RN/184
22.16
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmgeräten! Frau Bundesminister! Wir sprechen jetzt über ein Gesetz, das sehr komplex und sehr kompliziert geklungen hat, als es der Herr Präsident hier angekündigt hat. Es geht um das Sozialversicherungsgesetz.
Sie wissen, es gibt in den Sozialversicherungen einen Dachverband, und im Bereich dieses Dachverbands, der also für die Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger eben zuständig ist, gibt es Verwaltungsräte. Das entspricht in etwa einem Aufsichtsrat in großen Unternehmen.
Es gibt nun einen Fall – und das ist die Vorgeschichte zu diesem Gesetz –, der die AUVA und das Lorenz-Böhler-Krankenhaus in Wien betrifft. Dort wurden Maßnahmen, die von der Magistratsabteilung in Wien verlangt wurden – das sind feuerschutztechnische Bestimmungen –, nicht fristgerecht umgesetzt – so weit eine Kurzfassung. Was dann passiert ist, war, dass der Magistrat Wien Strafen an diese zwölf beziehungsweise elf Verwaltungsräte in der Höhe von 76 000 Euro pro Person ausgestellt hat – das heißt, eine persönliche Haftung für eine Fehlentscheidung beziehungsweise für ein Nichthandeln.
Jetzt ist dieser Fall noch ein anhängiger Streitfall – es gibt noch kein Endergebnis –, aber in vorauseilendem Gehorsam hat uns diese Bundesregierung bereits jetzt ein Gesetz vorgelegt. Wir hatten das letzte Woche im Ausschuss, und es war ganz spannend, als Kollege Gasser im Ausschuss gesagt hat, er versteht den Unmut der Opposition darüber, dass wir es so spät bekommen haben, weil er am Vorabend noch bis spät am Abend im Ministerium war, um dieses Gesetz zu verhandeln und mit den besten Experten zu sprechen.
Das eine ist, dass wir es spät bekommen haben. So weit, so gut. Das sind wir ohnehin schon von dieser Bundesregierung gewohnt. Herr Kollege Gasser hat auch noch Exekutive und Legislative vermischt (Zwischenruf des Abg. Gasser [NEOS]), weil er offensichtlich als Abgeordneter im Sozialministerium verhandelt hat.
Ich würde sagen, das ist eine Regierungsvorlage, Frau Bundesminister. Die Antwort auf die Frage, warum es keine Begutachtung gibt, ist, dass es eben jetzt von Abgeordneten offiziell eingebracht wurde, um sich eben genau diese Begutachtung zu ersparen.
Dem nicht genug: Auch heute noch haben wir einen Abänderungsantrag bekommen. Was ist der Inhalt dieses Antrages? – Der besagt, dass die Verwaltungsräte – bestückt einerseits aus der Wirtschaftskammer, ÖVP, und aus der Arbeiterkammer, SPÖ – in Zukunft überhaupt keine Verantwortung mehr für ihr Tun und Handeln haben. Das heißt, die sitzen dann dort drinnen und brauchen für ihr Handeln keine Verantwortung zu übernehmen.
Im heutigen Abänderungsantrag steht auch noch das, was uns Herr Kollege Pöttinger ohnehin schon im Ausschuss gesagt hat: Diese „Bestimmung ist für die Funktionsfähigkeit der sozialen Selbstverwaltung und damit für das österreichische Sozialversicherungssystem von großer Bedeutung“. (Abg. Martin Graf [FPÖ]: Eine Sauerei!) – Ja, meine Damen und Herren, im Ausschuss hat es Kollege Pöttinger ein bisschen anders formuliert, er hat gesagt: Wir müssen die österreichische Sozialversicherung und wir müssen die Sozialpartnerschaft retten. Offensichtlich sehen Sie sie in Gefahr.
Im Antrag geht es noch ein Stück weit weiter. Da geht es nämlich dann auch noch darum, dass eine Klarstellung betreffend Verwaltungsräte enthalten ist, die im „Brotberuf“ selbstständige Unternehmer sind, das heißt, wenn die ein schweres Vergehen begehen – und ich gehe einmal davon aus, ohne jetzt genau die Umstände zu kennen, ein schweres Vergehen, wenn man 76 000 Euro Strafe bekommt, da wird es sich nicht um eine Kleinigkeit handeln –, darf sich das ja auf gar keinen Fall auf das Privatunternehmen auswirken.
Meine Damen und Herren! Was Sie hier machen, ist ein Freibrief für die Verwaltungsräte, die keine Verantwortung haben. (Abg. Tanja Graf [ÖVP]: Das stimmt gar nicht! Was reden Sie da?) Man stellt sich die Frage: Braucht es dann überhaupt noch Verwaltungsräte oder schaffen wir sie schlicht und einfach ab? (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn wir keine Verwaltungsräte mehr haben: Brauchen wir den Verwaltungsrat, brauchen wir den Dachverband in dieser Art und Weise? Es ist ein System, das vielleicht im vorigen Jahrhundert noch gut war, aber ins 21. Jahrhundert heben Sie es mit dieser Reform mit Sicherheit nicht. (Abg. Wurm [FPÖ]: Die NEOS sind dafür, die NEOS! Ausgerechnet die NEOS! Kollege Shetty?) Jetzt haben Sie da einfach nur ein bisschen die Verantwortung weggenommen.
Herr Kollege Gasser! Sie haben gesagt, Sie haben mit Experten im Ministerium verhandelt. Sie haben sich auch geweigert, das Ganze einer Begutachtung zu unterziehen, nicht einmal eine Ausschussbegutachtung wollten Sie. Wissen Sie, die Verfassungsjuristen üben da massive Kritik. Und es waren immer die NEOS, die groß geredet haben, sie sind gegen den Kammerzwang und ich weiß nicht was. Sie machen der österreichischen Sozialpartnerschaft die Mauer – noch viel, viel schlimmer. (Beifall bei der FPÖ.)
Sie sind hier an vorderster Front mit dabei. Sie verhandeln bis spät in die Nacht, damit Sie dieses Kammerunwesen retten und damit Sie es jetzt noch einfacher machen, damit die Herrschaften, die da auf Positionen gehievt werden und offensichtlich keine Ahnung vom Inhalt haben, auch noch keine Verantwortung übernehmen müssen. Meine Damen und Herren, das machen Sie hier mit diesem Antrag.
Ich sage Ihnen schon eines: Das hat auch eine Präzedenzwirkung für Gemeinderäte beispielsweise, die auch nur eine Aufwandsentschädigung bekommen und die sehr wohl auch Verantwortung für ihr Handeln haben. Die können sich in Zukunft auf ein solches Gesetz, auf eine solche Bestimmung berufen. Dann hebeln wir nämlich unser gesamtes Gemeinwesen aus.
Also ich würde Sie wirklich bitten: Bringen Sie diesen Antrag zurück in den Ausschuss! Machen Sie eine Ausschussbegutachtung, damit dann vielleicht am Ende des Tages etwas Gescheites rauskommt! (Beifall bei der FPÖ.)
22.23
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Gasser zu Wort gemeldet. – Sie kennen die einschlägigen Bestimmungen. Bitte, Herr Abgeordneter.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.