RN/167

21.11

Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler (ÖVP): Herr Präsident! Frau Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir besprechen heute einen Antrag von ÖVP, SPÖ und NEOS, der sich – wie das auch eine breite Mehrheit der Menschen in Österreich tut – zur EZA bekennt, diese aber auf teils neue gesellschaftliche Erwartungen fußen lässt. 

Was sind die Ziele dieser EZA und was sind diese gesellschaftlichen Erwartungen? – Die Verknüpfung von entwicklungspolitischen Zielen mit nationalen Interessen, Stichwort Wirtschaft, Migration, globale Stabilität – ein ganz wichtiges Wort in der Entwicklungszusammenarbeit; Beistrich –, Verfolgung österreichischer Interessen – das geht Hand in Hand –, die Ausrichtung entlang neuer globaler Herausforderungen – ich weise auf das Dreijahresprogramm hin, das das auch sehr gut abbildet –, natürlich die Linderung von akuten Krisen und Not, Exportmöglichkeiten, Chancen für die österreichische Wirtschaft und die Unterstützung einer regelbasierten Ordnung – etwas, das wir heute an anderen Stellen auch schon diskutiert haben. 

Es ist aber nicht nur eine Frage der Ziele, sondern auch eine Frage der Art und Weise, wie EZA gemacht wird. Das Geld muss ankommen. EZA muss vorausschauend, vorbeugend und deeskalierend, kosteneffizient, transparent sein und Synergien nutzen. Das alles haben wir in diesem Antrag zusammengefasst, und so wünschen wir uns die EZA der kommenden Jahre. 

Es gibt jetzt aber auch einen zweiten Antrag von der FPÖ, dem wir heute nicht zustimmen werden. Auch darin geht es um Prinzipien und um Erwartungshaltungen. Ich kann es ganz kurz zusammenfassen: Der Antrag der FPÖ wird einerseits durch die gelebte Realität der EZA übererfüllt, andererseits auch durch die Prinzipien, die wir im Antrag der Regierungsparteien unterstreichen, übererfüllt. Ich kann an ein paar Beispielen sagen, was ich meine: 

Erstens: Der Antrag der FPÖ bekennt sich zum AKF. – Das finde ich gut, das tun wir auch. 

Zweitens: die Abhängigkeit der Höhe der EZA-Gelder von der ökonomischen Lage. – Auch das tun wir bereits, ist gelebte Realität, aber das findet sich auch in unserem Antrag wieder. 

Dann heißt es im Antrag der FPÖ: Koppelung an Rücknahmeabkommen. – Auch das ist möglich. Im Dreijahresprogramm heißt es: Aussetzungsmöglichkeit, wenn nicht mit uns zusammengearbeitet wird. Diese Möglichkeiten bestehen also bereits. 

Fluchtursachen bekämpfen und migrationsrelevante Projekte: Auch das haben wir bereits in den Prinzipien verankert. 

„Hilfe zur Selbsthilfe“: Es steht auch expressis verbis in den bereits bestehenden Dokumenten zur EZA. 

Landeplattform für die heimische Wirtschaft: Auch das habe ich schon erwähnt. 

Und letzter Punkt hinsichlich FPÖ-Antrag: Bildung und Qualifizierung als wichtiger Baustein der Programme. – Ja, auch das ist bereits in den Normen dafür, wie EZA gemacht wird, und wird natürlich auch weiterhin gemacht, und dafür, Herr Kassegger, gäbe es sehr viele schöne Beispiele, die man nachlesen kann, die ich aber jetzt in der Kürze dieser Rede zu später Stunde nicht alle aufzählen möchte. 

Ich ende hier: Wir werden dem Antrag der FPÖ nicht zustimmen, weil wir meinen, dass er wie gesagt durch die gelebte Realität in der EZA, aber auch durch unseren Antrag weit übererfüllt ist. 

Eines möchte ich aber festhalten: Ich freue mich, dass durch den Antrag der FPÖ ganz klar wird, dass sich auch die Freiheitliche Partei mit allen Nuancen, die wir heute auch schon gehört haben, zur EZA bekennt, so wie es eine breite Mehrheit der Menschen in Österreich, auch in Europa möchte und so wie das für die Volkspartei und die Regierungsparteien ganz, ganz wichtig ist: globale Stabilität durch EZA. (Beifall bei der ÖVP.)

21.15

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Disoski. Die eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.