dass wir, wenn wir gemeinsam auf die Probleme der Menschen schauen, gemeinsam durchaus sehr, sehr tragfähige Lösungen beschließen können. Dafür ein großes Danke an die Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP und auch von den NEOS. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)
Es ist schon angesprochen worden, aber lassen Sie mich vielleicht noch einmal kurz wiederholen, was genau mit diesem Shrinkflation-Gesetz umgesetzt wird: Es muss zukünftig gekennzeichnet werden, wenn die Packung gleich groß bleibt, der Inhalt weniger wird, der Preis ebenfalls gleich hoch bleibt oder – wie in den letzten Monaten leider auch oft geschehen – auch höher wird. Das ist eine stille und versteckte Teuerung für die Menschen. Das ist tatsächlich so, und deswegen gehen wir mit diesem Anti-Mogelpackungs-Gesetz genau gegen diese versteckte Teuerung vor, denn wir sind überzeugt davon: Kundinnen und Kunden haben ein Recht darauf, zu wissen, was sie kaufen, und auch, was in der Verpackung drinnen ist, an Inhalt und auch an Größe.
Die Kennzeichnung wird dafür sorgen – auch davon sind wir überzeugt –, dass diejenigen, die weniger einfüllen, oder eben der Handel das auch offenlegen müssen. Und: Die Kennzeichnung wird im Geschäft erfolgen – entweder am Regal, am Produkt oder in der Nähe des Produktes. So wird die versteckte Preiserhöhung, wie ich schon angesprochen habe, für die Kund:innen sichtbar. Die Preiserhöhung wird nachvollziehbar, und die Information – und das ist aus meiner Sicht eines der großen Assets – erfolgt genau dort, wo sie erfolgen soll, nämlich direkt beim Kunden und bei der Kundin, direkt vor Ort. Das ist praktikabel und wichtig für die Kaufentscheidung, und ich finde auch, das ist sehr lebensnah, geschätzte Kolleginnen und Kollegen.
Es ist uns auch wichtig, dass dieses Shrinkflation-Gesetz nicht als, sage ich jetzt einmal, gegen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter empfunden wird, im Gegenteil, es ist ein Gesetz für die Kundinnen und Kunden. Ich möchte schon auch sagen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ja auch Kundinnen und Kunden. Es werden demnach auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von dieser Kennzeichnungspflicht profitieren. (Beifall bei der SPÖ.)
Dass es funktioniert – auch wenn wir im Vorfeld der Gesetzwerdung viele Diskussionen geführt haben –, zeigt uns ja Billa, denn Billa zeichnet bereits aus, auch ohne das Gesetz, also es wird schon auf diese Shrinkflation hingewiesen. Da sieht man auch, dass es möglich ist, wenn die Handelsunternehmen das möchten. Deswegen wirklich ein Danke an Billa dafür, dass das jetzt schon, bevor das Gesetz in Kraft getreten ist, umgesetzt wird. Man sieht daran: Es ist kein Bürokratiemonster, wie das oftmals gesagt wird, sondern es ist ein Dienst an dem Kunden, an der Kundin. Deswegen bin ich auch überzeugt davon, dass das aus Sicht des Konsument:innenschutzes wichtig ist, auch für mich als für den Konsument:innenschutz zuständige Staatssekretärin.
Herr Kollege Wurm, Ihnen ist ja der Konsument:innenschutz wirklich ein großes Anliegen, aber Konsument:innenschutz ist eben mehr als nur Verbraucher:innenschutz. Konsument:innenschutz bedeutet eben auch, Preise zu kontrollieren, bedeutet auch, Menschen in die Lage zu versetzen, gute Kaufentscheidungen treffen zu können. Aus unserer Sicht ist genau deswegen dieses Shrinkflation-Gesetz eine sehr, sehr wichtige Grundlage für Kundinnen und Kunden, um selbstbestimmte und reelle Kaufentscheidungen treffen zu können. Davon sind wir wirklich überzeugt.
Wir haben auch die Strafen erhöht – für den Fall, dass es in Zukunft nicht ausgezeichnet wird oder dass es Verstöße geben wird; das ist aus meiner Sicht auch wichtig. In Zukunft sind 15 000 Euro an Strafe zu bezahlen, aber erst bei wiederholten Verstößen, weil uns, wie schon angesprochen wurde, auch das wichtig ist: beraten statt zu strafen, denn eigentlich geht es uns ja darum, dass es eine Verhaltensänderung gibt, sodass diese Shrinkflation oder dieses Anbieten von Mogelpackungen wirklich der Vergangenheit angehört. Das ist uns besonders wichtig, deswegen: beraten statt strafen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Noch ein Punkt, der mir besonders wichtig ist – ich komme auch aus einer ländlicheren Gegend –: Wir möchten nicht, dass dieses Gesetz den Greißler ums Eck trifft. Wir möchten den Greißlerinnen und Greißlern, die es noch gibt, nicht die Wirtschaftsgrundlage entziehen, deswegen ist die Kennzeichnungspflicht erst ab einer Betriebsgröße von 400 Quadratmetern umzusetzen oder wenn es eine Handelskette mit mindestens fünf Filialen ist. (Abg. Wurm [FPÖ]: Onlinehandel!) Wir belasten damit – es ist mir wichtig, das zu sagen – nicht die regionalen Nahversorgerinnen und -versorger, sondern wir nehmen jene in die Pflicht, die große Marktanteile haben und die Preise natürlich auch aufgrund ihrer großen Marktanteile mitgestalten. Die Verantwortung liegt einfach dort, wo die Preisdynamik entsteht.
Und da wir wissen – es ist mir wichtig, auch das noch zu sagen –, dass sich die Märkte verändern, werden wir auch eine Sunset-Klausel einführen. Das heißt, das Gesetz wird bis Ende 2030 befristet sein. Wir werden das evaluieren und schauen, ob dieses Gesetz auch das erfüllt, was wir uns alle davon erhoffen, und ob es angepasst werden muss, ob es beibehalten wird oder ob es aufgehoben wird.
Geschätzte Damen und Herren, abschließend: Ich bin wirklich überzeugt davon, dass das Shrinkflation-Gesetz eine wichtige Maßnahme im Bereich der Transparenz ist, auch im Bereich der Fairness all jenen gegenüber, die mit ihren Packungsgrößen nicht tricksen, sondern die in der Wirtschaft ordentlich arbeiten. Das ist ein gutes Signal auch in Richtung Fairness, denn aus unserer Sicht darf es einfach nicht sein, dass die Kundinnen und Kunden in den Geschäften getäuscht werden. Aus unserer Sicht darf Täuschung kein Geschäftsmodell sein, geschätzte Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ja, ich bin überzeugt davon, es ist ein weiterer Schritt, um das Leben für die Menschen leistbarer zu machen, es werden andere Schritte folgen müssen. Wir werden uns in Zukunft auch mit dem Österreichaufschlag intensiv beschäftigen müssen. Auch diesbezüglich ist das Wirtschaftsministerium in guten Gesprächen mit den Koalitionspartnerinnen und Koalitionspartnern, weil es uns wichtig ist, in diesem Bereich gemeinsam tätig zu werden.
Lassen Sie mich zum Schluss noch eine Bitte in Richtung FPÖ anbringen – wir haben ja im Ausschuss für Konsument:innenschutz sehr intensiv darüber diskutiert, wie wichtig auch Ihnen der Konsument:innenschutz, Transparenz und Fairness sind –: Jetzt haben Sie die Gelegenheit, das auch zu beweisen, indem Sie diesem aus unserer Sicht wichtigen Anti-Mogelpackungs-Gesetz Ihre Zustimmung geben und damit auch den Kundinnen und Kunden, den Menschen in Österreich beweisen, dass es Ihnen wichtig ist, auch einen Beitrag dazu zu leisten, dass das Leben für die Menschen leistbarer wird. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
13.17
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Barbara Teiber.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.