RN/87
15.40
Abgeordnete Sigrid Maurer, BA (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleg:innen! Herr Kollege Graf, wir stellen hier einen Dringlichen Antrag und wir als Oppositionspartei, die diesen Dringlichen Antrag einbringt, bestimmen auch darüber, an wen sich der Antrag richtet. Der Antrag richtet sich an sich an die gesamte Bundesregierung und an sich an den Bundeskanzler. Der Bundeskanzler hat das Recht, sich durch seinen Staatssekretär vertreten zu lassen.
Wir hatten in der Vergangenheit, ich erinnere an die Causa Dringliche Anfrage an Andreas Babler und sämtliche Vertretungsgeschichten damals, Nichtanwesenheiten. Es gibt eine ganz klare Vertretungsregelung und die lautet natürlich, dass der Bundeskanzler sich von seinem Staatssekretär vertreten lassen kann und nicht vom Finanzminister.
Es ist schon noch unsere Entscheidung, an wen wir unseren Dringlichen Antrag richten. Ich möchte das hier nur zu Protokoll geben: Es hat hier die Parlamentsdirektion selbstverständlich auch richtig ihre Einschätzung gegeben, der Dringliche Antrag richtet sich an Bundeskanzler Stocker. Er ist durch Staatssekretär Pröll vertreten, und Herr Marterbauer kann sich dann in weiterer Folge in der Debatte irgendwann zu Wort melden, wenn er das möchte.
Wir als Oppositionsfraktion bestimmen aber schon darüber, an wen sich der Antrag richtet – im Rahmen der Vertretungsregeln und im Rahmen der Rahmenbedingungen in diesem Haus. Und dementsprechend möchte ich auch die Geschäftsordnungswortmeldung des Kollegen Graf zurückweisen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und NEOS.)
15.41
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Marchetti.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.