13.44

Abgeordnete Elisabeth Feichtinger, BEd BEd (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Stellen wir uns einen Augenblick vor, wir betreten einen Supermarkt: leere Regale, wir hören nur das Echo unserer Schritte, keine Milch im Kühlregal, kein Brotduft in der Luft, und ich finde im Vorratsgang auch nicht den Reis – nicht weil wir zu spät zum Einkaufen gekommen sind, sondern weil eine Krise unser Land getroffen hat, eine Pandemie wie Covid-19, ein Blackout oder Katastrophen, die unsere Gesellschaft und das öffentliche Leben zum Stillstand gebracht haben. Gerade in solchen Momenten zeigt sich, wie tragfähig das Fundament unseres Staates ist: nicht an großen Worten, sondern de facto daran, ob am nächsten Morgen ein Teller mit Brot auf dem Tisch steht.

Das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz ist deshalb kein gewöhnliches Gesetz. Es ist ein Sicherheitsnetz und vor allem auch ein Schutzschirm; ein Gesetz, das im wahrsten Sinne des Wortes überlebenswichtig ist. Es ruht auf zwei starken Säulen.

Die erste Säule ist die Vorsorge. Vorsorge heißt aber, nicht erst dann aktiv zu werden, wenn wir schon in der Krise sind, sondern vorausschauend zu agieren. Wir wollen wissen, welche Lebensmittel aktuell in Österreich lagern, vor allem auch wo und in welcher Zahl. Diese Abfrage des Regellagerbestandes ist wie ein Blick in die Vorratskammer unserer Nation, denn nur wer weiß, was vorhanden ist, kann auch klug agieren, handeln und planen. Auf dieser Grundlage können wir strategisch öffentliche Vorräte aufbauen oder, wenn nötig, natürlich auch Handelspartner dazu verpflichten, diese Vorräte aufzubauen – nicht blind, nicht bürokratisch, sondern orientiert an vorhandenen Kapazitäten und vor allem auch mit realen Kosten. (Beifall bei der SPÖ.)

Die zweite Säule sind die Lenkungsmaßnahmen. Wenn die Krise tatsächlich eintritt, übernimmt die öffentliche Hand die Verantwortung. Dann geht es nicht mehr um diese Listen, sondern dann geht es darum, dass die Lebensmittel fair und gerecht auf alle Menschen verteilt werden. Dann darf es natürlich nicht davon abhängen, wie dick mein Geldbörserl ist, sondern alle Menschen sollen transparent und gut versorgt sein.

Wir haben aus vergangenen Krisen gelernt. Die Covid-Pandemie hat es uns gezeigt: Wir haben gesehen, wie verletzlich große Lieferketten sind. Und wir haben eines gesehen: dass sich einzelne Menschen aus diesen Situationen massiv Profit herausgeschlagen haben – das wollen wir mit diesem Gesetzentwurf definitiv verhindern und unterbinden. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Strasser [ÖVP].)

Deshalb enthält die neue Regelung klare Schutzmechanismen. Der Staat zahlt keine Wucherpreise. Wir schauen uns an, was ein Lebensmittel in den letzten zwölf Monaten gekostet hat, nehmen den mittleren Preis her, kappen somit die spekulativen Preisspitzen und zahlen dann diesen Wert.

Doch das wichtigste Fundament unserer Versorgung ist und bleibt die Landwirtschaft. Eine vielfältige, klein strukturierte und vor allem nachhaltige Landwirtschaft ist wie ein starkes Wurzelwerk: So kann ein Baum auch bei einem starken Unwetter nicht umfallen. Regionale Kreisläufe geben Stabilität; Vielfalt stärkt die Resilienz. Ganz klar: Wenn wir mit der Natur arbeiten und nicht gegen sie, dann können wir dafür sorgen, dass auch die kommenden Generationen gut versorgt sind – das ist unser Ziel. Eine solche Landwirtschaft ist kein romantisches Ideal meinerseits, sondern sie ist unser aller Lebensversicherung.

Wir modernisieren ein Gesetz aus dem Jahr 1997 in der Hoffnung, dass wir es nie vollinhaltlich brauchen werden, aber sollte Österreich einmal in eine Krise schlittern, dann ist klar (Abg. Schartel [FPÖ]: Mit euch ...!): Österreich ist gewappnet, und wir lassen definitiv keinen Menschen zurück. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.48

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Karin Doppelbauer.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.