RN/196
23.04
Abgeordnete Tanja Graf (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Ministerin! Liebe Kollegen und Kolleginnen hier im Hause beziehungsweise Zuhörer noch hier bei uns im Hause und auch vor den Bildschirmen! Ich darf vorweg erwähnen, dass ich mit meinem Vorredner, Herrn Graf, weder verwandt noch verschwägert bin. (Beifall bei der ÖVP.)
Herr Abgeordneter Graf! Ich habe auch meine Erfahrung in diesem Bereich, weil ich auch bei einem Sozialversicherungsträger war, damals noch im Aufsichtsrat, und meine Erfahrung war das Gegenteil von Ihrer. (Rufe bei der FPÖ: Stimmvieh! Alles super!) Das Wort werde ich nicht wiederholen, das Sie jetzt gesagt haben. Ganz im Gegenteil: Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die FPÖ genauso wie hier im Hause durch Abwesenheit glänzt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Wir haben es heute schon ein paar Mal gehört, ich möchte jetzt wieder zu den Fakten zurückkommen. Worum geht es? – Es geht darum, dass Verwaltungsräte bei der AUVA jetzt ein Verfahren mit einer Verwaltungsstrafe, mit einer Geldbuße bis zu 76 450 Euro anhängig haben. Demgegenüber steht eben das sogenannte Ersatzanspruchsentgelt, also kein Entgelt in dem Sinn, sondern Sitzungsgeld in Höhe von 49 Euro. Der Behauptung, die hier aufgestellt worden ist, dass die AUVA-Verwaltungsräte da nicht gehandelt hätten, muss ich wirklich widersprechen, denn man muss schon dazusagen, dass die Verwaltungsräte beim Bekanntwerden der Mängel sofort einen Beschluss gefasst haben und sofort alles in die Wege geleitet haben, um diese Mängel zu beheben. Das haben die Redner der FPÖ in ihren Redebeiträgen nicht erwähnt.
RN/196.1
Da es um 13 Verwaltungsräte geht, die, wie gesagt, ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausüben, werde ich hier einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Tanja Graf, Mag. Verena Nussbaum, Johannes Gasser, BA Bakk. Msc, Kolleginnen und Kollegen einbringen und darf ihn auch kurz erläutern. Es geht einerseits darum, dass wir da eine Klarstellung brauchen, damit die Verwaltungsstrafen, die im Zuge – sollte es nochmals vorkommen – der Tätigkeit als Funktionär auf einen zukommen können, nicht gleichzusetzen sind mit Verwaltungsstrafen, die Unternehmer in ihrer hundertprozentigen Eigenverantwortlichkeit bekommen können.
Warum sage ich das? – Wenn ich als Unternehmerin mehr als drei Verwaltungsstrafen bekomme, werde ich meine Gewerbeberechtigung abgeben müssen. Jetzt kann ich nicht gleichzeitig in einer hundertprozentigen Verantwortung einer Körperschaft stehen, wo ich weniger Einfluss habe, und eine etwaige Verwaltungsstrafe, die sich in dem Zusammenhang vielleicht für mich ergibt, einer Verwaltungsstrafe gleichsetzen, die ich als Unternehmer bekomme. Diese Differenzierung muss für die Unternehmer klar sein, weil – die Frau Ministerin hat es schon gesagt – sich niemand mehr zur Verfügung stellen wird, wenn das so aufrecht bleibt.
Das Zweite ist, dass im Falle einer Geldbuße der Träger diese zunächst auf sich nimmt. Und das steht auch im Gegensatz zur Behauptung der FPÖ: Es ist schon so geregelt, dass man sich wie bei einer Versicherung, wenn grob fahrlässiges Verhalten vorliegt, am Funktionär regressiert. Das ist auch eine Klarstellung, die wir in diesem Antrag haben.
Zum Abschluss darf ich schon noch sagen: Es ist der Natur beziehungsweise der Zeit geschuldet, dass sich die Sozialversicherungspartnerschaft so entwickelt hat, dass die dort handelnden Personen immer gut miteinander gearbeitet haben – im Gegensatz zur FPÖ, bei der die Zusammenarbeit vielleicht weniger gegeben ist. Vielleicht macht man sich da einmal in Ihren Reihen Gedanken darüber, sich da ehrenamtlich mehr zu engagieren und auch zu schauen, vielleicht mehr Sitze in diesen Gremien zu bekommen. Das würde auch dem gerecht werden, wenn man sich mehr engagieren möchte.
Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzesantrag und auch um Zustimmung zur Weiterentwicklung einer guten Sozialpartnerschaft. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
23.08
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/196.2
Präsident Peter Haubner: Danke. – Der von der Frau Abgeordneten eingebrachte Abänderungsantrag wurde in den Eckpunkten erläutert und steht daher mit in Verhandlung.
Es liegt keine weitere Wortmeldung mehr dazu vor. Die Debatte ist geschlossen.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.