RN/186

22.23

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben diese Gesetzesvorlage am letzten Mittwoch im Ausschuss behandelt und dort war schon klar, dass diese Debatte heute fortgesetzt werden wird. Wo ich Frau Kollegin Belakowitsch recht gebe: Ja, es ist komplex, es ist kompliziert, aber ich möchte jetzt wirklich erklären, worum es geht.

Inhaltlich geht es in dieser Gesetzesvorlage primär um die Neuregelung der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortung der Mitglieder der Verwaltungskörper, nämlich der Sozialversicherung. Ja, und wo Frau Kollegin Belakowitsch auch recht hat, Auslöser dazu war die Verletzung von Brandschutzvorschriften im Zusammenhang mit dem Lorenz-Böhler-Krankenhaus. 

De facto jedoch, was die Verwaltungsstrafen betrifft, möchte ich trotzdem korrigieren, Frau Kollegin Belakowitsch, dass die Strafen für Funktionär:innen der Sozialversicherung grundsätzlich vom Sozialversicherungsträger bezahlt werden sollen, aber nur dann, wenn die Funktionär:innen auch entsprechend im guten Gewissen gehandelt haben. Nicht frei von Strafen ist es, wenn grobe Fahrlässigkeit beziehungsweise Vorsatz vorliegen. Das ist jetzt die Klarstellung und die Richtigstellung, Frau Kollegin Belakowitsch. Also ein Freibrief ohne Wenn und Aber ist es für die Funktionärinnen und Funktionäre nicht. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Ja, natürlich! Wer bezahlt denn jetzt die Strafen, Herr Kollege? – Die Beitragszahler! Wenn es keine Konsequenzen gibt, ist es ein Freibrief! – Weiterer Ruf bei der FPÖ: Null Verantwortung!)

Weil auch gesagt wurde, keine Verantwortung: Mitglieder in der Selbstverwaltung, die da wirklich ehrenamtlich Aufgaben erfüllen und Verantwortung übernehmen, diese Mitglieder in der Selbstverwaltung, die ihre Tätigkeit neben ihrem Beruf ausüben – neben ihrem Beruf (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Ja wenn sie es nicht schaffen, dann sollen sie ...!), ihre Funktion begründet kein Dienstverhältnis zu keinem einzigen Sozialversicherungsträger –, wenn dann die überwiegende Mehrheit dieser Mitglieder in ihrer ehrenamtlichen Funktion, bestimmt per Verordnung, einen Aufwandsersatz von 49 Euro als Mitglied im Verwaltungsrat der AUVA bekommt, als Beispiel genannt, und wenn dort zehn Sitzungen im Jahr stattfinden, ohne Sitzungsunterbrechung, ohne Vorbereitung, also 490 Euro im Jahr bekommt, dann steht das in keinem Verhältnis zu dem, was hier an Tragung von Geldstrafen ausgesprochen wird. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Ja dann brauchen wir sie nimmer, oder?)

Deswegen reparieren wir das. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Das reparieren Sie nicht! Das ist keine Reparatur! Sie ruinieren es in Wirklichkeit jetzt!) Deswegen bringen wir das heute hier ein, weil de facto das Ausmaß der Verwaltungsstrafen bei der Ehrenamtlichkeit in der Sozialversicherung nach dem geltenden Recht einfach zu hoch ist, was die Haftung betrifft. Und wir stehen dazu, wir reparieren das heute. Die Lösung dieser Problematik bei dieser Gesetzesvorlage ist nachvollziehbar, sie ist verständlich, sie ist vernünftig und auch sachgerecht. Deshalb laden wir auch Sie ein, hier dieser Gesetzesvorlage zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

22.27

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schallmeiner. Die eingemeldete Redezeit stelle ich auf 4 Minuten ein. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Wurm [FPÖ]: Ralph, jetzt gib Gas! Opposition: Jetzt kannst du Gas geben!)

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.