RN/94
16.09
Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (Grüne): Ja, ich muss leider Abgeordneten Ottenschläger tatsächlich berichtigen. Abgeordneter Ottenschläger hat behauptet, dass jede kleine Schenkung registriert werden muss.
Ich berichtige tatsächlich: Schon jetzt ist es laut Bundesabgabenordnung geltendes Recht, dass Schenkungen registriert werden müssen. (Abg. Ottenschläger [ÖVP]: 50 000!) Es gibt laut Bundesabgabenordnung § 121a Wertgrenzen von 50 000 Euro. (Abg. Ottenschläger [ÖVP]: Na eben!) Das heißt, erst darüber muss man sie registrieren. (Abg. Ottenschläger [ÖVP]: Ihr wollt ja einen Freibetrag haben!)
Das ist nicht jede kleine Schenkung einer Großmutter. (Abg. Ottenschläger [ÖVP]: Das ist keine tatsächliche Berichtigung! – Abg. Schnabel [ÖVP]: Politische Wertung!) Auf die Falschmeldungen der Abgeordneten Herr werden wir noch in Redebeiträgen reagieren. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Ottenschläger [ÖVP]: Nein, nein, das ist keine tatsächliche Berichtigung!)
16.10
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Hofer. Eingemeldete Redezeit: 5 Minuten.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.