Abstimmung

Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur Abstimmung. – Herr Abgeordneter (in Richtung Abg. Hofer, der zwischen den Bankreihen steht), ich würde Sie ersuchen: Wir kommen zur Abstimmung.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 325 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Strasser, Feichtinger, Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht. 

Da der vorliegende Gesetzentwurf sowie der erwähnte Abänderungsantrag eine Verfassungsbestimmung enthalten, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest. 

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen. 

Die Abgeordneten Strasser, Feichtinger, Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 und 2 eingebracht.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich auch um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. 

Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Damit gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Dringende Demokratisierung des Verwaltungsrates der Agrarmarkt Austria“.

Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.