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Staatssekretärin im Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport MMag. Michaela Schmidt: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher – falls Sie noch zusehen! In Vertretung des Kulturministers komme ich zu einem Thema, das in krisenbehafteten Zeiten, in denen wir leben, bedauerlicherweise auch an Brisanz und Dringlichkeit zugenommen hat: der Schutz von Kunst- und Kulturgütern beziehungsweise der Kampf gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern.
Derzeit sind in der Ukraine zahlreiche Kulturgüter, Bauwerke, Museen und deren Sammlungen sowie Archive und Bibliotheken akut gefährdet. Auch archäologische Objekte aus Ausgrabungsstätten im Irak und in Syrien werden bis heute verstärkt illegal gehandelt. Terrororganisationen wie der IS haben ihre Schreckensherrschaft auch über den Schmuggel mit geplünderten Kulturgütern finanziert. Es ist mir daher wirklich unverständlich, dass die FPÖ den Kampf dagegen mit fadenscheinigen Argumenten verhindern möchte! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Pöttinger [ÖVP].)
Kulturgüter sind Teil des Kulturerbes und sie sind von zentraler kultureller, künstlerischer, historischer und auch wissenschaftlicher Bedeutung. Das kulturelle Erbe ist ein Teil des kulturellen Gedächtnisses der Menschheit und damit eines der wesentlichen Elemente unserer Zivilisation. Es spiegelt unsere gemeinsame Entwicklung als Zivilisation wider, es eint die Menschen im Wissen um unser gemeinsames Gedächtnis und es bereichert unser kulturelles Leben.
Gerade in Zeiten von Krieg, Zerstörung und gezielter Auslöschung von Identität zeigt sich, wie verletzlich unser kulturelles Gedächtnis ist. Wenn Tempel gesprengt, Museen geplündert und Hunderte Jahre alte Fundstücke aus der Erde gerissen werden, dann verlieren wir nicht nur irgendwelche Objekte, sondern wir verlieren ein Stück Menschheitsgeschichte. Kulturgüter sind keine beliebige Ware. Sie sind Zeugnis von Leben, von Glauben, von Kreativität. Wer sie raubt oder illegal damit handelt, greift das kulturelle Fundament von Gesellschaften an. (Beifall bei der SPÖ.)
Umso klarer muss auch unsere Antwort sein: Österreich schaut nicht weg, sondern Österreich schützt. Kulturschätze müssen daher vor unrechtmäßiger Aneignung und Plünderung, vor illegaler Aus- und Einfuhr geschützt werden. Archäologische Stätten werden von jeher geplündert, aber inzwischen hat dieses Phänomen gewerbsmäßige Ausmaße angenommen und ist zusammen mit dem Handel von illegal erworbenen beziehungsweise verbrachten Kulturgütern ein schwerwiegendes Verbrechen.
Der Schutz von Kulturen und Kulturgütern ist deshalb auch Aufgabe der Republik Österreich. Wir nehmen unsere Verantwortung, diesen Schutz zu gewährleisten, auf vielerlei Wegen wahr: durch die Ratifizierung von internationalen Konventionen, durch die Umsetzung von EU-Richtlinien und durch den Vollzug von EU-Verordnungen und auch nationalen Gesetzen wie dem Denkmalschutzgesetz sowie insbesondere eben dem Kulturgüterrückgabegesetz aus dem Jahr 2016. Nur dadurch gibt es auch einen gerichtlich durchsetzbaren Rückgabeanspruch des Herkunftslandes für illegal ausgeführte Kulturgüter.
Um dem illegalen Handel sowie der Zerstörung von Kulturerbe vor allen Dingen in außereuropäischen Ländern weiter entgegenzutreten, wurde 2019 die EU-Einfuhrverordnung erlassen. Diese ist nun seit 28. Juni 2025 vollständig in Kraft. Damit auch die Republik Österreich mit dieser EU-Einfuhrverordnung im Einklang ist, ist es notwendig, das Kulturgüterrückgabegesetz zu novellieren.
Die wichtigsten Änderungen durch die vorgeschlagene Novellierung betreffen Kulturgüter, die außerhalb des Zollgebiets der Union geschaffen oder entdeckt wurden und in das Zollgebiet der Union gebracht werden sollen. Sie werden nach dem Grad ihrer Gefährdung in zwei Kategorien eingeteilt. Für die am stärksten gefährdeten Kulturgüter muss unabhängig von deren Wert eine Einfuhrgenehmigung vom Bundesdenkmalamt ausgestellt werden. Für spezifische Kulturgüter hat die Person, die das Objekt einführt, eine Erklärung samt Belegen für den Nachweis der rechtmäßigen Herkunft abzugeben. Bei Nichteinhaltung gibt es Sanktionen in Form von Verwaltungsstrafen. Die Zollbehörden werden mitwirken, sodass diese Einfuhren in Zukunft auch kontrolliert werden können.
Abschließend: Unser Ziel ist es, den illegalen Handel zu bekämpfen und damit der Zerstörung von Kulturerbe vor allen Dingen in Ländern außerhalb Europas entgegenzutreten. Wir leisten damit als Republik einen weiteren wichtigen Beitrag zum vereinten EU-weiten Schutz von Kunst- und Kulturgütern und tragen zur Wahrung unseres gemeinsamen kulturellen Erbes auch für zukünftige Generationen bei. Ich ersuche Sie daher um Zustimmung zu diesem Gesetz. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
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Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Antonio Della Rossa. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.