RN/99
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Danke für diese Ausführungen.
Im Rahmen meiner Vorsitzführung habe ich eine Möglichkeit: Ich muss mich an das halten, was die Geschäftsordnung vorgibt. In der Geschäftsordnung steht in § 74a Z 5, auch in Verbindung mit Z 4, in der es um das Regierungsmitglied geht – das war in diesem Fall Staatssekretär Pröll, der jetzt diese einleitende Stellungnahme abgegeben hat –, in der Debatte selbst gibt es die Fraktionsredezeit mit den 10 Minuten und die Bestimmung, dass jeder weitere Redner – und darunter fallen auch Mitglieder der Bundesregierung oder Staatssekretäre (Abg. Martin Graf [FPÖ]: Ja, aber doch nicht auf Kosten der ...!), die auch jederzeit in einer Debatte das Wort ergreifen können – die Möglichkeit hat, maximal 10 Minuten zu sprechen.
Das ist das geltende Recht in der Geschäftsordnung des Nationalrates. Ich stehe aber natürlich nicht an, auch jegliche Möglichkeiten der Veränderung der Geschäftsordnung in der Präsidiale anzustoßen. (Abg. Martin Graf [FPÖ]: Dass es so missbraucht wird ...!) Es wird dann an den Fraktionen liegen, sich hierüber auszutauschen. Wir haben eine gute Tradition, dass die Geschäftsordnung immer einstimmig geändert wird. Ich werde das vortragen. Derzeit ist es so: Die bestehende Geschäftsordnung zeigt, dass die Vorgangsweise, wie sie auch bisher gelebt wurde, mit der Geschäftsordnung konform ist.
Ob Waffengleichheit besteht oder nicht, dürfen Sie dann nach Anleitung oder Diskussion in der Präsidiale in den Klubs entsprechend ausverhandeln. Dem stehe ich mit Sicherheit nicht im Wege. Ein lebendiges Parlament kann natürlich auch über die Geschäftsordnung diskutieren. Ich darf daran erinnern: Wir haben sogar morgen eine Sitzung des Geschäftsordnungskomitees.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Disoski. Eingemeldete Redezeit: 5 Minuten.