RN/200
23.21
Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen, werte Kollegen! Kollege Kaniak hat viel Richtiges gesagt, meiner Meinung nach aber die falschen Schlüsse gezogen.
Die SPÖ ist jetzt seit fast zwölf Monaten wieder in Regierungsverantwortung, wir waren von 2017 bis 2024 nicht in Regierungsverantwortung, und in dieser Zeit ist sehr viel Schlimmes passiert. Wenn man sich das genauer anschaut, dann weiß man auch, warum in dieser Zeit manches verschlechtert wurde und in Richtung Privatisierung getrieben wurde. Wenn man sich noch einmal in die Vergangenheit zurückversetzt: Es hat eigentlich schon 2003 mit der Einführung des Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds – des sogenannten Prikraf – unter einer freiheitlichen Sozialministerin beziehungsweise Gesundheitsministerin begonnen. Da fließen jährlich über 100 Millionen Euro an Sozialversicherungsbeiträgen hinein, ohne dass die Sozialversicherung da wirklich ein Mitspracherecht hat. – Das war eine richtige Meisterleistung von euch!
Das Zweite ist auch unter einer freiheitlichen Gesundheitsministerin und Sozialministerin passiert: Die AUVA-Dienstgeberbeiträge wurden mehrmals gesenkt und somit der AUVA pro Jahr über 400 Millionen Euro an Beitragseinzahlungen entzogen. Das hatte zur Folge, dass zum Beispiel das berühmte, bekannte und beliebte Rehazentrum Weißer Hof in Klosterneuburg nicht mehr saniert werden kann und privatisiert beziehungsweise verkauft wird. Es ist dazugekommen, dass die neun Gebietskrankenkassen im Rahmen der sogenannten Sozialversicherungsreform zur Österreichischen Gesundheitskasse zusammengelegt wurden und uns eine Patientenmilliarde versprochen wurde. Wie Kollege Kaniak vorhin gesagt hat: Mittlerweile hat die ÖGK 1 Milliarde Euro minus. Also das sind alles Meisterleistungen der Freiheitlichen Partei.
Es ist einfach so, dass sich ein öffentliches Gesundheitssystem mit Privatisierung nicht verträgt, denn da gibt es wenige Profiteure und viele Verlierer:innen. (Beifall bei der SPÖ.)
Diese Regierung, die Staatssekretärin und auch die Ministerin haben von der ersten Minute an gesagt, dass sie den Kampf gegen die Privatisierung und die Zweiklassenmedizin aufnehmen werden. Wir haben 2024 – wie der Bericht auch aussagt – mit 77 Primärversorgungseinheiten begonnen, und zurzeit gibt es 132 Primärversorgungseinheiten, darunter 14 Kinder-Primärversorgungseinheiten. Ziel ist es, bis 2030 in Österreich insgesamt 300 Primärversorgungseinheiten zu installieren (Abg. Kaniak [FPÖ]: Die Versorgungsdichte ist trotzdem niedriger!), die von den Ärzt:innen und von den Versicherten sehr gut angenommen werden. Wir haben, seit wir in der Regierung sind, das Gratisimpfprogramm ausgebaut: Gürtelrose-, Pneumokokken-, HPV-Impfungen. Weiters: zusätzliche Untersuchungen im Eltern-Kind-Pass; Einfrieren der Rezeptgebühr ab Jänner 2026; Ausbau der Psychotherapie für Kinder und Jugendliche; Installierung eines Gesundheitsreformfonds. – Es ist dieser Regierung wirklich wichtig, das solidarische Gesundheitssystem wieder auf Kurs zu bringen. (Beifall bei der SPÖ.)
Weil Kollege Kaniak von den Spitälern gesprochen hat – da kann man sich das sehr gut anschauen –: Wir im Bund erhöhen das Gesundheitsbudget, manche Bundesländer – und darunter alle Bundesländer, in denen es eine freiheitliche Regierungsbeteiligung gibt – sparen bei der Gesundheitsversorgung. In der Steiermark werden zum Beispiel im Spital in Bad Aussee Abteilungen geschlossen – freiheitlicher Landeshauptmann. Ebenfalls in der Steiermark: Das Gratis-Mittagessen für Pflegeschüler:innen wurde abgeschafft. In Salzburg wird der Pflegebonus nur mehr bis Juni 2026 ausbezahlt – freiheitliche Regierungsbeteiligung.
Wir, die Ministerin und die Staatssekretärin haben gesagt: Wo wir Verantwortung haben, wird investiert! Wir ordnen das System neu, wir spalten nicht! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
23.25
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Katayun Pracher-Hilander. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.