RN/191

22.45

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wenn wir heute über die Regelung von Verwaltungsstrafen in der Sozialversicherung sprechen, dann geht es um mehr als um eine technische Haftungsfrage. Es geht um das Grundprinzip unseres Sozialstaats und es geht um Fairness gegenüber Menschen, jenen Menschen, die bereit sind, Verantwortung für Millionen von Versicherten zu übernehmen. 

Selbstverwaltung ist kein bürokratisches Detail, sie ist ein Herzstück der Demokratie. Da entscheiden nicht anonyme Stellen, sondern Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber, also genau jener Menschen, die das System tragen und finanzieren. Sie gestalten die Sozialversicherung aus der Praxis heraus mit Sacherfahrung und mit Sachnähe. Diese Menschen stehen heute im Mittelpunkt unserer Entscheidung. 

Die Mitglieder der Selbstverwaltung üben ihre Funktion nicht hauptberuflich aus – das ist ganz wichtig zu betonen. Sie tun dies nebenberuflich als öffentliches Ehrenamt, und sie tun dies auf Grundlage einer gesetzlichen Verpflichtung. Für diese verantwortungsvolle Tätigkeit, für Entscheidungen über Milliardenbudgets, über Gesundheitseinrichtungen, über die Versorgung von Millionen Menschen, erhalten sie im Regelfall, auch das wurde heute bereits gesagt, ein Sitzungsgeld von 49 Euro pro Sitzungstag. Gleichzeitig tragen sie aber eine enorme persönliche Verantwortung, denn nach geltender Rechtslage können Verwaltungsstrafen gegen einzelne Mitglieder verhängt werden, und diese können existenzbedrohende Höhen erreichen. Wir haben hier, so denke ich, gemeinsam ein Problem erkannt, ein klares Missverhältnis zwischen Verantwortung und persönlichem Risiko, das wir gemeinsam beheben können. 

Diese Gesetzesänderung schafft eines ganz bewusst nicht: Sie schafft keine Straffreiheit, sie hebt keine Verantwortung auf und sie verschiebt auch nicht den Haftungsadressaten. Wer eine Verwaltungsübertretung begeht, bleibt weiterhin persönlich verantwortlich, die Strafe wird weiterhin gegen diese Person verhängt. Was wir ändern, ist etwas anderes: Wir sorgen für eine faire Risikoverteilung. 

Künftig soll der Sozialversicherungsträger die Geldstrafe zunächst übernehmen, mit einer klaren Möglichkeit des Rückgriffs, wenn jemand schuldhaft, insbesondere grob fahrlässig oder vorsätzlich, handelt. Damit bleibt die persönliche Verantwortung erhalten. (Beifall bei der SPÖ.) Wir verhindern aber – und das ist wichtig –, dass engagierte Menschen durch ihr Engagement und ihr Ehrenamt in existenzielle Gefahr geraten. Meine Damen und Herren, wir dürfen auch nicht vergessen: Verwaltungsstrafen können nicht versichert werden, und das aus gutem Grund: Strafen sollen abschrecken, sie sollen verhindern, dass Regeln missachtet werden, und sie sollen Verantwortung sichtbar machen. Deshalb kann und darf es keine Freikaufmentalität geben. 

Genau deshalb braucht es eine faire Lösung im System selbst, denn ohne eine solche Lösung müssen wir uns eine entscheidende Frage stellen: Wer ist künftig noch bereit, Verantwortung zu übernehmen? Wer wird noch bereit sein, in der Selbstverwaltung mitzuwirken, wenn man sich damit automatisch einer existenzgefährdenden Situation aussetzt? Wenn wir die Selbstverwaltung stärken wollen, müssen wir jene stärken, die sie tragen. Diese Menschen sichern mit ihrer Arbeit die Funktionsfähigkeit unseres Sozialstaats. Sie sorgen dafür, dass Entscheidungen nahe an den Versicherten getroffen werden. Sie stehen für demokratische Mitbestimmung im Alltag. Genau deshalb ist diese Änderung notwendig: Sie schafft Fairness, sie schafft Rechtssicherheit und sie schützt das Engagement im Dienste der Allgemeinheit. 

Ich bitte Sie daher wirklich um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetz. Lassen Sie uns heute ein klares Signal setzen: ein Signal für die Selbstverwaltung, ein Signal für demokratische Verantwortung und ein Signal der Wertschätzung gegenüber jenen Menschen, die bereit sind, für uns diese Verantwortung zu übernehmen! – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

22.50

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster in der Rednerliste: Herr Abgeordneter Steiner. Die eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.